Zeitlich getrennter Bau von Doppelhaushälfte (als WEG) auf ungeteiltem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 13.10.2025
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Y

ypg

Wenn Ihr ein Einfamilienhaus bauen wolltet, dann könntet Ihr Euch aus dem BT-Ding rausziehen.
Bei einer Teilbebauung gibt es andere Probleme, nämlich die Voraussetzungen.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein kürzlich fertig gestelltes Neubaugebiet handelt, wo jetzt noch dieses Grundstück frei zu haben ist. Der Verkäufer ist die Stadt/Gemeinde?!
Der BT hat dort schon einige Häuser gebaut, egal mit oder in welcher Eigenschaft. Da „man„ sich ja kennt, gibt es jetzt diese Option, mit denen auch zu bauen.
Wenn Ihr Euch dazu entschließen würdet (1) (warum auch nicht, sollte ja auch kein Kopplungsgeschäft werden bei Kauf 2025, Bauvertrag 2026), würde er Euch die ein, zwei Vorschläge machen (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Zweifamilienhaus), mit Euch planen und dann das gewünschte DH hochziehen. Vorher hättet ihr die ideelle Hälfte gekauft und der BT/GU eventuell die andere Hälfte, um es dann zusammen zu veräußern. Oder es gilt das Agreement auch für den zweiten, erst Grundstück zu kaufen, dann Doppelhaushälfte, dann aber wahrscheinlich als Kopplungsgeschäft. Egal, das sollte hier ja nicht Thema sein, nur etwas erklären.
Was Du kannst, wäre (1).
Oder Du kannst (2) das ganze Grundstück selbst kaufen. Einen Baupartner für die zweite Hälfte suchen, dann gemeinsam einen GU, der Euch Euer DH baut. Eventuell landet Ihr wieder beim genannten BT/GU, kann alles sein. Aber das bedeutet sicherlich + 1 Jahr, wenn nicht mehr.

Nur eine ideelle Hälfte zu kaufen ist zwar rechtlich möglich, aber für alle Belange gilt das WEG, also die Unterschrift beider Eigentümer. Du glaubst ja wohl nicht, dass die Stadt darauf Lust hat, ständig als leidender „Grundstücks“-Partner mit Eure Entscheidungen zu treffen, wo sie doch das Grundstück loswerden wollen. In der Theorie sitzen sie dann dauerhaft auf einer ideellen Hälfte, während Du ein halbes Haus planst.
So verkauft man nicht im Baugeschäft. Und Du willst das auch nicht.
Ich habe keine Probleme mit WEG oder ideeller Teilung. Aber man muss sich schon als Partner absprechen können, der das auch will und einem ebenbürtig ist.
Allerdings frage ich mich, warum Du den BT ablehnst. Er scheint nicht pleite zu sein, alles recht gemacht zu haben (sonst wäre er geschäftsmäßig nicht noch drin), und in der Masse sollten auch keine gravierenden Baumängel existieren.
 
Y

ypg

Gesamtkosten wären so 550k € akzeptabel - exkl. Küche und etwaiger neue Möbel. Bleiben also 300k € für die Doppelhaushälfte übrig. Klingt erstmal wenig, weshalb wir eben viel in Eigenleistung erledigen möchten.
Du kannst aber keine Arbeitsleistungen bringen, die an die 100000€ wert sind. 20000€ bekommt man zu zweit hin - ein Jahresurlaub. Allein bist Du jedes Wochenende auf der Baustelle und machst Deinen Rücken kaputt. Deine Familie hat nix mehr von Dir, und das alles für ein Heim für die Familie, die dann eventuell dadurch in der Stabilität verliert.
Mein Eigenheim wäre mir das wert. Bei den Preisen werden wir uns sonst kaum was Eigenes leisten können. Da läuft allein die Preissteigerung meinem Ersparten weg.
So ist es und wird immer sein, dass Du heutzutage für 300000€ kein Haus von ca. 130qm bekommst, wenn Du noch 30-50000€ davon für Baunebenkosten ausgeben musst. Auch wenn man mit Eigenleistungen sparen kann, so kosten die Materialien. Auch Dein Schwager, sofern er noch mit im Boot ist, bekommt nix geschenkt und muss auch arbeiten gehen. Und wenn, dann rate ich zu einem Ausbauhaus, aber bitte nicht zu einem Apotheker wie Schwörerhaus und co gehen, da erwarte ich auch von Dir, der schon zwei Jahre sucht, etwas mehr Kenntnisse über den Hausbau. Ich denke mal, wenn Du einen guten Kenntnisstand über die Preise wie auch Zustand oder Kosten von Sanierungen kennst, dann kannst Du irgendwann blind zusagen, bevor Du die Immobilie real gesehen hast.
Es gibt Menschen, die können Dir die Bausünden jedes Jahres der vergangenen 40 nennen. Und die haben nur damit angefangen, wann Asbest verboten wurde.

Es empfiehlt sich übrigens, wenn Du weitere Fragen zur Bebauung ein und desselben Grundstückes hast, dass Du an dem bestehenden und alten Thread ansetzt und nutzt, einfach mit den Worten, „es geht weiter“, „es gibt neue Infos“, oder ähnlich.
 
P

PurpleBee

Wenn Ihr ein Einfamilienhaus bauen wolltet, dann könntet Ihr Euch aus dem BT-Ding rausziehen.
Bei einer Teilbebauung gibt es andere Probleme, nämlich die Voraussetzungen.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein kürzlich fertig gestelltes Neubaugebiet handelt, wo jetzt noch dieses Grundstück frei zu haben ist. Der Verkäufer ist die Stadt/Gemeinde?!
Der BT hat dort schon einige Häuser gebaut, egal mit oder in welcher Eigenschaft. Da „man„ sich ja kennt, gibt es jetzt diese Option, mit denen auch zu bauen.
Wenn Ihr Euch dazu entschließen würdet (1) (warum auch nicht, sollte ja auch kein Kopplungsgeschäft werden bei Kauf 2025, Bauvertrag 2026), würde er Euch die ein, zwei Vorschläge machen (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Zweifamilienhaus), mit Euch planen und dann das gewünschte DH hochziehen. Vorher hättet ihr die ideelle Hälfte gekauft und der BT/GU eventuell die andere Hälfte, um es dann zusammen zu veräußern. Oder es gilt das Agreement auch für den zweiten, erst Grundstück zu kaufen, dann Doppelhaushälfte, dann aber wahrscheinlich als Kopplungsgeschäft. Egal, das sollte hier ja nicht Thema sein, nur etwas erklären.
Was Du kannst, wäre (1).
Oder Du kannst (2) das ganze Grundstück selbst kaufen. Einen Baupartner für die zweite Hälfte suchen, dann gemeinsam einen GU, der Euch Euer DH baut. Eventuell landet Ihr wieder beim genannten BT/GU, kann alles sein. Aber das bedeutet sicherlich + 1 Jahr, wenn nicht mehr.

Nur eine ideelle Hälfte zu kaufen ist zwar rechtlich möglich, aber für alle Belange gilt das WEG, also die Unterschrift beider Eigentümer. Du glaubst ja wohl nicht, dass die Stadt darauf Lust hat, ständig als leidender „Grundstücks“-Partner mit Eure Entscheidungen zu treffen, wo sie doch das Grundstück loswerden wollen. In der Theorie sitzen sie dann dauerhaft auf einer ideellen Hälfte, während Du ein halbes Haus planst.
So verkauft man nicht im Baugeschäft. Und Du willst das auch nicht.
Ich habe keine Probleme mit WEG oder ideeller Teilung. Aber man muss sich schon als Partner absprechen können, der das auch will und einem ebenbürtig ist.
Allerdings frage ich mich, warum Du den BT ablehnst. Er scheint nicht pleite zu sein, alles recht gemacht zu haben (sonst wäre er geschäftsmäßig nicht noch drin), und in der Masse sollten auch keine gravierenden Baumängel existieren.
Neubaugebiet von 2015, es sind noch viele Grundstücke. Das Grundstück ist in Privatbesitz, der Stadt gehört nichts (mehr). Uns sind die genannten Optionen auch bekannt, aber kommen für uns aufgrund zT offensichtlicher Nachteile (die du ja darlegst) eben nicht Frage.
 
P

PurpleBee

Du kannst aber keine Arbeitsleistungen bringen, die an die 100000€ wert sind. 20000€ bekommt man zu zweit hin - ein Jahresurlaub. Allein bist Du jedes Wochenende auf der Baustelle und machst Deinen Rücken kaputt. Deine Familie hat nix mehr von Dir, und das alles für ein Heim für die Familie, die dann eventuell dadurch in der Stabilität verliert.

So ist es und wird immer sein, dass Du heutzutage für 300000€ kein Haus von ca. 130qm bekommst, wenn Du noch 30-50000€ davon für Baunebenkosten ausgeben musst. Auch wenn man mit Eigenleistungen sparen kann, so kosten die Materialien. Auch Dein Schwager, sofern er noch mit im Boot ist, bekommt nix geschenkt und muss auch arbeiten gehen. Und wenn, dann rate ich zu einem Ausbauhaus, aber bitte nicht zu einem Apotheker wie Schwörerhaus und co gehen, da erwarte ich auch von Dir, der schon zwei Jahre sucht, etwas mehr Kenntnisse über den Hausbau. Ich denke mal, wenn Du einen guten Kenntnisstand über die Preise wie auch Zustand oder Kosten von Sanierungen kennst, dann kannst Du irgendwann blind zusagen, bevor Du die Immobilie real gesehen hast.
Es gibt Menschen, die können Dir die Bausünden jedes Jahres der vergangenen 40 nennen. Und die haben nur damit angefangen, wann Asbest verboten wurde.

Es empfiehlt sich übrigens, wenn Du weitere Fragen zur Bebauung ein und desselben Grundstückes hast, dass Du an dem bestehenden und alten Thread ansetzt und nutzt, einfach mit den Worten, „es geht weiter“, „es gibt neue Infos“, oder ähnlich.
Das genannte Projekt haben wir so erstmal begraben, wollten dann eben die Idee eines "Alleinganges" prüfen. Das man für 300.000 kein Haus bekommt weiß ich mittlerweile auch. Ich schaue mir viele Projekte an, sowohl Neu wie auch Alt, recherchiere viel im Internet. Und wie du sagst, man lernt ständig dazu. Da hilft so ein Forum auch ungemein.
 
U

User0815

Das wird auch unabhängig vom Baurecht schwierig, für die Teilung nach WEG im Grundbuch muss nach Paragraph 7 Abs. 4 WEG eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Teilungsplan vorliegen, aus der sich u.a. alle Einzelräume ergeben müssen. Ohne Teilung kein Eigentumswechsel und keine Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld.
 
Zuletzt aktualisiert 13.10.2025
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