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ypg
Wenn Ihr ein Einfamilienhaus bauen wolltet, dann könntet Ihr Euch aus dem BT-Ding rausziehen.
Bei einer Teilbebauung gibt es andere Probleme, nämlich die Voraussetzungen.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein kürzlich fertig gestelltes Neubaugebiet handelt, wo jetzt noch dieses Grundstück frei zu haben ist. Der Verkäufer ist die Stadt/Gemeinde?!
Der BT hat dort schon einige Häuser gebaut, egal mit oder in welcher Eigenschaft. Da „man„ sich ja kennt, gibt es jetzt diese Option, mit denen auch zu bauen.
Wenn Ihr Euch dazu entschließen würdet (1) (warum auch nicht, sollte ja auch kein Kopplungsgeschäft werden bei Kauf 2025, Bauvertrag 2026), würde er Euch die ein, zwei Vorschläge machen (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Zweifamilienhaus), mit Euch planen und dann das gewünschte DH hochziehen. Vorher hättet ihr die ideelle Hälfte gekauft und der BT/GU eventuell die andere Hälfte, um es dann zusammen zu veräußern. Oder es gilt das Agreement auch für den zweiten, erst Grundstück zu kaufen, dann Doppelhaushälfte, dann aber wahrscheinlich als Kopplungsgeschäft. Egal, das sollte hier ja nicht Thema sein, nur etwas erklären.
Was Du kannst, wäre (1).
Oder Du kannst (2) das ganze Grundstück selbst kaufen. Einen Baupartner für die zweite Hälfte suchen, dann gemeinsam einen GU, der Euch Euer DH baut. Eventuell landet Ihr wieder beim genannten BT/GU, kann alles sein. Aber das bedeutet sicherlich + 1 Jahr, wenn nicht mehr.
Nur eine ideelle Hälfte zu kaufen ist zwar rechtlich möglich, aber für alle Belange gilt das WEG, also die Unterschrift beider Eigentümer. Du glaubst ja wohl nicht, dass die Stadt darauf Lust hat, ständig als leidender „Grundstücks“-Partner mit Eure Entscheidungen zu treffen, wo sie doch das Grundstück loswerden wollen. In der Theorie sitzen sie dann dauerhaft auf einer ideellen Hälfte, während Du ein halbes Haus planst.
So verkauft man nicht im Baugeschäft. Und Du willst das auch nicht.
Ich habe keine Probleme mit WEG oder ideeller Teilung. Aber man muss sich schon als Partner absprechen können, der das auch will und einem ebenbürtig ist.
Allerdings frage ich mich, warum Du den BT ablehnst. Er scheint nicht pleite zu sein, alles recht gemacht zu haben (sonst wäre er geschäftsmäßig nicht noch drin), und in der Masse sollten auch keine gravierenden Baumängel existieren.
Bei einer Teilbebauung gibt es andere Probleme, nämlich die Voraussetzungen.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein kürzlich fertig gestelltes Neubaugebiet handelt, wo jetzt noch dieses Grundstück frei zu haben ist. Der Verkäufer ist die Stadt/Gemeinde?!
Der BT hat dort schon einige Häuser gebaut, egal mit oder in welcher Eigenschaft. Da „man„ sich ja kennt, gibt es jetzt diese Option, mit denen auch zu bauen.
Wenn Ihr Euch dazu entschließen würdet (1) (warum auch nicht, sollte ja auch kein Kopplungsgeschäft werden bei Kauf 2025, Bauvertrag 2026), würde er Euch die ein, zwei Vorschläge machen (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Zweifamilienhaus), mit Euch planen und dann das gewünschte DH hochziehen. Vorher hättet ihr die ideelle Hälfte gekauft und der BT/GU eventuell die andere Hälfte, um es dann zusammen zu veräußern. Oder es gilt das Agreement auch für den zweiten, erst Grundstück zu kaufen, dann Doppelhaushälfte, dann aber wahrscheinlich als Kopplungsgeschäft. Egal, das sollte hier ja nicht Thema sein, nur etwas erklären.
Was Du kannst, wäre (1).
Oder Du kannst (2) das ganze Grundstück selbst kaufen. Einen Baupartner für die zweite Hälfte suchen, dann gemeinsam einen GU, der Euch Euer DH baut. Eventuell landet Ihr wieder beim genannten BT/GU, kann alles sein. Aber das bedeutet sicherlich + 1 Jahr, wenn nicht mehr.
Nur eine ideelle Hälfte zu kaufen ist zwar rechtlich möglich, aber für alle Belange gilt das WEG, also die Unterschrift beider Eigentümer. Du glaubst ja wohl nicht, dass die Stadt darauf Lust hat, ständig als leidender „Grundstücks“-Partner mit Eure Entscheidungen zu treffen, wo sie doch das Grundstück loswerden wollen. In der Theorie sitzen sie dann dauerhaft auf einer ideellen Hälfte, während Du ein halbes Haus planst.
So verkauft man nicht im Baugeschäft. Und Du willst das auch nicht.
Ich habe keine Probleme mit WEG oder ideeller Teilung. Aber man muss sich schon als Partner absprechen können, der das auch will und einem ebenbürtig ist.
Allerdings frage ich mich, warum Du den BT ablehnst. Er scheint nicht pleite zu sein, alles recht gemacht zu haben (sonst wäre er geschäftsmäßig nicht noch drin), und in der Masse sollten auch keine gravierenden Baumängel existieren.