Zaunbau / Kontaktdaten der anliegenden Grundstückseigentümer

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J

Joedreck

Wer den Zaun will, der baut ihn auf seinem Grundstück (mit dem vorgeschriebenen Grenzabstand und ansonsten auch konform zu den örtlichen Vorschriften) und bezahlt ... so einfach ist das.
Außer es ist in Gesetz, Verordnung, Satzung oder Bebauungsplan geregelt, wer eine Einfriedung (wenn gefordert) setzen muss.
 
N

nordanney

Um es einfach zu machen, empfehle ich die Lektüre des Landes Niedersachsen zum Nachbarschaftsrecht. Da findest Du alle Ansprüche, die Du stellen kannst (im Moment leider genau gar keine, da das Nachbargrundstück nicht bebaut ist). Also bleibt nur der Zaun auf dem eigenen Grundstück, wobei der spätere Nachbar dann trotzdem eine gemeinsame Einfriedung auf der Grenze fordern könnte.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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