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ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?


Erstellt am: 11.03.26 17:41

O
Ohropax
11.03.26 17:41
Guten Tag,

ich habe eine Architektin im Großraum Stuttgart beauftragt für mich ein Einfamilienhaus zu entwerfen und den Bauantrag einzureichen (Leistungsphase 1-4).
Die Architektin hat sofort eine Vorauszahlung von 15.000 Euro erhalten, ohne einen Finger krumm zu machen.
Leistungsphase 1-2 wurden quasi übersprungen, zumindest habe ich keinen Projektablauf-Plan, Zusammenfassungen, Kostenschätzung oder Terminplan erhalten.
Sie hat quasi die ganze Zeit nur am Entwurf gearbeitet.

Der erste Entwurf war unbrauchbar! Unser Budget sind 750.000 Euro, mündlich und schriftlich kommuniziert. Um den Entwurf zu realisieren, hätten wir 1,25 Millionen Euro benötigt.
Laut Aussage von drei! Bauunternehmen.

Also wurde ein neuer Entwurf erstellt, dieser enthielt so viele handwerkliche Fehler (Flur zu eng, Garderobe nicht tief genug, Küchenwand zu schmal für Schiebetür, Raumhöhen zu niedrig, Bäder zu klein).
U.v.m. also unfassbar viele Fehler, die man so von einer Architektin eigentlich nicht erwartet (ich zumindest). Der Entwurf ist nun in der 10 Iteration, weil wir immer wieder auf unsinnige Ecken,
falsch platzierte Fenster etc. hinwiesen mussten. Vieles haben Bauunternehmen beigetragen und in den Entwurf einbauen lassen, weil er so nicht tauglich war.

Mit der Architektin war vereinbart den Restbetrag von ca, 15.000 Euro vor Bauantragstellung zu bezahlen. Das ist uns aber zu riskant, weil die Architektin handwerklich sehr schlecht gearbeitet hat
und wir befürchten, dass der Antrag so nicht genehmigungsfähig ist. Die Architektin hat für ein einfaches Einfamilienhaus Honorarzone IV angenommen und so in der Rechnung vermerkt. Ist das so ok?

Unser Vorschlag, wir zahlen die 15.000 Euro erst nach Genehmigung. Die Architektin ist nun völlig ausgerastet und möchte den Bauantrag nicht mehr stellen und verlangt 12.000 Euro für den Entwurf.

Den Entwurf haben eigentlich ich gemacht und sie hat lediglich das Tool benutzt. Beraten wurde ich nicht. Sie hat einfach Sachen umgesetzt, ohne auf schlechte Praktikabilität hinzuweisen.
Als Laie kenne ich mich nicht aus und erwarte Beratung, das ist doch auch Aufgabe der Architektin, oder?

Was soll ich nun machen? Ich bin nervlich am Ende...
G
Gerddieter
11.03.26 18:11
Auwei - das erinnert mich ziemlich an unseren Hausbaustart....

Verständnisfrage: 

  1. will sie 12tsd für den Entwurf, heisst gibt euch 3tsd von der Anzahlung zurück? Oder 12tsd plus die 15tsd die sie schon hat?
  2. Ist der Entwurf so wie jetzt vorliegende verwertbar?

GD
N
nordanney
11.03.26 18:19
Ohropax schrieb:
Die Architektin hat für ein einfaches Einfamilienhaus Honorarzone IV angenommen und so in der Rechnung vermerkt. Ist das so ok?

Einfaches Einfamilienhaus = III // wenn es etwas komplexer wird, dann IV ==> kann ich bei Dir ohne Pläne nicht abschätzen

Ohropax schrieb:
Unser Vorschlag, wir zahlen die 15.000 Euro erst nach Genehmigung.

Die Architektin schuldet eine genehmigungsfähige Planung. Insofern ist Euer Vorschlag eigentlich sogar der normale Weg. In Vorleistung zu treten finde ich von der Architektin schon frech.

Ist der Plan denn final fertig?
1
11ant
11.03.26 18:51
Ohropax schrieb:
Unser Budget sind 750.000 Euro, mündlich und schriftlich kommuniziert. Um den Entwurf zu realisieren, hätten wir 1,25 Millionen Euro benötigt.
Laut Aussage von drei! Bauunternehmen. [...] Vieles haben Bauunternehmen beigetragen und in den Entwurf einbauen lassen, weil er so nicht tauglich war.
Mit der Architektin war vereinbart den Restbetrag von ca, 15.000 Euro vor Bauantragstellung zu bezahlen. Das ist uns aber zu riskant, weil die Architektin handwerklich sehr schlecht gearbeitet hat und wir befürchten, dass der Antrag so nicht genehmigungsfähig ist.

Meine größere Befürchtung wäre, daß er genehmigungsfähig wäre. Mir sind hier im Forum keine Fachanwälte für Architektenvertragsrecht bekannt, und die würden sich auch in dieser Form nicht äußern. Ich weiß auch nicht sicher, ob eine erfüllte Erfordernis der Genehmigungsfähigkeit allein durch die Prognose einer Budgetüberschreitung um zwei Drittel - also vermutlich "sicher" mehr als fünfzig Prozent - wirksam entwertet wird. Wenn ich recht verstehe, soll das Honorar 30k betragen, die zur Hälfte vorschüssig gezahlt wurden. Aus der Schilderung lese ich heraus, daß Ihr eine "@Gerddieter warnt Architektin" (Leistungsphase 1 bis 4, "iteratives" Vorgehen) beauftragt und ihr als weiteren schweren (und hier ausreichend warnungsbegleiteten) Fehler einen Entwurfsvorschlag vorgekaut habt.

Wie weit Architektenkammern und Gerichte meine Auffassung teilen, daß es sich beim "iterativen" Vorgehen grundsätzlich um ein nicht-fachgerechtes handelt, weiß ich nicht. Ein Richter (des Streitwertes wegen immerhin am Landgericht, also auch mit Anwaltszwang) wird sich vermutlich überfordert sehen, sich auf Eure Seite zu schlagen, und ein Schiedsverfahren oder einen Gütetermin vorschlagen.

Ich bin kein Anwalt und auch nicht bereit, mir zu meiner Ratsgrundlagenbildung Euren Entwurf, zehn Iterationen der Architektin und drei Rettungsvorschläge von Bauunternehmen anzuschauen. Wie also stellst Du Dir vor, die Community in die Lage zu versetzen, Dir substantiiert zu "begutachten", welchen objektiven Mist die Architektin verzapft hat ? - mit diesen Einschätzungen müßtest Du ja auch noch einen Anwalt erkunden lassen, wie es um die Justiziabilität der Schlechtleistung bestellt wäre.

Der erheblichen Frage meines Vorredners

Gerddieter schrieb:
1. will sie 12tsd für den Entwurf, heisst gibt euch 3tsd von der Anzahlung zurück? Oder 12tsd plus die 15tsd die sie schon hat?

kann ich mich nur anschließen. 27k für nichts fände ich als Strafe für Eure Dämlichkeit zu hart, 12k hingegen bei einem 250 qm Haus schon ein angemesseneres Lehrgeld.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
O
Ohropax
11.03.26 18:54
Gerddieter schrieb:
Auwei - das erinnert mich ziemlich an unseren Hausbaustart....

Verständnisfrage: 

will sie 12tsd für den Entwurf, heisst gibt euch 3tsd von der Anzahlung zurück? Oder 12tsd plus die 15tsd die sie schon hat?
Ist der Entwurf so wie jetzt vorliegende verwertbar?

GD

Genau, die Architektin ist jetzt "sauer" und will 15.000 Euro (die sie schon hat) + 12.000 Euro. Die Bauantrgseinreichung hat sie dann wohl mit 3.000 Euro (raus) gerechnet.
Ich wundere mich, dass man als Architektin einfach entscheiden kann Leistungsphase 4 nicht mehr machen zu wollen, weil man beleidigt ist.

Ich bin bereit das ganze Honorar zu zahlen, aber eben nicht vor Genehmigung.

Der Entwurf ist jetzt endlich verwertbar und ok aber auch nur durch meinen Input.
O
Ohropax
11.03.26 18:59
nordanney schrieb:
nordanney

Einfaches Einfamilienhaus = III // wenn es etwas komplexer wird, dann IV ==> kann ich bei Dir ohne Pläne nicht abschätzen

Die Architektin schuldet eine genehmigungsfähige Planung. Insofern ist Euer Vorschlag eigentlich sogar der normale Weg. In Vorleistung zu treten finde ich von der Architektin schon frech.

Ist der Plan denn final fertig?

Danke schön. Ja, der Plan ist nun fertig, aber die Architektin will ihn nicht einreichen, weil sie erst das ganze Honorar haben möchte.
Bei der Fehlervorgeschichte möchte ich aber eine Sicherheit haben. Eine Teilzahlung sofort, hat die Architektin auch abgelehnt.
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