Wie komme ich an ein Kaufangebot?

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E

evelinoz

hm, hast du mal einen örtlichen Makler gefragt, was das Objekt eigentlich wert ist? Brauchst du das Geld?

Ansonsten ignoriere das Objekt, auch dein Bruder wird einmal sterben und deine Kinder können dann erben.

Als mein letzter Elternteil verstorben ist, wurde das Erbe gem. Testament verteilt (mein Bruder, meine Tochter und ich zu gleichen Teilen), wir kannten das Testament. Mein Bruder war derjenige, der sich die letzten 15Jahre um die Eltern gekümmert hat, also Papierkram und sowas, weil meine Tochter und ich im Ausland leben. Am Ende haben meine Tochter und ich meinem Bruder einen Teil unseres Erbes abgegeben, obwohl mein Bruder sehr sehr viel wohlhabender ist als ich und meine Tochter zu dem Zeitpunkt war. Er hat die Kohle angenommen, wir müssen uns nichts vorwerfen lassen, obwohl es bei uns in der Familie nie wegen Pflege, Erbe und Geld Ärger gab. Wir schauen nicht auf den cent.
 
G

Grundaus

da ich gerade auch eine Wohnung verkaufen möchte, kann ich von meinen Erfahrungen berichten. In jeder Tageszeitung sind Anzeigen von Maklern die eine kostenlose Wertermittlung anbieten. Wenn du das Haus entweder in der Zeitung oder Internet anbietest, melden sich genügend Makler die einen Preis nennen werden. Dazu muß das Haus aber besichtigt werden. Zusätzlich kann jede Bank ( am besten die vor Ort) eine Einschätzung nach Zustandsbeschreibung geben. Es gibt auch genügend online Preisfinder.
 
G

Grundaus

bleibt wohl nur noch die Teilungsversteigerung, sprich Zwangsversteigerung auf deinen Antrag hin. Ist aber sicherlich nicht die wirtschaftlichste Variante.
die Zeiten als es bei Versteigerungen Schnäppchen gab, sind lange vorbei, wenn es sie überhaupt je gab. Es gibt eine offizielle Kostenschätzung und der Antragssteller kann den Zuschlag verwehren, wenn ein Mindestgebot nicht erreicht wurde
 
B

BackSteinGotik

die Zeiten als es bei Versteigerungen Schnäppchen gab, sind lange vorbei, wenn es sie überhaupt je gab. Es gibt eine offizielle Kostenschätzung und der Antragssteller kann den Zuschlag verwehren, wenn ein Mindestgebot nicht erreicht wurde
Die gab es, und die kommen wieder. Du beschreibst den Zustand der letzten Jahre - Anfang der 2000er sah das ganz anders aus. 2023-2024 wird da sicher spannend.

nach so etwas suche, würde ich mich selbstverständlich nicht veräppelt fühlen. Ich würde ein Kaufangebot abgeben und mich freuen, wenn es klappt, ansonsten weitersuchen. Bei der jetzigen Immobilienlage ist das doch absolut normal.
Du bist einfach zu spät. Die Immobilienlage, die dir vorschwebt, ist vorbei. Oder warum glaubst du, dass niemand auf dein Zeitungschiffre reagiert?
1960er NRW, unsaniert - da wird der Wert wohl kaum steigen, sondern eher in die andere Richtung sich dem Bodenrichtwert nähern, wenn die Lage nicht toll ist.

Aber wenn es zwischen dir und deinem Bruder etwas Persönliches gibt und ihr nicht miteinander redet, wird das mit der Einigung eh nichts.
 
S

Snowy36

hm, hast du mal einen örtlichen Makler gefragt, was das Objekt eigentlich wert ist? Brauchst du das Geld?

Ansonsten ignoriere das Objekt, auch dein Bruder wird einmal sterben und deine Kinder können dann erben.

Als mein letzter Elternteil verstorben ist, wurde das Erbe gem. Testament verteilt (mein Bruder, meine Tochter und ich zu gleichen Teilen), wir kannten das Testament. Mein Bruder war derjenige, der sich die letzten 15Jahre um die Eltern gekümmert hat, also Papierkram und sowas, weil meine Tochter und ich im Ausland leben. Am Ende haben meine Tochter und ich meinem Bruder einen Teil unseres Erbes abgegeben, obwohl mein Bruder sehr sehr viel wohlhabender ist als ich und meine Tochter zu dem Zeitpunkt war. Er hat die Kohle angenommen, wir müssen uns nichts vorwerfen lassen, obwohl es bei uns in der Familie nie wegen Pflege, Erbe und Geld Ärger gab. Wir schauen nicht auf den cent.
Das ist sehr löblich von euch aber es wäre die Aufgabe eurer Eltern gewesen hier für Ausgleich zu sorgen ….
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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