ᐅ Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?
Erstellt am: 27.09.23 15:54
Tolentino28.09.23 13:06
Wer hat denn da in wessen Auftrag abgetragen auf beiden Grundstücken? Ist das ein Neubaugebiet?
darksun28.09.23 13:51
Tolentino28.09.23 13:56
Also, nach meinem Empfinden würde ich auch sagen, dass jeder seins schützen muss, da ihr beide gleichzeitig angefangen habt, beide abgetragen habt und beide wieder anfüllt.
Aber ich weiß, dass das Recht manche Sachen anders sieht. Da gibt's dann solche Ansichten, wie dass der Störer den Gestörten von seiner Störung lastfrei zu halten hat.
Da könnte tatsächlich jemand auf die Idee kommen zu sagen, beim Aufstellen der Garage von B war da keine Erde. Du füllst auf deinem Grundstück wieder auf, dann musst du dafür sorgen, dass seine Garage heil bleibt.
Aber ich bin Laie, ein echter Jurist darf hier eh keine Beratung machen insofern, konsultiere lieber einen Anwalt, bevor du dich auf einen vor Gericht nicht haltbaren Standpunkt stellst.
Aber ich weiß, dass das Recht manche Sachen anders sieht. Da gibt's dann solche Ansichten, wie dass der Störer den Gestörten von seiner Störung lastfrei zu halten hat.
Da könnte tatsächlich jemand auf die Idee kommen zu sagen, beim Aufstellen der Garage von B war da keine Erde. Du füllst auf deinem Grundstück wieder auf, dann musst du dafür sorgen, dass seine Garage heil bleibt.
Aber ich bin Laie, ein echter Jurist darf hier eh keine Beratung machen insofern, konsultiere lieber einen Anwalt, bevor du dich auf einen vor Gericht nicht haltbaren Standpunkt stellst.
darksun28.09.23 14:04
Tolentino schrieb:
... beim Aufstellen der Garage von B war da keine Erde.Klar war da keine Erde, die wurde ja in diesem Bereich dafür abgegraben, DAMIT die Garage(n) dort aufgestellt werden können ...Wenn man wirklich so argumtenieren kann und darf .... da fallen ... hm....
sascha-t4-le28.09.23 14:04
nach dem ich das Bild gesehen habe ist es etwas klarer geworden.
Die Baugrube im besagten Bereich war ja nur erforderlich wegen seiner Garage. Er hat also eine Baugrube erstellt und du hast ihm gestattet auf deinem Grundstück zu böschen. Nicht nur damit ist es für mich eindeutig, das ist seine Baugrube, du wärst auch ohne der letzten 2 m ausgekommen. Also muss er seine Baugrube auch schließen und alles was sonst noch dazu gehört.
so oder so, kein schöner Start
Die Baugrube im besagten Bereich war ja nur erforderlich wegen seiner Garage. Er hat also eine Baugrube erstellt und du hast ihm gestattet auf deinem Grundstück zu böschen. Nicht nur damit ist es für mich eindeutig, das ist seine Baugrube, du wärst auch ohne der letzten 2 m ausgekommen. Also muss er seine Baugrube auch schließen und alles was sonst noch dazu gehört.
so oder so, kein schöner Start
OWLer28.09.23 19:36
Wow das ist mal ein Höhenunterschied.
Wie sichert B die Garage in Richtung Rasen hintenraus? Kann er das einfach auffüllen? Die Fertiggaragen stehen doch beide nur auf Streifenfundamenten.
Grundsätzlich könnte man auch noch die L-Steine schräg zur Ecke der B-Garage ziehen und dann zahlt er einen mehr und die Sägearbeiten.
Aber die Frage wer sein Abgraben des Hangs beauftragt hat, hast du noch nicht beantwortet, oder? Das wird doch ein Bagger gewesen sein, der beides weg gemacht hat und nicht beide separat?
Wie sichert B die Garage in Richtung Rasen hintenraus? Kann er das einfach auffüllen? Die Fertiggaragen stehen doch beide nur auf Streifenfundamenten.
Grundsätzlich könnte man auch noch die L-Steine schräg zur Ecke der B-Garage ziehen und dann zahlt er einen mehr und die Sägearbeiten.
Aber die Frage wer sein Abgraben des Hangs beauftragt hat, hast du noch nicht beantwortet, oder? Das wird doch ein Bagger gewesen sein, der beides weg gemacht hat und nicht beide separat?
Ähnliche Themen