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ᐅ Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?


Erstellt am: 27.09.23 15:54

darksun03.10.23 18:20
Und, kleine Ergänzung, folgendes habe ich dem lieben Nachbarn im Dezember 2022 mitgeteilt (per Messenger),
dass dort 2 Meter L-Steine notwendig sind kam also nicht überraschend, aber evtl. hat er schon mit entsprechenden hintergedanken nie auf meine Info reagiert ...

Das widerspricht ja total der Aussage von seinem Anwalt, dass man sich "einvernehmlich" auf das neue Höhenniveau (also "unten") als neues Niveau geeinigt hätte ...

Und irgwdwo weiß ich nicht, so gern ich auch an einem weiterhin guten Verhältnis mit dem Nachbar interessiert bin (er ist technisch nicht versiert, was ich ihm alles schon geholfen habe und in der Bauphase Tipps gegeben habe ... er hätte z.B. für 1000€ einen Telekom Kabelanschluss genommen anstatt kostenloses Glasfaser etc...),
ob man solchen Leuten einfach Nachgeben sollte ... (wenn man wirlich zu 99% Recht hat (wenn ich mich irre, kein problem dann zahl ich die L-Steine!))
Blauer Bildschirmtext mit Anleitung zur Platzierung von 2m-L-Steinen zum Garagenschutz.

Grundriss: Gartenbereich oben, links Haus M, rechts Haus S, Stellplätze 550x350 und 600x350.
Costruttrice03.10.23 18:58
Der Anwalt schreibt das, was der Nachbar ihm sagt.
Da es jetzt schon soweit ist u d er dir Anwaltsschreiben schickt, würde ich auch nicht selbst auf das Schreiben antworten und keinesfalls eigenmächtig mit Gegenbeweisen rausrücken, sondern das deinem Anwalt überlassen.
Es sieht ja leider danach aus, dass man mit ihm nicht mehr normal reden kann. Ansonsten hätte ich um des Friedens Willen Halbe/Halbe vorgeschlagen. Bzw kannst du das ja immer noch, aber das würde ich auch nur über Anwalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht machen.
WilderSueden03.10.23 20:22
Ich erinnere nochmal an meinen Kommentar.
WilderSueden schrieb:

Knackpunkt der Frage ist, ob durch das Abgraben ein neuer Geländeverlauf im rechtlichen Sinn entstanden ist. Falls dem so sein sollte, würde dein Anschütten das Gelände verändern und die Pflicht zur Sicherung nach sich ziehen.
So etwas Ähnliches wird ihm sein Anwalt auch gesagt haben, entsprechend fährt jetzt die Schiene. Der neue Knackpunkt ist, aus der Sache wieder rauszukommen, ohne dass ihr euch ewige Feinde seid.
hanghaus202305.10.23 12:29

Anleitung zur Platzierung von L-Steinen zum Schutz der Garagenwand an der Seite.


Was hat der Nachbar damals darauf geantwortet?
darksun05.10.23 15:40
Auf diese Info hat er nicht geantwortet, hatte damals zwei Infos/Dinge geschrieben ... auf die andere hat er geantwortet ...

Ich kann nur wiederholen, es war eigentlich allen klar, das da wieder Erde hinkommt, deshalb beide Garagen Erdrucksicher (hinten), und unsere L-Steine am Stellplatz, und immer die 2m L-Steine an seiner Garagenseitenwand in den Skizzen (die ich ihm auch geschickt habe) ....
Tolentino05.10.23 15:43
Also, so wie du das hier darstellst, hat er dich von Anfang an hinters Licht führen wollen. Da würde ich auch sauer sein. Auch wenn unser Rechstverständnis und Gerechtigkeitsgefühl hier auf einer Linie ist, wie gesagt, lass dich lieber beraten, denn gerade im Baurecht sind manche sachen überhaupt nicht so, wie man Sie mit gesundem Menschenverstand handhaben würde. Siehe seines Anwalts schreiben, wobei ich auch denke, dass er den Sachverhalt wohl anders dargestellt hat, bzw eben den Anfang weggelassen hat.
anwaltsteine