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ᐅ Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?


Erstellt am: 27.09.23 15:54

darksun30.09.23 10:50
Kosten, vom Erdbauer geschätzte 4000 Euro (nur der 2m Länge Bereich von Garage B).


Es geht nicht ums Prinzip , oder was meinst du?
Warum sollte man sich an was beteiligen , wenn es "eindeutig" (wenn es so ist!) Sache des anderen ist?
Benutzer 100130.09.23 11:27
WilderSueden schrieb:

Knackpunkt der Frage ist, ob durch das Abgraben ein neuer Geländeverlauf im rechtlichen Sinn entstanden ist. Falls dem so sein sollte, würde dein Anschütten das Gelände verändern und die Pflicht zur Sicherung nach sich ziehen.
Warum sollte das passiert sein? Wenn der neue Verlauf nicht über dem alten ist, defitiv nicht dein Problem. Rede mit dem Nachbar sag ihm das du aufschüttest bis zum alten Geländeverlauf und er angemessen Zeit hat zu reagieren. Passiert nix ab zu deinem Anwalt schriftlich eine Frist von 2 Wochen setzen und alle Zusatzkosten durch Verzögerung ihm in Rechnung setzen andest verstehen es manche nicht.
Costruttrice30.09.23 11:31
Ich habe jetzt nicht so genau gelesen, wer nun A und wer B ist.
Aber wenn die Abgrabung quasi gemeinschaftlich ausgeführt wurde und beide von Anfang an wusste , dass nach Errichtung von Garage und Stellplatz wieder auf beide Seiten auf das ursprüngliche Niveau aufgefüllt werden soll, dann stellt sich mir schon die Frage, warum B sich in dem Wissen keine auch auf der Seite erddrucksicher Garage hinstellen lässt und die Verantwortung dafür jetzt an A weitergibt.
Vielleicht ist das rein rechtlich gesehen schwieriger.

Wenn der Ablauf und die Abgrabung unabhängig voneinander gewesen wären, wäre es für mich eindeutig (Achtung, nur Laienmeinung!): Hätte B zuerst abgegraben und Garage hingestellt, hätte er seine Garage seitlich gegen Erdruck sichern müssen, weil A ja dann höher war. Hätte A zuerst abgegraben, hätte er Grundstück B für die Dauer der Arbeiten absichern müssen und danach ganz normal wieder auffüllen können und wenn B später eine Garage tiefer als Erdniveau baut, hätte er sie dann auch seitlich erddrucksicher erstellen müssen.
ypg30.09.23 12:29
Ich sehe die Abgrabung als Mittel zum Zweck für die Setzung von den Garagen bzw Stellplatz. Insofern würde sie gar nicht als Veränderung gelten.
Und ohne mit dem A zu symphatisieren, gehe ich davon aus, dass B das seinem Anwalt nicht erleutert hat.
11ant30.09.23 12:47
Ganz ehrlich ? - 4k Opportunitätskosten sind vor dem Hintergrund der gesamten Baukosten Peanuts, wenn sie der Kursfindung des nachbarlichen Verhältnisses dienen. Selbst ein Armleuchter ist angenehmer, wenn er friedlich ist. Sei weise wie der König Salomon und biete ihm an, sich diese 4k Aufwand brüderlich zu teilen. Verpacke die Frist für seine Bedenkzeit als "praktisch für die Auftragserteilung, wenn er sich innerhalb von zwei Wochen zu dem Angebot stellt". Man braucht immer mal eine Tasse Mehl, eine Starthilfe oder einen Schneeschieber. Überlasse ihm, wie klug er ist und lasse ihn das frei entscheiden.
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darksun03.10.23 17:08
Hab neue "Infos" vom Nachbar bzw. dessen Anwalt erhalten ...

> ... nachdem zuvor einvernehmlich Erde abgetragen wurde ...
Hört sich gut an, allerdings wurde "nur" eine notwendige Baugrube zum aufstellen der Garagen und Platz für den Stellplatz erstellt.

Besonders unklar ist mir, wo wir "verbindlich und einvernehmlich das gegenwärtige Erdniveau" festgelegt haben.
Es wurde entsprechend ausgebaggert aber keinerlei "Vereinbarung" zwischen uns wegen einer "neuen Höhe" oder so besprochen oder getroffen ...
Deutscher Rechtstext zur Einwendung gegen Wiederauffüllung des Erd-Niveaus.
garagenanwaltabgrabungstellplatzfristerddrucksichererdniveau