Wasserleitung Überlange Leitung auf öffentlicher Strasse - Kosten?

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M

MayrCh

Ich hänge mal die Satzung an!
Mit §4 (2) + (3) und §6 ist alles gesagt.

Aber eine Versorgungsleitung im Ort existiert ja.
Ja, im Ort, aber eben nicht in mittelbarer Nähe zu deinem Grundstück.

Wir benötigen nur einen überdurchschnittlich langen Hausanschluss.
Nein. Du benötigst 40 m Versorgungsleitung (über öffentlichen Grund) und 50 m Hausanschlussleitung. Ohne Versorgungsleitung kein Hausanschluss.

Warum müssen wir aber auch die Kosten tragen, die sonst bei jedem anderen Anschluss vom Versorger übernommen werden?
Ohne die konkreten Gegebenheiten vor Ort zu kennen: Weil diese durch eine Versorgungsleitung in unmittelbarer Nähe erschließbar waren/sind? Außerdem: §8.
 
H

hampshire

ich finde das die allgemeinheit nicht immer alles zahlen muss . also berechtigt das die kosten weitergegeben werden
Ich finde es gut, wenn Grundversorgungsleistung einem solidarischen Prinzip unterliegen - in diesem Fall zahlen alle eine Pauschale, deren Grundlage eine Mischkalkulation ist.
Die Satzung besagt, dass die Kosten auf öffentlichem Grund durch den Wasserversorger getragen werden.
Demnach sollte der Wasserversorger kein Problem haben mit Deinem Anschluss ein Minus zu machen, denn mit einer zugrunde liegenden Mischkalkulation macht er mit ausreichend anderen Anschlüssen das entsprechende Plus.
Ich erwarte ja nur, dass man bei uns wie mit allem anderen Grundstücken verfährt: öffentlicher Teil trägt der Wasserversorger, die Leitung auf dem Privatgrundstück tragen wir. Was wäre daran ungerecht?
Diese Erwartungshaltung hätte ich in Deinem Fall auch für die Hausanschlussleitung, nicht aber für eine ggfs. notwendige neue Versorgungsleitung - diese wäre von einer Pauschale nicht gedeckt. Das ist wie schon @MayrCh schreibt der entscheidende Punkt.
 
Hendrik1980

Hendrik1980

Da es sich bei dem Ort um eine sehr kleines Dorf in der fränkischen Schweiz handelt, führt dort nur eine Versorgungsleitung hindruch, von der alle Wasseranschlüsse direkt abgehen.

Wieso sollte in unserem Fall von einer neuen Versorgungsleitung und nicht von einem Hausanschluss ausgegangen werden? Das verstehe ich nicht.

Laut Begriffsbestimmung der Satzung sind Versorgungsleitungen, "die Wasserleitungen im Wasserversorgungsgebiet, von denen die Grundstücksanschlüss abzweigen."

und weiter:

"Hausanschlüsse sind die Wasserleitungen von der Abzweigestelleder Versorgungsleitung bis zur übergabestelle"

Aus meiner Sicht geht es um einen langen Hausanschluss. Bei dem wir natürlich auch - wie in der Satzung gefordert - die Mehrksoten tragen! Aber eine pauschale Abwälzung aller! Kosten kann ich eben nicht nachvollziehen.

Wir haben den Wasserversorger heute angeschrieben und sind auf die Antwort gespannt!
 
M

MayrCh

Wieso sollte in unserem Fall von einer neuen Versorgungsleitung und nicht von einem Hausanschluss ausgegangen werden?
Regulatorik, Bilanzrechtliche Belange, Investitionskosten und Ertragszuschüsse in der kommunalen Erzeugungs- und Verteilungswirtschaft, unterschiedliche Regelwerke und Regulatorik hinsichtlich Hausanschluss- und Versorgungsleitungen... Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Nur weil du der letzte AN bist, heißt das nicht, dass die gesamte Leitungslänge bis zum vorherigen AN deine Hausanschlussleitung ist... wobei mir auch schwer fällt zu sehen, wo du hier einen Vorteil für dich anhand dieser Argumentation generieren möchtest.
 
Hendrik1980

Hendrik1980

Danke für Eure Einschätzungen. Kann mir jemand sagen, ob man auf einen bestehenden Wasseranschluss einen weiteren Hausanschluss (mit einem zusätzlichen Schieber) anschließen kann? Der Bruder meiner Frau ist unser direkter Nachbar (das Grundstück wurde vor kurzem zwischen meiner Frau und ihrem Bruder aufgeteilt) und würde das zulassen. Dadurch würden wir uns die Kosten für das Aufreißen der Straße sparen. Der Wasserversorger behauptet aber, dass jedes Haus aus rechtlichen Gründen seinen eigenen Wasseranschluss an der Versorgungsleitung braucht. Dazu steht aber nichts in er Satzung. Kennt diesbezüglich jemand die aktuelle Rechtslage?
 
G

Grundaus

ich kann nur sagen wie es bei meinen Eltern war. Die hatten seit vielen Jahren eine gemeinsame Leitung mit dem Nachbar, die bei Reparaturen nur gemeinsam abgestellt werden konnte. Bei der Straßensanierung wurde das getrennt, mit relativ relativ Aufwand, da es so nicht mehr zulässig ist. Waren aber für sie keine Kosten, da hier der Versorger bis zur Wasseruhr zuständig ist
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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