Wasserleitung Überlange Leitung auf öffentlicher Strasse - Kosten?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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H

Hausbauer2021

Also es ist doch eure Leitung, die Ihr für euer Haus haben wollt? Oder sehe ich das falsch? Warum soll die von der Allgemeinheit gezahlt werden. Und ehrlicherweise fand ich die 30k fast günstig für die. Wir Zahlen für 2m=3600€. Aber darüber informiert man sich doch bevor man ein Grundstück kauft oder sehe ich das falsch?
 
Hendrik1980

Hendrik1980

Die Satzung besagt, dass die Kosten auf öffentlichem Grund durch den Wasserversorger getragen werden. Alle Kosten auf dem Privatgrundstück trägt der Bauherr. Allerdings sind in Einzelfällen Sondervereinbarungen und Aussnahmen zugelassen, wenn diese sachgerecht sind.

Ich erwarte ja nur, dass man bei uns wie mit allem anderen Grundstücken verfährt: öffentlicher Teil trägt der Wasserversorger, die Leitung auf dem Privatgrundstück tragen wir. Was wäre daran ungerecht?
 
11ant

11ant

wir bauen im Sommer ein Haus auf dem Land auf einem von der Strasse zurückversetzten Grundstück.
Unser Wasserversorger hat uns nach Rücksprache mitgeteilt, dass wir alle Kosten für den Wasseranschluss und die Wasserleitung angeblich selbst zahlen müssten. Dies würde daran liegen, dass wir eine überlange Leitung (90m) bräuchten und damit eine Sondervereinbarung.
Einen ähnlichen Fall hatten wir hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/erschliessungskosten-fuer-ein-Grundstück-in-zweiter-reihe.37154/
 
Hendrik1980

Hendrik1980

Aus unserer Sicht sind wir als Bauherren nur für die Mehrkosten verantwortlich, die durch die Verlegung auf privatem Gelände entstehen und die über die Kosten eines normalen Grundstücksanschluss hinaus gehen. Wie uns mitgeteilt wurde, wäre ein Anschluss inklusive Kostenübernahme auf einem anderen Bauplatz auch unstreitig gewesen, obwohl es sich auch hier um eine lange Zuleitung gehandelt hätte. Der Bauplatz war aber aufgrund landschaftschutzrechtlicher Bedenken nicht bebaubar.
Eine pauschale Abwälzung aller Kosten ab Versorgungsleitung halten wir für unrecht, weil die Kosten von Versorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze ja auch bei anderen Grundstücksanschlüssen getragen würden. Auf welcher rechtlichen Grundlage sollten die Kosten bei einer Sondervereinbarung automatisch in der Gesamthöhe an den Bauherren übergehen? In ihrer Satzung wird eindeutig darauf verwiesen, dass auch im Falle eine Sondervereinbarung die Bestimmungen der Satzung gelten. Warum solte hier vom Wasserversorger nicht die Leistung erbracht werden, die in jedem anderen Fall auch erbracht wird?
 
M

MayrCh

Die Satzung besagt, dass die Kosten auf öffentlichem Grund durch den Wasserversorger getragen werden.
Die meisten Satzungen, die ich kenne - zumindest hier in Bayern - besagen aber auch, dass Anschluss- und Benutzungsrechte sich nur über Grundstücke erstrecken, die durch eine Versorgungsleitung (Achtung, ungleich Hausanschlussleitungen) erschlossen werden. Eine Erschließung von Einzelgrundstücken, für die erst >40m Versorgungsleitung gebaut werden müssen, ist bei Einfamilienhaus wirtschaftlich nicht machbar und somit unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls (für die kommunalen Wasserversorgungszweckverbände) nicht Zumutbar.
Aber postet doch gerne mal eure Satzungen, vielleicht geben die ja entsprechende Schlupflöcher her.
 
Hendrik1980

Hendrik1980

Aber eine Versorgungsleitung im Ort existiert ja. Wir benötigen nur einen überdurchschnittlich langen Hausanschluss. Außerdem sind wir selbstverständlich bereit, die Mehrkosten dafür zu tragen. Warum müssen wir aber auch die Kosten tragen, die sonst bei jedem anderen Anschluss vom Versorger übernommen werden? Ich hänge mal die Satzung an!
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