Vollgeschossigkeit??

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M

michisa86888

Hallo, wir hängen gerade bisschen durch bei der Berechnung Vollgeschoss oder nicht unseres Dachgeschosse.
Laut Landesbauordnung BW ist ein Vollgeschoss
(5) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,4 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.
(6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind

1.
Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen und Feuerungsanlagen dienen,

2.
oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.
Wir sind aktuell bei unserer Kniestockhöhe knapp über den 3/4 Grundfläche. Nun meine Frage was darf ich zur Grundfläche des EG´s dazunehmen? Unsere Doppelgarage liegt direkt am Haus und ist über eine Türe direkt vom aus aus begehbar. Wenn ich nun diese Fläche dazuzählen darf bzw. kann ist alles kein Problem mehr.

Im oberen Geschoss muss ich die 2.30m ja bis OK Dachhaut messen. Da darf ich nicht die lichte Raumhöhe betrachten oder?

Vielen Dank
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

letztlich entscheidet Dein(e) Sachbearbeiterin im Bauamt, was nun Vollgeschossigkeit bedeutet oder auch nicht. Zu jeder Vorschrift gibt es einen Kommentar ... oder zwei ....;)

Ruf an und frag nach!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 14.07.2025
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