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ᐅ Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger


Erstellt am: 27.07.2012 08:35

Bauexperte 29.07.2012 23:31
Hallo,
Toni0911 schrieb:

Ich halte euch auf dem Laufenden ....wenn gewünscht.
Gerne.

Freundliche Grüße

willi22 30.07.2012 07:45
Mein letztes Posting zu diesem Thema: Ich bin weiterhin anderer Meinung wie Bauexperte (die ich ihm per PN mitgeteilt habe). In unserem Fall war eine Gründung der Bodenplatte ohne Arbeitsraum möglich- daher war das keine Weisheit, sondern die Praxis.
@ Toni:

Viel Erfolg bei Deinen Verhandlungen!

Micha&Dany 01.08.2012 14:51
Hallo Toni

bei uns ist die Situation ähnlich. Auch unser DH-Nachbar baut mit Keller und wir ohne. Auch bei uns liegen die Gründungsmehrkosten im Bereich ~10TEuro (dennoch viel geringeres Investment als ein Keller, den man sowieso nur zurümpelt...).

Unsere Nachbarn waren mit ihrer Planung schon viel weiter als wir - als wir die ersten Angebote von diversen Bauträgern eingeholt haben, haben unsere Nachbarn schon an ihren Antragsunterlagen gebastelt.

Meiner Meinung nach eine klare Sache: Unsere Nachbarn waren halt weiter, wir müssen uns anpassen.

wir bauen auch nicht mit dem gleichen GU wie unsere Nachbarn - aber wir haben von mehreren GUs gehört:
Wenn ein GU beide Hälften zusammen bauen würde, dann hätten wir keine / kaum Mehrkosten, da man in diesem Fall unsere Bodenplatte auf den (verstärkten) Kellerwänden des Nachbarhauses auflagern könnte.

Vielleicht kann Bauexperte hierzu sagen, ob das wirklich machbar ist, und ob man sich dann eine Abtreppung sparen kann...

Wenn in eurem Fall ein GU gleichzeitig beide Doppelhaushälfte baut, dann sollte diese Lösung doch vielleicht auch für euch passen und euch einige tausend Euro sparen...

Allerdings würde ich aus dem Bauch raus auch sagen, dass Ihr die Gründungsmehrkosten tragen müsst...

Noch ein paar Worte an alle, die hier der Meinung sind, der Nachbar darf mein Grundstück nicht durchlöchern:
Völlig unabhängig von der Tragfähigkeit des (ausgehobenen und wiederverfüllten) Bodens:
Ein Haus hat ein Gewicht. Und wenn das Gewicht nicht auf die Gründungsebene des Kellers abgeleitet wird werden Teilkräfte auftreten, die die Kellerwand des Nachbarn eindrücken (können).
- Schaden: Loch im Keller (Statik??)
- Verantwortung: Verursacherprinzip: Besitzer des Hauses ohne Keller
- Kosten: Weit höher als 10.000 Euro

Viele Grüße
Micha

Bauexperte 01.08.2012 15:25
Hallo Micha,
Micha&Dany schrieb:
... aber wir haben von mehreren GUs gehört:
Wenn ein GU beide Hälften zusammen bauen würde, dann hätten wir keine / kaum Mehrkosten, da man in diesem Fall unsere Bodenplatte auf den (verstärkten) Kellerwänden des Nachbarhauses auflagern könnte.

Vielleicht kann Bauexperte hierzu sagen, ob das wirklich machbar ist, und ob man sich dann eine Abtreppung sparen kann...
Es gibt leider BU/GU, welche das aus Kostengründen so handhaben - wäre es einer unserer BU, wäre es ganz sicher ein Grund für uns, uns von ihm zu trennen.

Bei allem Verständnis für Kosteneinsparung: zum einen wäre - so gebaut - Dein Haus nicht mehr allein standsicher, zum anderen müssten die Eigentumsverhältnisse geklärt sowie eine Baulast eingetragen werden - den Schallschutz noch nicht berücksichtigt. Geht alles nicht mal eben oder so einfach - Dein Haus muß auf Deinem Grundstück gegründet werden! Was geschieht denn, wenn der Nachbar in einigen Jahren verkauft und der neue Besitzer beschießt, die Immobilie abzureißen?

Freundliche Grüße

Micha&Dany 02.08.2012 06:22
Hallo Bauexperte

okay, so hatte ich das noch nicht betrachtet...
Vielleicht ist es gut, dass wir mit keinem der Bauträger, die uns das vorgeschlagen haben, bauen
Aber wie auch immer - bei uns war das sowieso nur eine theoretische Überlegung (hätte / könnte / ...), da das Nachbarhaus schon längst geplant war und der Bauantrag fast fertig zur Einreichung war.

Grüße
Micha

Toni0911 03.08.2012 08:45
Kurzer Zwischenstand: Leider habe ich noch keine Rückmeldung seitens des BU's. Aber die Sache scheint keine gütliche Einigung hervor zubringen. :-( Momentan prüfen wir alle Optionen.
kellerbodenplattegründungsmehrkostengrundstück