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ᐅ Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger


Erstellt am: 27.07.2012 08:35

Bauexperte 27.07.2012 10:12
Hallo,
Musketier schrieb:
Mal eine rechtliche Frage dazu, darf er denn der Nachbar auf einem fremden Grundstück Erde lagern?
Und wenn er das Grundstück schon "beschädigt", indem er Boden abgräbt, ist er dann nicht für den finanziellen Ausgleich zuständig?
Ich kann doch auch nicht einfach bei meinem Nachbarn auf dem Grundstück rumbuddeln.
Du bist manchmal etwas naiv; habe ich - meine ich mich zu erinnern - an anderer Stell schon mal ähnlich geschrieben.

Wenn ein komplettes DH errichtet wird, bleibt es gar nicht aus, dass die Hälften wechselseitig betroffen sind; insbesondere dann nicht, wenn einer auf Bodenplatte und der andere mit Keller baut. Im vorliegenden Fall geht es weniger um die Lagerung des Aushubs - der wird schon auf dem zugehörigen Grundstück zwischengelagert werden - es geht darum, dass für die Standsicherheit des Hauses auf Bodenplatte Sorge getragen werden muß.

Jetzt gibt es zwei, nein drei Möglichkeiten. Der Nachbar mit Keller füllt seinen Keller nach Maßgabe des Bodengutachtens komplett wieder an - hierzu ist er verpflichtet. Dann muß Toni wieder aufbuddeln, um die erforderliche Abtreppung vornehmen zu können => viel Geld für Nichts in den sprichwörtlichen Sand gesetzt.

2. Der Nachbar verfüllt nicht sofort, sondern räumt Toni die Möglichkeit ein, die Abtreppung auf seinem Grund vorzunehmen. Ist diese errichtet, füllt der Nachbar wieder verdichtet an. In der Praxis teilen sich dann beide die Kosten der Anfüllung => also Geld gespart.

3. Toni hält weiterhin an seinem Standpunkt fest, dann bleibt ihm nur der Rücktritt vom Vertrag (weder Nachbar noch Anbieter werden seinen Wünschen 100%ig nachgeben) und trägt die bis zum Bauantrag entstandenen Architekturkosten seines Anbieters.

Freundliche Grüße

Hilaria 27.07.2012 10:16
was lernen wir daraus? Nie eine Doppelhaushälfte bauen, wir haben uns diesbezüglich auch schon mehr als geärgert. Aber hinterher ist man immer schlauer!

Bauexperte 27.07.2012 10:34
Hallo,
Toni0911 schrieb:
Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür, eine Vertragsergänzung so einfach anzuführen?
Ja, die Landesbauordnung; s.u.
Toni0911 schrieb:
wäre, wenn ich mich jetzt weigere, dass jemand auf meinem Grundstück einen Erdaushub macht?
Das kannst Du nicht. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung des Doppelhauses verlangt, dass die beiden Haushälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut werden. Schau mal in die Landesbauordnung Deines Bundeslandes.

Würdest Du diesen Gedanken in die Realität führen wollen, hätte Dein Nachbar jedes Recht, Dich zu verklagen, da Du seine Belange störst - und er würde vor Gericht Recht zugesprochen bekommen.

Freundliche Grüße

Toni0911 27.07.2012 10:36
@Bauexperte

Vielen Dank für die anschaulichen Ausführungen. Auch wenn sie nicht das sind ...was ich hören wollte.

Aber noch mal zum Bauvertrag zurück. Wieso schließe ich eine Vertrag mit Festpreis ab, indem vereinbart wird eine Doppelhaushälfte ohne Keller zu bauen. Und in Nachhinein kann der AN einfach mal ne Vertragsergänzung beifügen die so nicht vertraglich vereinbart ist. Dann brauch ich keine Vertrag. :-(
Laut Bodengutachten kann ohne weiteres auf unserem Grundstück ein solches Bauvorhaben (Doppelhaushälfte mit Bodenplatte) durchgeführt werden. Die ‚Gründungsmehrkosten’ müssen doch irgendwie greifbar gemacht werden können. Ich sehe das ganze als Versäumnis des Maklers an. Es muss doch darauf hingewiesen und festgehalten werden, was es bedeutet wenn dieser von mir beschriebene Fall eintritt.

Grüße

Bauexperte 27.07.2012 10:38
Hallo,
Hilaria schrieb:
was lernen wir daraus? Nie eine Doppelhaushälfte bauen, wir haben uns diesbezüglich auch schon mehr als geärgert. Aber hinterher ist man immer schlauer!
Der Thread hier ist ein Grund, weshalb wir ungern nur eine Doppelhaushälfte errichten. Unterliegt ein Grundstück unserer Option, gibt es nur ein gemeinsames Vorgehen - entweder beide mit oder beide ohne Keller.

Freundliche Grüße

Musketier 27.07.2012 12:22
Bauexperte schrieb:

Du bist manchmal etwas naiv; habe ich - meine ich mich zu erinnern - an anderer Stell schon mal ähnlich geschrieben.

Meine Fragen sind vielleicht etwas spitz formuliert. Bei Unerfahrenheit in Baudingen würde ich dir auch definitiv zustimmen.
Aber naiv definitiv nicht, dazu bin ich viel zu verkopft und wäre jobmäßig nicht an der Stelle, dass ich mir über ein Haus Gedanken machen würde.
kellerdoppelhaushälftebodenplattegrundstückvertragabtreppunglandesbauordnung