ᐅ Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger
Erstellt am: 27.07.2012 08:35
willi22 27.07.2012 15:24
Mit der Bauträger - Konstellation kenne ich mich nicht aus- würde euch das Grundstück gehören müsstet ihr auf keinen Fall Mehrkosten akzeptieren bzw. eine Abgrabung eures Grundstückes evtl. gar nicht gestatten (je nach Bundesland unterschiedlich geregelt). Eine Generalanspruch auf einen Keller und Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken gibt es in Deutschland nicht. Da es hier um eine hohe Summe geht würde ich den Gang zum Fachanwalt raten!
Häuslebauer40 27.07.2012 20:42
Ich kann Willi nur beipflichten. Ab zum Anwalt damit.
In Rechtsdingen ist es oftmals so, dass nicht nur Recht und Gesetz siegen, sondern auch die Logik.
Nach meinem Dafürhalten kann es nicht sein, dass ihr dafür zahlen müsst, dass der Nachbar nun plötzlich einen Keller bauen will. IMHO ist eine Doppelhaushälfte, juristisch gesehen, nicht anders zu betrachten, als ein Einfamilienhaus, auch wenn manch kommerzieller Anbieter das einen glauben machen möchte.
Meine Vorgehensweise wäre glasklar. Wenn der Nachbar sich nach meiner eigenen Vertragsunterzeichnung dazu entschlossen hat, einen Keller zu bauen, dann möge er dafür Sorge tragen, dass mein Haus, wie geplant, errichtet werden kann.
Ist dies aus technischen Gründen dann ohne Mehrkosten nicht mehr möglich, dann ist es nicht mein Bier. Käme es bezüglich der Mehrkosten zu keiner Einigung zwischen dem Nachbarn und dem GU, würde ich auf der Stelle von dem Vertrag zurücktreten und zwar ohne auch nur einen Cent Abstandssumme an den GU, zu entrichten. Schlussendlich liegt nämlich eine eklatante Fehlberatung vor und das kann nicht zu Deinen Lasten gehen.
Lass Dich bloß nicht ins Bockshorn jagen und entzünde allen Beteiligten mal ein ordentliches Feuerchen unter der Sitzfläche.
In Rechtsdingen ist es oftmals so, dass nicht nur Recht und Gesetz siegen, sondern auch die Logik.
Nach meinem Dafürhalten kann es nicht sein, dass ihr dafür zahlen müsst, dass der Nachbar nun plötzlich einen Keller bauen will. IMHO ist eine Doppelhaushälfte, juristisch gesehen, nicht anders zu betrachten, als ein Einfamilienhaus, auch wenn manch kommerzieller Anbieter das einen glauben machen möchte.
Meine Vorgehensweise wäre glasklar. Wenn der Nachbar sich nach meiner eigenen Vertragsunterzeichnung dazu entschlossen hat, einen Keller zu bauen, dann möge er dafür Sorge tragen, dass mein Haus, wie geplant, errichtet werden kann.
Ist dies aus technischen Gründen dann ohne Mehrkosten nicht mehr möglich, dann ist es nicht mein Bier. Käme es bezüglich der Mehrkosten zu keiner Einigung zwischen dem Nachbarn und dem GU, würde ich auf der Stelle von dem Vertrag zurücktreten und zwar ohne auch nur einen Cent Abstandssumme an den GU, zu entrichten. Schlussendlich liegt nämlich eine eklatante Fehlberatung vor und das kann nicht zu Deinen Lasten gehen.
Lass Dich bloß nicht ins Bockshorn jagen und entzünde allen Beteiligten mal ein ordentliches Feuerchen unter der Sitzfläche.
willi22 27.07.2012 20:53
Bauexperte schrieb:
Würdest Du diesen Gedanken in die Realität führen wollen, hätte Dein Nachbar jedes Recht, Dich zu verklagen, da Du seine Belange störst - und er würde vor Gericht Recht zugesprochen bekommen.
Das sehe ich anders- kann Dir für BaWü definitiv sagen, das das hier nicht zutrifft (wenn einem das Grundstück gehört, was in dem beschrieben Fall ja wohl anders ist- daher ab zum Fachanwalt). Hier greift meiner Meinung nach Baugesetzbuch 909 (im Nachbarrecht ist keine Unterfangung geregelt) und derjenige der ein Keller bauen möchte muss die Musik bezahlen. Zudem muss er noch vorher nachweisen das er es ordentlich macht. Wäre ja noch schöner wenn einer den gewachsenen Boden ohne Einwilligung zerstört und man die Grundüngsmehrkosten bezahlen soll. Wir haben uns nämlich in genau so einem Fall erfolgreich vor Gericht wehren können (mit dem Unterschied das wir ein Reihenhaus gebaut haben).
Bauexperte 27.07.2012 23:16
Hallo,
Du gibst Toni0911 eine verbindliche Rechtsberatung - was, btw. in Deutschland nicht erlaubt, da nur den beratenden Berufen vorbehalten. Da Du überzeugt bist, dass Du mit Deiner Meinung im Recht bist, übernimmst Du sicher die Kosten einer eventuellen Niederlage vor Gericht?
Case dismissed würde ich imho prognostizieren wollen. Du scheinst zu übersehen, dass Dein "individuell entschiedener Fall" nicht automatisch ein allgemein gültiges Recht hervorgebracht hat.
Ich bin immer wieder überrascht, welche IRR der deutsche, gemeine Bürger, so ganz nebenbei in allgemein gültiges Recht ummünzt ...
Freundliche Grüße
willi22 schrieb:Nun, das ist das weitere Vorgehen ja wohl ganz einfach!
Das sehe ich anders- kann Dir für BaWü definitiv sagen, ... Hier greift meiner Meinung nach Baugesetzbuch 909 (im Nachbarrecht ist keine Unterfangung geregelt) und derjenige der ein Keller bauen möchte muss die Musik bezahlen.
Du gibst Toni0911 eine verbindliche Rechtsberatung - was, btw. in Deutschland nicht erlaubt, da nur den beratenden Berufen vorbehalten. Da Du überzeugt bist, dass Du mit Deiner Meinung im Recht bist, übernimmst Du sicher die Kosten einer eventuellen Niederlage vor Gericht?
Case dismissed würde ich imho prognostizieren wollen. Du scheinst zu übersehen, dass Dein "individuell entschiedener Fall" nicht automatisch ein allgemein gültiges Recht hervorgebracht hat.
Ich bin immer wieder überrascht, welche IRR der deutsche, gemeine Bürger, so ganz nebenbei in allgemein gültiges Recht ummünzt ...
Freundliche Grüße
Bauexperte 27.07.2012 23:20
Häuslebauer40 schrieb:
Meine Vorgehensweise wäre glasklar. Wenn der Nachbar sich nach meiner eigenen Vertragsunterzeichnung dazu entschlossen hat, einen Keller zu bauen, dann möge er dafür Sorge tragen, dass mein Haus, wie geplant, errichtet werden kann. Oh, ich liebe die deutsche Interpretation von Recht ... ich frage mich echt, weshalb ich mich über die heutige Gesellschaft und deren Auswüchse noch wundere ... Bauexperte 28.07.2012 00:23
Hallo,
Freundliche Grüße
Musketier schrieb:Das "könnte" eine Erklärung zum Pudels Kern sein
Aber naiv definitiv nicht, dazu bin ich viel zu verkopft ...
Freundliche Grüße
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