Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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B

BananaJoe

P. S.: Die Erschließung soll in ca. 3 Wochen beginnen.
Da würde ich in jedem Fall noch mit reinverhandeln, dass die Frist (egal ob jetzt 2,5 oder 3 oder wieviele Jahre auch immer) erst zu laufen beginnt, wenn auch die Erschließung abgeschlossen ist. Bei uns im Nachbarort hat die Erschließung eines Neubaugebiets mal eben 6 Monate länger gedauert, als von der Gemeinde gegenüber den Käufern kommuniziert...
 
tomtom79

tomtom79

Früher dachte ich so ein bauzwang ist ein Eingriff in mein Recht, wenn ich dann aber die aktuellen Grundstückspreise sehe und durch ältere Baugebiete fahre und sehe was da für tolle Grundstücke seit Jahren unbebaut sind und dann welche Infrastruktur geschaffen wurde, freue ich mich über jeden bauzwang, wir hatte übrigens auch einen.
Auch wenn 2.5 Jahre wenig klingen, reicht meist der Baubeginn aus.

es gibt auch eine tolle Doku über Enkelgrundstücke aus Tübingen vom Bürgermeister Boris Palmer.
 
M

MontyPython

Da würde ich in jedem Fall noch mit reinverhandeln, dass die Frist (egal ob jetzt 2,5 oder 3 oder wieviele Jahre auch immer) erst zu laufen beginnt, wenn auch die Erschließung abgeschlossen ist. Bei uns im Nachbarort hat die Erschließung eines Neubaugebiets mal eben 6 Monate länger gedauert, als von der Gemeinde gegenüber den Käufern kommuniziert...
Das ist ein wichtiger Hinweis, den ich noch mit verhandeln werde. Vielen Dank.

Der Erschließungsträger kommt wohl den Interessenten entgegen und beschränkt die Baufrist von 2,5 a auf die Errichtung des Rohbaus, des Daches und der Fassade.

Früher dachte ich so ein bauzwang ist ein Eingriff in mein Recht, wenn ich dann aber die aktuellen Grundstückspreise sehe und durch ältere Baugebiete fahre und sehe was da für tolle Grundstücke seit Jahren unbebaut sind und dann welche Infrastruktur geschaffen wurde, freue ich mich über jeden bauzwang, wir hatte übrigens auch einen.
Auch wenn 2.5 Jahre wenig klingen, reicht meist der Baubeginn aus.

es gibt auch eine tolle Doku über Enkelgrundstücke aus Tübingen vom Bürgermeister Boris Palmer.
Spricht ja auch einiges dafür. Wir denken auch, dass die Zeit reicht. Aber lass, wie von @BananaJoe beschrieben, die Erschließung deutlich länger dauern oder irgendwas anderes passieren. Vertraglich ist es festgehalten. Und darauf vertrauen, dass der Erschließungsträger dann in 2,5 a Jahren Milde walten lässt, würde ich in der heutigen Zeit dann doch nicht mehr.
 
M

Müllerin

genau, Frist erst ab Erschließung, also wenn man eben loslegen dürfte.
Und - wir hatten etwas ähnliches, unser Notarvertrag bezog sich noch auf einen älteren, und da war eine Fertigstellungsfrist drin, die uns auch sehr knapp schien. Ich hab dann bei der Gemeinde angerufen, und der sagte: ja das soll Spekulanten abschrecken, und wenn wir als Privatleute zum Fristende dort ein 3/4 fertiges Haus stehen hätten, würde uns sicherlich keiner das Haus wieder abnehmen. Aber wenn ich sicher gehen wollte (es braucht ja nur einer im Gemeinderat selber Interesse oder so haben ) dann sollte ich mir die Frist mit nem 3zeiler verlängern lassen.
Das haben wir dann auch gemacht und es wurde mit in den Notarvertrag aufgenommen. Gebraucht haben wir die Verlängerung nicht, aber sie hat uns deutlich ruhiger schlafen lassen.
 
Jean-Marc

Jean-Marc

Die Formulierung in unserem Kaufvertrag war: "Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück binnen 3 Jahren ab Erwerb mit einem Wohngebäude zu bebauen." Im Nachhinein gesprochen, war diese Frist mehr als ausreichend. Die Grundstücke sind für diejenigen gedacht, die aktuellen Bedarf haben und nicht erst in 10 Jahren. Kann mich nur anschließen, mir schwillt ebenfalls der Kamm, wenn ich die ganzen Baulücken in schönster Lage hier sehe, für Kinder und Enkel aufgehoben werden, die der Region schon vor 20 Jahren den Rücken gekehrt haben...
Zweieinhalb Jahre finde ich schon etwas strenger, aber immer noch ausreichend. Sollte man etwaige Verzögerungen beim Bau schlüssig begründen können, so wird einem aber wohl kaum einer den Kopf bzw. den Rohbau abreißen.
 
Y

Yosan

je nach Kommune wird die sowieso nicht eben mal das Geld rumliegen haben, um das Grundstück zurück zu kaufen. Und je nachdem wird das auch nicht so streng gesehen. Die Verkäufer unseres Grundstücks (Freunde von uns) hatten das Grundstück ebenfalls mit Bauzwang gekauft (sie wollten den vorherigen Eigentümer nur entlasten, weil der lieber das Geld statt das Grundstück am Bein haben wollte (älterer mann) hatten nicht vor zu bauen und deren beiden Söhne, wollten es auch nicht bebauuen) und nach ca. 3 Jahren dann Post von der Gemeinde bekommen, dass sie doch mal langsam bauen sollten. Die Gemeinde war aber dann vollkommen zufrieden als sie kurz darauf sagten, dass sie es uns verkaufen und wir es definitiv binnen 3 Jahren bebauen wollen. Hat entsprechend auch nicht vom Vorkaufsrecht gebrauch gemacht oder sowas.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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