Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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MontyPython

Der Erschließungsträger kommt wohl den Interessenten entgegen und beschränkt die Baufrist von 2,5 a auf die Errichtung des Rohbaus, des Daches und der Fassade.
Wie ich bereits schrieb, kommt der uns ET bei der Baufrist entgegen. Euren Hinweis aufgreifend, dass die Frist erst mit Ende der Erschließungsarbeiten und Freigabe der Grundstücke läuft kann ich erst morgen mit dem Notariat klären. Im Entwurf steht, dass die Frist nach Besitzübergabe, die am Tage der Gutschrift des Kaufpreises erfolgt erfolgt, beginnt.

Wir haben uns auch bei der Frage der 50 %-igen Entschädigung bei Rückkauf erkundigt. Eine Entschädigung ist wohl üblich aber nicht in dieser Entschädigungshöhe. Das wäre viel zu wenig.
 
M

MontyPython

Die Baufrist beträgt nun 3 Jahre bis zum geschlossenen Rohbau. Die Rückübertragung, falls schon begonnen wurde, wurde nun auch angepasst. Bewertung erfolgt durch einen Gutachterausschuss.

Nur eine Sache beunruhigt:
Der Verkäufer ist auch berechtigt, die Rückübertragung des Grundstücks zu verlangen, wenn der Käufer den Kaufgegenstand unbebaut verkauft. Der Käufer trägt alle Kosten die mit der Rückübertragung verbunden sind. Bedeutet dies, dass falls wir widererwarten doch verkaufen wollen, wir gar nicht frei verkaufen könnten? Wir wären demnach Eigentümer eines Grundstücks, dass nicht veräußerbar ist, bzw. nur zu hohen Kosten an den ursprünglichen Verkäufer.
Mir ist klar, dass auch dies wieder nur ein theoretischer Fall ist, da wir natürlich bauen wollen aber dennoch fühlt es sich nicht korrekt an.
 
K1300S

K1300S

Alles vollkommen normal. In einer mir bekannten Kommune werden Grundstücke sogar mit zwei Jahren Bebauungsfrist verkauft - Verhandlung ausgeschlossen. Dort hast Du ein Jahr Zeit zu beginnen und dann ein weiteres, um den Bau fertigzustellen. Dass das Grundstück unbebaut nicht weiterverkauft werden darf, sollte einleuchten, danach erlischt dieser Passus ja. Im mir bekannten Fall sind dann sogar vom Käufer noch die Löschungsgebühren beim Grundbuchamt zu tragen. Es ist eben ein Verkäufermarkt.

(Davon abgesehen weiß ich allerdings auch, dass die Rückkaufklauseln nur in den allerseltensten Fällen wirklich zum Tragen kommen. Da ist man offenbar generell schon recht gnädig - und will sich natürlich auf gar keinen Fall (unnötigen) Stress machen.)
 
DASI90

DASI90

Ist wie bereits mehrfach gesagt qauch völlig normal. Vor allem kann das Rückkaufsrecht direkt gelöscht werden sobald der erste Bagger aufs Grundstück rollt. So hieß es jedenfalls zu uns. Danach gibt es natürlich noch die Pflicht dort selbst wohnen zu bleiben. Die ist aber maximal mit Strafen und keinem Rückkauf verbunden. Außerdem bezweifle ich das es regelmäßig praktiziert wird, sollte es früher zu einem Ortswechsel kommen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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