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ᐅ Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre


Erstellt am: 13.07.20 22:03

MontyPython13.07.20 22:03
Wertes Forum,

als stiller und begeisterter Mitleser kommen wir nun selber in die Situation, aus Mangel an Alternativen, einen Neubau in Angriff zu nehmen.

Das Grundstück in einem geplanten Neubaugebiet in Niedersachsen, Harznähe, ist bereits reserviert und die Kaufabsicht mitgeteilt. Wir erhielten nun den Entwurf des Kaufvertrages von einem Notar und hadern mit einigen Paragraphen und deren Formulierungen.
Unter anderem heißt in dem Vertragsentwurf, dass der Käufer sich gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Jahren und sechs Monaten nach der Besitzübergabe (...) ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten.
Weiter heißt es, sollte der Käufer der Bauverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, der Verkäufer berechtigt ist, die Rückübertragung des Kaufgegenstandes Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen. Ist mit dem Bau begonnen worden, ist ein weiterer Betrag zu zahlen, der 50 % des Wertes der aufstehenden Gebäude entspricht.

Nun meine Fragen: Den Hintergrund für eine Baufrist verstehe ich. Aber ist ein solch (subjektiv) kurzer Zeitraum, gerade mit Hinblick auf die aktuelle Pandemie-Situation, üblich? Wo liegen solche Baufristen in der Regel?

Mit Blick auf die kurze Baufrist, kommt mir 50 %-ige Entschädigung auch sehr heikel vor. Wie seht Ihr das?

P. S.: Die Erschließung soll in ca. 3 Wochen beginnen. Nach Rückfrage beim Notar sind diese Baufristen nicht unüblich, aber ich sollte doch direkt mit dem Erschließungsträger verhandeln. Weitere Interessenten sind mit diesem "Knebelvertrag" ebenso wenig einverstanden und haben teilweise aber auch schon Alternativformulierungen mit einer 3-Jährigen Baufrist bis Rohbauerstellung aushandeln können. Mir scheint es, als würden sogar die Verträge individuell gemacht. Auch hier meine Frage: Bekommt in einem Neubaugebiet jeder (der ersten Reservierer) einen individuellen Vertrag? Kann ich mir kaum vorstellen...
nordanney13.07.20 22:21
MontyPython schrieb:

Nun meine Fragen: Den Hintergrund für eine Baufrist verstehe ich. Aber ist ein solch (subjektiv) kurzer Zeitraum, gerade mit Hinblick auf die aktuelle Pandemie-Situation, üblich? Wo liegen solche Baufristen in der Regel?
3 Jahre
MontyPython schrieb:

Mit Blick auf die kurze Baufrist, kommt mir 50 %-ige Entschädigung auch sehr heikel vor. Wie seht Ihr das?
Aus Sicht der Gemeinde sinnvoll. Erhöht den Druck.
MontyPython schrieb:

Weitere Interessenten sind mit diesem "Knebelvertrag" ebenso wenig einverstanden und haben teilweise aber auch schon Alternativformulierungen mit einer 3-Jährigen Baufrist bis Rohbauerstellung aushandeln können.
Dann handelt doch auch.
MontyPython schrieb:

Bekommt in einem Neubaugebiet jeder (der ersten Reservierer) einen individuellen Vertrag?
Normal ist ein Vertrag für alle. Kaufen oder sein lassen.

2,5 Jahre sind normalerweise mehr als ausreichend. Und Corona hat nicht wirklich einen Einfluss auf die Bauwirtschaft. Alles läuft mehr oder weniger wie immer. Vielleicht wartet man mal länger auf die italienischen Fliesen, aber das war es auch schon.
MontyPython13.07.20 22:59
nordanney schrieb:

Aus Sicht der Gemeinde sinnvoll. Erhöht den Druck.
Also auch eine übliche Vorgehensweise?
nordanney schrieb:

Dann handelt doch auch.
Das ist der Plan. Aber es irritiert doch schon, dass jeder anders behandelt wird, und je nach Verhandlungsgeschick mehr oder weniger Zeit erhält.
nordanney schrieb:

Normal ist ein Vertrag für alle. Kaufen oder sein lassen.
Das meine ich ja, normal ist das nicht.
nordanney schrieb:

2,5 Jahre sind normalerweise mehr als ausreichend.
Im Grunde schon. Wir wollen auch bauen.
nordanney schrieb:

Und Corona hat nicht wirklich einen Einfluss auf die Bauwirtschaft. Alles läuft mehr oder weniger wie immer. Vielleicht wartet man mal länger auf die italienischen Fliesen, aber das war es auch schon.
...oder auf die Fenster samt Monteure aus der Schweiz (wobei ich jetzt nicht mehr weiß, ob aufgrund Corona Zeitverzug hatte).
Aber man weiß eben nicht was bei einer (eventuell, vielleicht) "2. Welle" passiert. Lock-Down über Monate? Die vielleicht in Polen bestellten Fenster können nicht produziert und/oder geliefert werden, etc.
rick201814.07.20 06:15
die Monteure kamen pünktlich. Das Glas war schon lang bei uns.
Wir habe nur den Deckeneinbau vorgezogen und danach erst den Boden geschliffen. Ansonsten gab es auf Grund Corona keine Änderungen/Verzögerungen.
Was ich so mitbekommen habe deckt sich mit . Manchmal Verzögerungen bei italienischen Fliesen, Elektronik oder Küchengeräten. Aber beim Bau selbst nicht.
Foxilein14.07.20 07:35
Bei uns sind es zwei Jahre Baufrist auf einem von der Gemeinde erworbenem Grundstück.
HilfeHilfe14.07.20 08:04
Aus Sicht der Gemeinde normal , ob sie es wirklich durchziehen wenn 80% steht und du unschuldig bist . Weiß ich nicht . Würde auch verhandeln
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