Versorgerverträge (Strom/Internet) bei Neubau

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V

vorkalmatador

Guten Morgen,

mir stellte sich soeben die Frage, wie mit Versorgerverträgen bei Umzug in einen Neubau (geplanter Einzug September 2021) umgegangen wird.
  • Strom: Vertrag bis 31.3.22, da am 1.4.20 "automatisch" durch Tarifumstellung ein neuer Vertrag begann. Hier könnte ja wahrscheinlich einfach der Vertrag im neuen Haus weiterlaufen, oder? Vorzeitig kann man hier aus dem Vertrag durch den Einzug wohl nicht raus (bspw. günstigere Mitbewerber) wenn ich das richtig sehe.
  • Kabelinternet: Vertrag bis 28.03.2022. Hier ist es ein bisschen spannender. Geplant ist um Neubau keine Telekommunikation über Kabel zu verlegen (schlechte Erfahrung, da shared medium), sondern auf das gute alte DSL mit Leerrohr für etwaige Glasfaser zurückzugreifen. Wie sieht es hier aus? Muss bis März 22 gezahlt werden, obwohl ab September 21 kein Kabel mehr genutzt werden kann, oder kommt man hier durch das Nichtvorhandensein der Infrastruktur früher raus?

Danke vorab!
Beste Grüße
 
A

Altai

Ich kann dir nur zu Teil 2 der Frage was sagen, denn mir ging es genau so.
Freundlicherweise hat man bei Umzug in ein unversorgtes Gebiet ein Sonderkündigungsrecht. Man kann am Ende des Monats, in dem der Umzug erfolgt, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. D.h. man zahlt drei Monate (und ein bisschen) für nichts. Ist gültige Rechtsprechung und durch aktuelle Gerichtsurteile bestätigt.
Man braucht einen Nachweis für den Umzug, d.h. die Kündigung wird auch wirklich erst entgegen genommen, wenn man sich umgemeldet hat. Eventuell kann man dadurch den Zeitraum noch ein bisschen optimieren, wenn man sich sehr zeitnah ummeldet

Mein Anbieter behauptete on top noch, dass ich nicht alles Equipment zurück geschickt hätte (im Laden nimmt man das Equipment nicht an) und wollte für eine Einsteckkarte (die vermutlich ohnehin nur noch entsorgt wird) 80€. Kann also nur raten, den Inhalt des Pakets zu dokumentieren.
 
kati1337

kati1337

Strom kommt auf den Versorger an und was in der bei dir gültigen AGB zum Thema Umzug / Kündigung geregelt ist.
Ich hatte einen Vertrag wo noch stand, dass der Vertrag bei Umzug automatisch endet wenn ich den fristgerecht mitteile. Neuere AGB des gleichen Anbieters haben jetzt die Klausel drin, dass der Vertrag dadurch nicht beendet werden kann und man ihn mitnehmen muss.
Da musst du gezielt dein Vertragswerk durchlesen.

Wie rechtens das ist, dass "automatisch" ein neuer Vertrag bei Tarifumstellung für dich beginnt weiß ich allerdings nicht? Hast du das unterschrieben? Normalerweise müssen da beide Parteien einverstanden sein. Sonst könnte doch ein Stromanbieter einfach jedes Jahr eine Tarifumstellung machen und die Kunden könnten nie kündigen und wären für immer in ihrem Netz gefangen? Muahahaha.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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