O
oOMissKittyOo
Hallöchen :)
ich hab jetzt schon viel gelesen und mir gedacht, melde ich mich einfach mal an. Kurz zu mir/uns, wir sind ein paar, die gerne ein Generationenhaus mit meiner Schwiegermutter und ihr 16 jährigen Tochter bauen wollen.
Ein Grundstück haben wir schon, vor dem kauf wurde eine Anfrage gemacht ob es ein Baugrundstück sei und was man bauen darf. Dies wurde bestätigt mit der Auflage das ein 1 1/2 Geschosser gebaut werden darf.
Ab zum Notar, der hat den Kaufvertrag fertig gemacht, Einsicht beim Amtsgericht genommen, ob es auch wirklich ein Baugrundstück ist etc. Nun ja, alles ist notariell beglaubigt und unterschrieben + bezahlt. Nach Einreichung des Bauantrages am 01.12.2014 kamen noch ein paar Briefe mit geforderten Nachreichungen die auch schleunigst nachgereicht wurden. Mitte Februar waren alle positiven Stellungnahmen da. Zwei Wochen nachdem kam vom Bauamt die Versagung. Ein schlag ins Gesicht, damit hat doch keiner gerechnet. Es wurde soviel nach gefragt und alles ordnungsgemäß eingereicht. Nun plädiert das Bauamt darauf, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und eine Splittersiedlung sei. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Bereich wo das Grundstück liegt als Mischgebiet ausgezeichnet. Zudem ist alles nach §35 argumentiert. Unser Grundstück wäre aber nur eine Lückenfüllung, da recht und links überall Häuser stehen, sprich eigentlich §34.
Nach dem wir Widerspruch erhoben haben und das nichts gebracht hat, hat die nette Dame vom Bauamt zu unseren Architekten gesagt "Nun, dann sollen sie doch mit einem Anwalt kommen."
Dies haben wir jetzt auch getan. Er hat jetzt Widerspruch auf die offizielle Versagung eingelegt.
Meine Fragen an euch: Wer hat sowas erlebt? Wie stehen die Chancen? Wir sind zwei junge Familien die man in den Finanziellen Ruinen treibt. Ich hätte das Grundstück doch nicht gekauft wenn es kein Bauland wäre. Ist der Notar mit Schuld? Kann ich bei einer nicht möglichen Bebauung den Rückkauf verlangen, da ja das Grundstück nicht das ist wofür er es uns verkauft hat?
Ich hoffe ihr könnt mir/uns weiter helfen. Wir sind jetzt schon völlig fertig mit dieser Aussage vom Bauamt.
Danke und Liebe Grüße :)
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Hallo "oOMissKittyOo",
Dein Avatar ist markenrechtlich geschützt. Da er dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden und deshalb habe ich ihn gelöscht. Bitte verwende ein anderes Bild. Vielen Dank!
Liebe Grüsse, Bauexperte
ich hab jetzt schon viel gelesen und mir gedacht, melde ich mich einfach mal an. Kurz zu mir/uns, wir sind ein paar, die gerne ein Generationenhaus mit meiner Schwiegermutter und ihr 16 jährigen Tochter bauen wollen.
Ein Grundstück haben wir schon, vor dem kauf wurde eine Anfrage gemacht ob es ein Baugrundstück sei und was man bauen darf. Dies wurde bestätigt mit der Auflage das ein 1 1/2 Geschosser gebaut werden darf.
Ab zum Notar, der hat den Kaufvertrag fertig gemacht, Einsicht beim Amtsgericht genommen, ob es auch wirklich ein Baugrundstück ist etc. Nun ja, alles ist notariell beglaubigt und unterschrieben + bezahlt. Nach Einreichung des Bauantrages am 01.12.2014 kamen noch ein paar Briefe mit geforderten Nachreichungen die auch schleunigst nachgereicht wurden. Mitte Februar waren alle positiven Stellungnahmen da. Zwei Wochen nachdem kam vom Bauamt die Versagung. Ein schlag ins Gesicht, damit hat doch keiner gerechnet. Es wurde soviel nach gefragt und alles ordnungsgemäß eingereicht. Nun plädiert das Bauamt darauf, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und eine Splittersiedlung sei. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Bereich wo das Grundstück liegt als Mischgebiet ausgezeichnet. Zudem ist alles nach §35 argumentiert. Unser Grundstück wäre aber nur eine Lückenfüllung, da recht und links überall Häuser stehen, sprich eigentlich §34.
Nach dem wir Widerspruch erhoben haben und das nichts gebracht hat, hat die nette Dame vom Bauamt zu unseren Architekten gesagt "Nun, dann sollen sie doch mit einem Anwalt kommen."
Dies haben wir jetzt auch getan. Er hat jetzt Widerspruch auf die offizielle Versagung eingelegt.
Meine Fragen an euch: Wer hat sowas erlebt? Wie stehen die Chancen? Wir sind zwei junge Familien die man in den Finanziellen Ruinen treibt. Ich hätte das Grundstück doch nicht gekauft wenn es kein Bauland wäre. Ist der Notar mit Schuld? Kann ich bei einer nicht möglichen Bebauung den Rückkauf verlangen, da ja das Grundstück nicht das ist wofür er es uns verkauft hat?
Ich hoffe ihr könnt mir/uns weiter helfen. Wir sind jetzt schon völlig fertig mit dieser Aussage vom Bauamt.
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