Umbau Mehrgenerationenhaus - Ungutes Gefühl mit GU

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Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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11ant

11ant

11ant

11ant

Das Beste was wir haben sind Pläne vom Baugesuch 1989, welches dann aber nicht umgesetzt wurde. Die hab ich mal angehangen, [...] (Ich muss die Pläne splitten, mehr als 10 Anhänge gehen leider nicht..)
1) Von wem stammen die Zeichnungen in den Beiträgen 6 bzw. 7 - stellen sie eine der Elfmilleplanungen dar oder alle diejenige von 1989 (und hatte letztere denn eine Genehmigung erfahren) ?
2) Ist der Planverfasser von 1989 nicht mehr aktiv und hat keinen Büronachfolger; was war der Grund für die Nichtrealisierung ?
 
C

cryptoflam

Elf Mille rausgehauen, aber keine Bestandsermittlung bekommen haben - wie geht das denn ? *kopfkratzundschüttelgleichzeitig*
Ja; würde ich inzwischen leider unter Unerfahrenheit und Naivität verbuchen. Die Architektin meinte scheinbar sie könne mit den Plänen von damals arbeiten.

1) Von wem stammen die Zeichnungen in den Beiträgen 6 bzw. 7 - stellen sie eine der Elfmilleplanungen dar oder alle diejenige von 1989 (und hatte letztere denn eine Genehmigung erfahren) ?
2) Ist der Planverfasser von 1989 nicht mehr aktiv und hat keinen Büronachfolger; was war der Grund für die Nichtrealisierung ?
Beitrag 6 ist der aktuelle Planstand und stammt von der Frau des GU.

Beitrag 7 ist der genehmigte, aber nicht realisierte Bau von 1989. Damals war bereits der Plan aus dem Haus ein Mehrfamilienhaus zu machen, der Vater meiner Schwiegermama ist jedoch überraschend verstorben, daher wurde das Projekt nicht realisiert.

Der damalige Architekt ist bereits seit Anfang 2000 verstorben und das Büro wurde aufgelöst.
 
11ant

11ant

Die Architektin meinte scheinbar sie könne mit den Plänen von damals arbeiten.
Wenn diese ordentlich erstellt wurden und seitdem nichts verändert wurde, mag die Mühe eines eigenen Aufmaßes einsparbar sein. Eine Außenwandstärke von 34 cm halte ich für aufklärungsbedürftig, auf welchen Wandaufbau sie zurückzuführen ist.
Beitrag 6 ist der aktuelle Planstand und stammt von der Frau des GU.
Die neuen Gaubenbreiten mögen befreiungsfähig sein. Für grundsätzlich nicht genehmigungsfähig halte ich, grenzprivilegierte Räume durch nicht grenzprivilegierte Räume zu ersetzen. Nach meiner Vermutung ist das Haus an das Nachbarhaus planrechts als Doppelhaushälfte anschließend (?), aber kein Kettenhaus (?) und hat somit zum Nachbarn planlinks einen Grenzabstand einzuhalten (von je nach Bundesland 3,0 oder 2,5 Metern oder mehr). Hier werden jedoch die ganzen bisherigen 5,4 Meter Grenzabstand mit Aufenthaltsräumen geschlossen (die nicht grenzprivilegiert sind). Säße ich auf Eurem Bauamt, würde ich vermutlich in die Pause gehen, wann immer ich Euch im Anmarsch sähe. Von Planvorlageberechtigten muß der Bauamtler ein gewisses Maß an Professionalität erwarten dürfen.
 
H

hanse987

Wie viele Stellplätze sind bei euch gefordert. Ich sehe zwei Stück, aber oft werden pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze gefordert. Warum schiebt ihr den Carport nicht etwas nach rechts? So wie es jetzt ist und wenn da zwei Autos stehen kommt man doch nicht mehr ans Gartentor.

Hat der Nachbar zu euch eigentlich einen Keller? Wenn nein, dann wird spaßig mit dem abfangen.

Die Sache mit dem Grenzabstand wie von 11ant angesprochen, ist mir auch schon ins Auge gesprungen. Ist dies mit dem Bauamt schon geklärt?
 
Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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