Überwachungskameras DAFÜR/DAGEGEN

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Mycraft

Mycraft

Moderator
Bei der Gelegenheit bin ich mal auf die Leiter gestiegen und habe bei meinen Kameras die Gläser und Optiken gereinigt. Das ist ein weiterer Nachteil. Die setzten Staub/Dreck an. Schon ein ganz leichter Film reicht um die Bildqualität schlechter zu machen. Gerade wenn es sich um 1080p und mehr handelt, da ist jedes Staubkorn zu sehen und stört. Ach und Spinnen spannen auch mal ein Netz davor. Sprich man muss immer wieder mal eine Reinigung vornehmen.
 
Y

ypg

Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung betrifft das Kunsturhebergesetz. Dort stehen auch die Ausnahmen.
Das Urheberrecht ist jetzt aber etwas anderes. Das hat wenig mit dem Recht am eigenen Bild (bei Videoüberwachung) zu tun, sondern eher mit dem Urheberrecht , dass man fremdes Eigentum nicht verbreiten darf (Künstlerrecht)
 
untergasse43

untergasse43

Das Urheberrecht ist jetzt aber etwas anderes. Das hat wenig mit dem Recht am eigenen Bild (bei Videoüberwachung) zu tun, sondern eher mit dem Urheberrecht , dass man fremdes Eigentum nicht verbreiten darf (Künstlerrecht)
Oh, da ist ja wieder sehr viel Halbwissen im Spiel, denn das Kunsturhebergesetz ist sehr wohl betroffen.

§ 22 KunstUrhG:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."
 
J

Joedreck

Das Urheberrecht ist jetzt aber etwas anderes. Das hat wenig mit dem Recht am eigenen Bild (bei Videoüberwachung) zu tun, sondern eher mit dem Urheberrecht , dass man fremdes Eigentum nicht verbreiten darf (Künstlerrecht)
Siehe den nächsten Beitrag. Und wenn von öffentlich ins Internet gestellt wird, dann wird das Bild verbreitet. Und zwar in der Regel ohne Einverständnis.
Das reine Aufnehmen ist erst mal, nach dem KunstUrhG straffrei.
Inwieweit die DSGVO betroffen ist, mag ich nicht zu beurteilen. Und Lust auf einlesen habe ich auch nicht.
Übrigens sind gesetzestexte frei verfügbar. Jeder darf gern googeln.
Sollte wirklich was fragliche auftauchen, schaue ich auch gern bei Beck online oder juris nach.
 
B

boxandroof

Im privaten familiären Bereich gilt die DSGVO nicht.

Aufnahmen die frei ins Internet gestellt werden sind nicht mehr Teil dieser Ausnahme und die DSGVO findet Anwendung: Informationspflicht, Löschfristen, Datensparsamkeit und der ganze Spaß.

Darüber hinaus gibt es sicher noch weitere Gesetze die die Verbreitung unterbinden oder einschränken.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Der gesunde Menschenverstand findet Anwendung und man stellt seine Videoaufnahmen von den Überwachungskameras einfach nicht live ins Internet. Das führt dazu, dass die ganze Sache sinnlos wird.

Webcams welche genau den umgekehrten Zweck haben sind natürlich was anderes.
 
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