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ludwig88sta
Der Gesetzestext allein bringt oft wenig. Da wird es schon interessanter oder zielbringender die entsprechenden Kommentare von Juristen dazu oder sogar rechtssprechende Urteile zu diesem hier diskutieren Fall "Aufnahme ausschließlich eines nicht öffentlichen Bereichs (eigenes Grundstück) und diese unverschlüsselt live ins Internet zu stellen".
Das unverschlüsselte Streamem im Internet bedeutet ja nicht, dass ich die URL auf meinen SocialMedia-Kanal poste, so dass auch andere auf ihn aufmerksam werden. Ich kann mir eine kryptische und extrem lange URL für meine Kamera erstellen, so dass da auch niemand aus Versehen darauf kommt. @Mycraft weil du meintest es wäre dann sinnlos.
Wobei es ja auch Internet-Seiten gibt, welche offene IP-Cams listen (Suche bei DuckDuckGo nach "open ip Cams").... kann natürlich sein, dass auch die eigene - trotz kryptischer und langer URL - da mal von ner Krake gefunden wird.
Das unverschlüsselte Streamem im Internet bedeutet ja nicht, dass ich die URL auf meinen SocialMedia-Kanal poste, so dass auch andere auf ihn aufmerksam werden. Ich kann mir eine kryptische und extrem lange URL für meine Kamera erstellen, so dass da auch niemand aus Versehen darauf kommt. @Mycraft weil du meintest es wäre dann sinnlos.
Wobei es ja auch Internet-Seiten gibt, welche offene IP-Cams listen (Suche bei DuckDuckGo nach "open ip Cams").... kann natürlich sein, dass auch die eigene - trotz kryptischer und langer URL - da mal von ner Krake gefunden wird.