Überwachungskameras DAFÜR/DAGEGEN

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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H

haydee

Das Gefühl ist nicht schön. Zu wissen, das Fremde in deinen persönlichsten Sachen gewühlt haben. Dort wo nahestehende Personen Nichtmal einen Blick reinwerfen.
Das hat zumindest meiner einen Freundin sehr zu schaffen gemacht.

Sammelkörbe und Eimer werden manchmal als Code gebraucht.
Tagsüber niemand da, Hund, alleinstehende Frau usw. Stand mal in der Zeitung. Seit dem Umzug gab es bei uns keine mehr. In der alten Straße haben wir und unsere Nachbarn die zum Feuerwehrhaus gestellt. Sind ja höflich
 
Musketier

Musketier

Ein Hinweisschild auf Überwachung reicht in diesem Fall. Betreten muss er dass Grundstück auch dann nicht wenn vorne an der Grenze der Briefkasten hängt und eine Klingel vorhanden ist.
Wir hatten das Thema gerade mit unserem Datenschutzbeauftragten für ein betriebliches Gelände mit Besucherverkehr.
Wenn ich mich recht entsinne muß laut unserem Datenschutzbeauftragen nicht mal ein Schild stehen. Als Aufnahmegrund reicht der Schutz des Eigentums. Allerdings dürfen die Aufnahmen nur einem ausgewählten Personenkreis zugänglich sein.
Öffentliche Bereiche dürfen natürlich nicht überwacht werden.

Wenn man das aufs Haus ummünzt, wären wir wieder an der Stelle, wo man zwar aufnehmen darf, aber das nicht ungeschützt ins Internet stellen darf.
 
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