Traufhöhe und Dachform bei der Neubauplanung

5,00 Stern(e) 5 Votes
11ant

11ant

Kann man eigentlich anhand des Bebauungsplan erkennen, wie das Haus ausgerichtet werden muss? Also quer oder hochkant? Dargestellt ist es ja hochkant mit der Längsseite von Nord nach Süd!
Lustigerweise stellt der grüne Plan mit den roten Satteldachhäuschen die Bebauung weitgehend außerhalb der Baufenster des Bebauungsplanes dar - Irreführung im Exposé, würde ich sagen, und dem keine Bedeutung beimessen, "amtlich" wäre die Firstrichtung ein Vektor im Planbild und/oder im Text erwähnt.

Verstehe gar nicht, warum ich bei den TE's so oft auf der Ignore-Liste lande.
§1: "irritieren Sie mich nicht mit Fakten !"
 
G

Guido1980

Ok, dann mit Bildern.
Anhang anzeigen 31577
Ansicht Ost
hellgrün: natürliches Gelände
dunkelgrün: geplantes Gelände
grün punktiert: Grenze
Hauseingang: die Treppe neben der Garage hoch
Aber hier würde doch die maximale Traufhöhe aufgrund des Gefälles im Gelände vermutlich nur auf der Nordseite und nicht mehr auf der Südseite eingehalten oder? Maximale Firsthöhe heißt allseitig oder nur an der niedrigsten Seite?
 
E

Escroda

Aber die Traufhöhe bezieht sich laut "deinem" Bebauungsplan nicht auf die Geländehöhen, sondern auf die Oberkante Fertigfußboden EG, die für dein Grundstück mit maximal 107m ü. NHN festgesetzt ist. Insofern kann Dir die Geländetopographie egal sein. Nur deine EG-Höhe muss feinjustiert werden. Daher muss in meinem Bild die obere Etage zum Erdgeschoss deklariert werden. Ob das durchgeht, weiß ich nicht, erkenne aber im Moment nichts, was dagegen sprechen sollte.
 
G

Guido1980

Aber die Traufhöhe bezieht sich laut "deinem" Bebauungsplan nicht auf die Geländehöhen, sondern auf die Oberkante Fertigfußboden EG, die für dein Grundstück mit maximal 107m ü. NHN festgesetzt ist. Insofern kann Dir die Geländetopographie egal sein. Nur deine EG-Höhe muss feinjustiert werden. Daher muss in meinem Bild die obere Etage zum Erdgeschoss deklariert werden. Ob das durchgeht, weiß ich nicht, erkenne aber im Moment nichts, was dagegen sprechen sollte.
Mir fehlen da natürlich die Erfahrungswerte, aber als Laie würde ich das zumindest kritisch sehen, dass das eigentliche OG zum EG definiert wird.

Beim Serven im Internet habe ich festgestellt, dass es ja auch Stadtvillen gibt, die einen Versatz zwischen EG und OG und quasi zwei Traufen haben.

Heinz von Heiden bietet zum Beispiel so etwas als Stadtvilla "Falkensee" an. Sowas müsste doch möglich sein oder gilt dann die zweite/obere Traufe auch?
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Dach gibt es 755 Themen mit insgesamt 6455 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben