Traufhöhe für Photovoltaik-Anlagen-Angebot

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Musketier

Musketier

Die Traufe gibt der Höhe nur den Namen. Ich denke aber, daß für diesen Zweck doch eher die "tatsächliche" Traufhöhe gemeint ist, denn was sollte die fiktive Durchstoßhöhe der Außenwand durch die Dachhaut hier für einen Informationswert haben ?
Danke, das hat mir geholfen.
Den Auflagepunkt von Unterkante Sparren und Wand hätte ich ja noch irgendwie als sinnvollen Wert verstanden, aber der berechnete virtuelle Schnittpunkt der Wand zu Außenhülle vom Dach hat ja mal gar keine Aussagekraft. Das dann als Traufe zu betiteln finde ich komisch. Vermutlich aber weil ohne Dachüberstand genau da die Dachrinne befestigt worden wäre.

Fürs Angebot werde ich beide Wert liefern, dann können Sie sich selbst damit auseinandersetzen, welchen Wert sie brauchen.

Thema ist damit erledigt.
 
11ant

11ant

Nicht in unserem Bebauungsplan. Der misst von der Einfamilienhaus zum Schnittpunkt zwischen Sparren und Wand. Die maximale Firsthöhe ergibt sich dann implizit aus der erlaubten Dachneigung (wir ignorieren mal, dass ein Haus mit größerer Grundfläche dann auch höher wird ;) )
Das mag ja sein, daß die maximale Firsthöhe bei Euch als Rechenaufgabe definiert wird. Aber erst das Ergebnis ergibt dann die Haushöhe, und nicht schon der "Aufpunkt" der Extrapolation an der fiktiven Traufe.

Den Auflagepunkt von Unterkante Sparren und Wand hätte ich ja noch irgendwie als sinnvollen Wert verstanden, aber der berechnete virtuelle Schnittpunkt der Wand zu Außenhülle vom Dach hat ja mal gar keine Aussagekraft. Das dann als Traufe zu betiteln finde ich komisch. Vermutlich aber weil ohne Dachüberstand genau da die Dachrinne befestigt worden wäre.
Es geht im Baurecht ja nicht um Sinn, sondern um erfolgreiche Abwehr oberschlauer Schlitzohren. Deine Vermutung führt daher nicht zum Grund, sondern nur zur rechtssicheren Begründung. Der Grund ist, besagte Schlitzohren davon abzuhalten, ihr Haus höher bauen zu können indem sie die Regenrinne (durch einen Dachüberstand im Stil von Tussikrallen) auf die gewünschte Höhe brächten (wenn sie der Maßstab wäre, und eben deshalb ist sie es nicht). Wenn man sich bildlich die Dachziegel als Fingernägel vorstellt, wird einfach die baurechtliche Regenrinne fiktiv am überstandslosen Dach aufgehangen, und damit der Dachüberstand der Wirkung als Trickserei-Stellschraube entzogen.
 
Tolentino

Tolentino

Ist es nicht trotzdem seltsam die Gebäudehöhe an der Außenwand festzumachen? Weil selbst so könnte man mit entsprechender DN ja ein asymptotisch hohes Gebäude bauen (von statischen Begrenzungen mal abgesehen). Oder ist das nur ein zusätzliches Kriterium neben der Firsthöhe?
Ah eben gelesen - maximale DN (und vermutlich auch Grundfäche?).
Trotzdem komische Definition. Wäre nur die Firsthöhe nicht einfacher?
 
11ant

11ant

Ist es nicht trotzdem seltsam die Gebäudehöhe an der Außenwand festzumachen? [...] Oder ist das nur ein zusätzliches Kriterium neben der Firsthöhe?
Die Gebäudehöhe wird ja von den meisten Bebauungsplänen auch nicht an der Außenwand festgemacht, sondern die Wandhöhe (an der dann auch nur der Bebauungsplan von @WilderSueden seine Firsthöhenbegrenzung anknüpft). Die Gebäudehöhe entspricht der Firsthöhe - egal ob man sie direkt oder mittelbar (= über diese komische Rechenaufgabe) definiert, exklusive Schornstein. Traufhöhen-, Firsthöhen- und Dachneigungsmaximum sind eine beliebte Dreipunktsicherung gegen zu hohe Gebäude, und m.E. auch durchaus sinnvoll (wenngleich ich angemessener finde, nur zwei Werte zu begrenzen, z.B. auch aus dem Dreieck Grundflächenzahl-Geschossflächenzahl-Geschossigkeit). Völlig sinnfrei finde ich hingegen, auch Kniestockhöhen überhaupt zu begrenzen (da das Maß der Lage der Geschossdecke unterhalb der Traufhöhe auf das Gebäudevolumen nicht auswirkt).
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich denke die Motivation für die Wand statt Firsthöhe liegt darin, dass auch Pultdächer erlaubt sind. Hier gibt es keinen richtigen First und selbst wenn man die obere Traufe so definiert, können bei 8 Grad die Wände ganz schön hoch werden. Eine 8-9m Wand wirkt doch etwas anders als 6m plus Dach.
 
11ant

11ant

Ich denke die Motivation für die Wand statt Firsthöhe liegt darin, dass auch Pultdächer erlaubt sind.
Die generelle Motivation von Bebauungsplänen, für die Traufhöhe genderneutral den Begriff der Wandhöhe zu verwenden, liegt gewiß in der rechtssicheren Auslegung angesichts der nichtbinären (es gibt ja nicht nur "Sattel-" oder "Flach"dach) Dachformen. Aber daß Dein Bebauungsplan die Firsthöhe als "Wandhöhe plus Dachneigung mal halbe Haustiefe" rechenaufgabisch definiert, ist schlicht britische Spleenigkeit (die spinnen, die Römer).
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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