Terrassenplanung Reiheneckhaus mit grossem Garten - An was denken?

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11ant

11ant

Also das Grundstück wurde unterteilt in 3 Grundstücken für 3 Häuser. Durch die Unterteilung haben Nachbarn ein kleines Grundstück und mit Hausbau wären sie schon über die erlaubte Fläche. Zu allen drei Häusern geht eine Zufahrt. Diese Zufahrt gehört anteilig allen dreien. Diese durfte nur mit Ökopflaster bebaut werden.
Diese Zufahrt/Privatstraße/Gemeinschaftsfläche wird separat berechnet oder?
Für die Terrasse rechne ich nur mit meinem Grundstück und meiner Fläche.
Nenne ´mal die Nummer des Beitrages, wo Du das Ensemble im Ganzen (Katasterauszug / Luftbild) gezeigt hast. Für die Grundflächenzahl-"Veranlagung" zählt das Grundstück im katasterrechtlichen Sinne. Soweit ich es rein textlich korrekt deute, sind es drei hintereinanderliegende Grundstücke, von denen Deines von der öffentlichen Erschließungsstraße gesehen das letzte ist, und die "Zufahrt" ist ein GFL-Bereich (?)
 
Y

ypg

das ist mir erst jetzt aufgefallen. Das wäre ein Beet quasi mitten in der Zufahrt, man könnte schwer wenden, würde kaum reinfallen können, weil es von beiden Seiten eng wäre. Ist so schwer zu erklären. Das ist aber auf der Gemeinschaftsfläche, dh. wenn die Kontrolle kommt, haben wir alle ein Problem. Mit diesem Beet aber würde ich auch vor Gericht gehen, es ist unverschämt, dass man da ein Beet hinbauen soll,.das würde erheblich die Zufahrt erschweren.
Ich verstehe nur Bahnhof. Wie kann einem denn jetzt erst etwas auf der Zufahrt auffallen? Bewegst Du Dich nicht raus? Sprichst Du nicht mit den Nachbarn?
Und was hat das mit Deiner Terrasse zu tun?
 
M

MachsSelbst

Nee, das ist die falsche Herangehensweise. Die Grundflächenzahl ist bekannt und du bist als Eigentümerin in der Pflicht sich dran zu halten. Die Bauämter setzen nur das durch, was die Gesetze und Verordnungen sagen...

Und auch wenn ich selbst echt aufpassen muss, dass ich nicht über meine 40% komme und den einen oder anderen Laufweg nicht mit Pflaster, sondern eben mit Platten, Kieswaben oder Rasengitter machen muss... ich finde es gut, dass es diese 40% Grenze gibt.
Denn sonst würden sich viele einfach einen 120m² Parkplatz pflastern, ne 60m² Steinterrasse und vielleicht 50m² Rasen, sonst Schotter und das wars. Das kann nicht Sinn und Zweck sein ein Haus zu haben...
 
B

Bauherrin123

Ich verstehe nur Bahnhof. Wie kann einem denn jetzt erst etwas auf der Zufahrt auffallen? Bewegst Du Dich nicht raus? Sprichst Du nicht mit den Nachbarn?
Und was hat das mit Deiner Terrasse zu tun?
Sorry mir ist erst jetzt in dem Bebauungsplan aufgefallen dass an einer Stelle noch ein Beet hinmüsste, was die Firma aber nicht gebaut hat. Ist mir aber auch Recht, sonst können wir nicht zu den Häusern reinfallen, es würde jeder minimieren zählen. Wären viellelleicht 2-3m2 zu viel die wir dort gepflastert haben. Ist jetzt irrelevant für die Terrasse.
 
B

Bauherrin123

Nee, das ist die falsche Herangehensweise. Die Grundflächenzahl ist bekannt und du bist als Eigentümerin in der Pflicht sich dran zu halten. Die Bauämter setzen nur das durch, was die Gesetze und Verordnungen sagen...

Und auch wenn ich selbst echt aufpassen muss, dass ich nicht über meine 40% komme und den einen oder anderen Laufweg nicht mit Pflaster, sondern eben mit Platten, Kieswaben oder Rasengitter machen muss... ich finde es gut, dass es diese 40% Grenze gibt.
Denn sonst würden sich viele einfach einen 120m² Parkplatz pflastern, ne 60m² Steinterrasse und vielleicht 50m² Rasen, sonst Schotter und das wars. Das kann nicht Sinn und Zweck sein ein Haus zu haben...

Bei uns werden Rasengitter voll angerechnet, auch Ökopflaster, dann gibt es aber einen Ort weiter ganz andere Regel, dh. Wenn man Rasengitter genommen hat, darf man doppelt soviel Pflastern, wie erlaubt , da es nur 50% angerechnet wird. Nur soviel dazu dass vieles im ermessen der Ämter ist. Viele dürfen 3 Bäume Pflanzen und 30m2 mehr pflastern, andere müssen abreisen.
 
B

Bauherrin123

Nenne ´mal die Nummer des Beitrages, wo Du das Ensemble im Ganzen (Katasterauszug / Luftbild) gezeigt hast. Für die Grundflächenzahl-"Veranlagung" zählt das Grundstück im katasterrechtlichen Sinne. Soweit ich es rein textlich korrekt deute, sind es drei hintereinanderliegende Grundstücke, von denen Deines von der öffentlichen Erschließungsstraße gesehen das letzte ist, und die "Zufahrt" ist ein GFL-Bereich (?)
Ja....ich bin das letzte Haus.
 
Zuletzt aktualisiert 19.09.2025
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