D
Sorry, ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber lachen mußte ich schon - um die versteckte Kamera handelt es sich nicht, oder?uns wurden Steine vom Schotter auf unsere frisch gegossene Bodenplatte geworfen. Es sind einzelne Steine (10-20) von einer Größe von 3-4cm. Man stecken drin und einzelne sind beim Auftreffen anscheinend weitergeflogen und haben "nur" ein Loch hinterlassen.
Von der Bauherrenhaftpflicht nicht, wohl aber von der Bauleistungsversicherung; hier kommt es darauf an, wer von euch beiden diese Versicherung schuldet. Da Du weiter unten schreibst, daß Du sie abgeschlossen hast, ist Dein Fertighausanbieter wohl außen vor, denn es scheint nicht zu seiner geschuldeten Leistung zu gehören. Klarheit schafft ein Blick in den Werkvertrag, bzw. die BB.Muss das der Fertighausanbieter bezahlen, da wir ja ein Gesamtpaket mit Bodenplatte und Fertighaus gekauft haben? Oder wird das von der Bauherrenhaftpflicht übernommen?
Eben! Das Wörtchen "sofern" macht den Unterschied. Wenn der Fertighausanbieter die Bauleistungsversicherung gerade nicht vertraglich schuldet, bleibt der Bauherr auf den Dellen sitzen. Es sei denn, er hat seinerseits eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, was wohl im Falle des TE zutrifft.Es ist das Problem von deinem Fertighausanbieter, sofern diese Leistung in seinem Paket ist.
Das meiste ist sicher nicht so schlimm.
Ja; sofern auch Vandalismus versichert ist.Aber an einer Stelle ... Wenn ich alles richtig verstehe, sollte meine Bauleistungsversicherung den Schaden bezahlen?