Steinwurf auf Bodenplatte Bauherrenhaftpflicht-Versicherung?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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D

Doc.Schnaggls

Hat die Baufirma den Schaden direkt oder auch nur indirekt zu verantworten?

Gibt es irgendwelche Hinweise auf mangelhafte Absicherung der Baustelle?

Kennst Du den Werkvertrag des TE? Ich nämlich nicht...

Ich verweise nur auf eine Möglichkeit, wenn sich die Baufirma quer stellt.
 
B

Bauexperte

Guten Abend Christian,

uns wurden Steine vom Schotter auf unsere frisch gegossene Bodenplatte geworfen. Es sind einzelne Steine (10-20) von einer Größe von 3-4cm. Man stecken drin und einzelne sind beim Auftreffen anscheinend weitergeflogen und haben "nur" ein Loch hinterlassen.
Sorry, ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber lachen mußte ich schon - um die versteckte Kamera handelt es sich nicht, oder?

Wie sollen denn 10-20 Steine in einer Größe 3-4 cm auf einer Fläche "x" einen nachweisbaren Mangel an der Bodenplatte bewirken? Es kann höchstens so sein, daß die Bodenplatte an den Stellen, wo die Steine aufgetroffen sind, eine kleine Delle haben. Wenn wirklich einige "stecken" geblieben sind, kommt es natürlich darauf an, wie tief die hinerlassenen Dellen sind und ob - nach entfernen der Kiesel - ein Nacharbeiten erforderlich/notwendig ist.

Es ist ja nunmal nicht so, daß die Bodenplatte, ohne weiteren Aufbau, als Lauffläche für Dein EG dient. denk einmal daran, was Bauherren alles in die Bodenplatte einbuddeln oder Tiere, welche im Anschluss an die Fertigstellung mal eben über den Beton hüpfen. Ich bspw. habe bei verschiedenen BV schöne Pfotenabdrücke, sowohl von Katzen als auch Hunden gefunden.

Muss das der Fertighausanbieter bezahlen, da wir ja ein Gesamtpaket mit Bodenplatte und Fertighaus gekauft haben? Oder wird das von der Bauherrenhaftpflicht übernommen?
Von der Bauherrenhaftpflicht nicht, wohl aber von der Bauleistungsversicherung; hier kommt es darauf an, wer von euch beiden diese Versicherung schuldet. Da Du weiter unten schreibst, daß Du sie abgeschlossen hast, ist Dein Fertighausanbieter wohl außen vor, denn es scheint nicht zu seiner geschuldeten Leistung zu gehören. Klarheit schafft ein Blick in den Werkvertrag, bzw. die BB.

Bevor Du aber die Pferde scheu machst, frag den Betonbauer, was er von Deinem Steinmosaik hält

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo,

Es ist das Problem von deinem Fertighausanbieter, sofern diese Leistung in seinem Paket ist.
Eben! Das Wörtchen "sofern" macht den Unterschied. Wenn der Fertighausanbieter die Bauleistungsversicherung gerade nicht vertraglich schuldet, bleibt der Bauherr auf den Dellen sitzen. Es sei denn, er hat seinerseits eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, was wohl im Falle des TE zutrifft.

Du solltest vorsichtiger im Umgang mit vorschnellen Wertungen sein. Zuvorderst sollte doch die vertragliche Konstellation geklärt sein, bevor eilfertig und nach bewährtem Muster, auf den Anbieter eingedroschen wird, dem TE vielleicht voreilig falsche Hoffnungen gemacht werden. Im Übrigen, hier geht es um kleine Dellen, nicht um das Fehlen einiger Kilo´s Stahl pro qm!

Und abschließend etwas zum Nachdenken: zum einen werden in deutschen Gerichtssälen Urteile gesprochen, KEIN Recht. Zum anderen sollte nicht vorauseilend davon ausgegangen werden, daß einmal gefällte Urteile, für jeden annähernd vergleichbaren Fall zu gelten haben

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
C

chlndh

Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten! Das meiste ist sicher nicht so schlimm. Aber an einer Stelle, an der später auch eine Wand hinkommt, ist es mehr als eine kleine Delle. Da muss auf jeden Fall etwas ausgebessert werden.

Wenn ich alles richtig verstehe, sollte meine Bauleistungsversicherung den Schaden bezahlen?

Vielen Dank und Grüße,
Christian
 
blockhauspower

blockhauspower

Das würde mich jetzt echt interessieren wie das aussieht. Könntest du ein Foto dieser "schlimmen Stelle" einstellen?
Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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