Sehr umständlichLösung 3: Du kaufst eine Wohnung unter finanzieller Beteiligung Deiner Lebensgefährtin zum Wertausgleich. Die wird über die Mieteinnahmen finanziert und im Grundbuch auf die Tochter geschrieben. So ist für die Tochter bereits alles geregelt, sogar die Erbschaftssteuer.
Vorsicht! Die Heirat ändert nichts an dem Problem mit dem Grundstück. Das gehört nach der Heirat immer noch nur der Partnerin und wenn da ein Haus darauf gebaut wird das auch.Das ist u.U. sehr persönlich und die Gründe manchmal auch sehr privat.
Aber ihr wollt ein Haus zusammen bauen, was schon eine sehr langfristige und Verbindung mit großer Tragweite bedeutet. Warum heiratet ihr dann nicht? Das würde einiges vereinfachen. Insbesondere steuerlich im Erbfall.
D.h. wenn deine Partnerin überhaupt möchte, dass du was erbst.
Sind noch gemeinsame Kinder geplant?