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ᐅ Pultdachhaus die Zweite


Erstellt am: 29.04.19 09:58

wrobel29.04.19 15:29
Das Auto wiegt etwa zwölf Tonnen und benötigt mindestens 3,8m Durchfahrtshöhe
Da ist auch bei uns auf dem Lande die Auswahl nicht groß
hampshire29.04.19 16:00
Daher haben wir nur 6,99 und 2,65 hoch in Blech für unsere Reisen. Das parkt sich leichter.
wrobel29.04.19 20:11
Das vordere der beiden benötigt eine trockene Unterkunft

Großes Geländefahrzeug mit beigeem Wohnwagen-Anhänger auf grünem Feld, neben einem Pkw.
hampshire29.04.19 21:12
Da kann unserer ha drin parken!

Blaues La Strada Wohnmobil parkt auf einem Kiesparkplatz bei Sonnenuntergang, Bäume im Hintergrund.
Nadine_H01.05.19 09:16
Bebauungsplan gefunden... aufgemacht und .. bäh! Das macht ja Spaß auf einer Schwarz-Weiß Zeichnung die Straßenbegrenzungslinie zu suchen lach.
Ich würde sagen du hast enorm Glück gehabt, dass du die Garage da rein Bauen kannst in der Größe. Woanders hättest du die Garage wohl etwas verkleinern müssen ^^

Die Höhe der Garage ist ein "Problem" in Schleswig-Holstein, jetzt weiß ich ja, dass es in Niedersachsen ist, da ist nichts Genehmigungsfrei ab 30qm, unabhängig von der Höhe.
Die Höhe spielt jetzt nur noch eine Rolle wegen der Abstandsfläche - auch wenn du der Eigentümer des Grundstücks nebenan bist. Mit der Vereinigungsbaulast möchte das Bauamt nun erreichen, dass beide Grundstücke baurechtlich als eines betrachtet werden - statt einer ideellen Trennung also eine ideelle Zusammenlegung? Puh, Interessant, mit weitreichenden Folgen.

Eine Abstandsflächenbaulast - falls es diese in NI gibt - wäre der bessere Weg. Ihr habt nämlich eine Grundflächenzahl und riesig ist die nicht. Jetzt werden eure beiden Grundstücke nämlich immer zusammen betrachtet, erst mal nett.

Wenn ihr z.B. auf dem Bestandsgrundstück aber noch mehr macht (Flurstück 30/155) an Versiegelung und irgendwann mal was ist und ihr ein Grundstück evtl. verkaufen müsst, dann könnt ihr die Grundstücke vll nicht mehr trennen weil die Grundflächenzahl ungleich verteilt sein könnte. Das wiederum führt zu einer erheblichen Wertminderung - schließlich ist der andere immer davon abhängig wie viel auf dem anderen Flurstück bereits versiegelt worden ist. Wer zuerst kommt malt zuerst. Ich weiß, das hat immer NIEMAND vor - ich hab da nur leider ab und an welche im Büro stehen.
wrobel04.05.19 22:26
Moin Nadine

Ja, gut leserlich geht anders. Die Einschränkungen und Begrenzungen halten sich aber im erträglichen Rahmen.
Im selben Baugebiet eine Straße weiter steht eine ähnliche Garage.
Auf beiden Grundstücken haben/ werden wir die mögliche nutzbare Fläche maximal ausnutzen, eine Erweiterung auf dem schon bebautem Grund ist daher nicht mehr möglich. Wir werden aber über beide Möglichkeiten noch mal nachdenken.

Die Vorbereitungen für die Bodenplatte, Sand,Kies u. Splitt, sind auch abgeschlossen. Auch die Grundleitungen sowie Schmutz- u. Regenwasser sind an die Schächte angeschlossen.
Ich werde morgen mal ein paar Bilder dazu einstellen.

Olli
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