ᐅ Überschreitung Grundflächenzahl
Erstellt am: 12.09.25 18:44
wpic 12.09.25 19:25
Es gelten die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des B-Plans Gültigkeit gehabt hat. In den verschiedenen Baunutzungsverordnung-Fassúngen gibt es durchaus unterschiedliche Berechnungsmodalitäten für die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl.
Und : nicht alles, was man in der gebauten Umgebung sieht, hat eine baurechtliche Genehmigung ...
Und : nicht alles, was man in der gebauten Umgebung sieht, hat eine baurechtliche Genehmigung ...
Tx-25 12.09.25 19:26
ypg schrieb:
Was Du zeigst, ist nur die Legende. Es gilt die Planzeichnung sowie die textliche Festsetzung wie auch die derzeitige Nutzung Eures Grundstücks.In dem Plan sind keine weiteren Vermerke zur Grundflächenzahl gemacht. Anbei aber noch ein Bild von der Planzeichnung. Dort steht die Zahl 0,4 für mein Gebiet angegeben.
Tx-25 12.09.25 19:31
wpic schrieb:
Und : nicht alles, was man in der gebauten Umgebung sieht, hat eine baurechtliche Genehmigung ...Ich frage ja hier nach und habe auch extra mit der Gemeinde gesprochen um alles regelkonform zu erledigen. Aus der Bauverordnung geht ja bereits hervor, dass die Grundflächenzahl geringfügig überschritten werden kann und das nicht so schlimm wäre. Geringfügig ist natürlich Auslegungssache. Ich gehe tatsächlich nicht davon aus, dass alles in dieser Straße genehmigt ist. Das stört mich aber auch nicht und geht mich auch nichts an. Ich würde mich hier eher fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass sowas mal zu Problemen führen kann. Also wie kann sowas rauskommen? Ich wohne auf dem platten Lande.
11ant 12.09.25 19:38
Tx-25 schrieb:
Laut meiner Internetrecherche gibt es aber Ausnahmen welche man sich anrechnen oder zu Nutzen machen kann. Dort habe ich gesehen dass man Garagen und Zufahrten teilweise mit nur 50% anrechnen muss.
Wie sind eure Erfahrungen dazu und wie kann ich vorgehen um diese Ausnahmen bei der Gemeinde zu beantragen? Die gute Dame dort hat immer nur auf unseren Bauantrag verwiesen. Dort sind wir mit knapp unter 0,4 bereits bei der Maximalflächenzahl. Dort wurde aber nicht berücksichtigt, dass man bestimmte Flächen teilweise nur zu 50% ansetzen muss.Tja, Internetrecherche. Und/oder einfach falsch gelesen bzw. mißinterpretiert:Tx-25 schrieb:
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen dieser Anlagen bis zu 50 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. [...]
In dem Fall verstehe ich es so, dass ich von unserer Garage nur 50% anrechnen muss genauso wie von unserem Hof. Somit würde ich ca 90 Quadratmeter gewinnen.Daß die für Zufahrten & Co. verbrauchten Flächen den eigentlichen für sie verfügbaren Rest "um 50 % überschreiten dürfen" ist etwas völligst anderes, als daß sie nur zu 50% angerechnet würden oder werden sollten. Solche "Rabatte" gibt es auch, jedoch als spezielle im Bebauungsplan dann auch explizit benannte und bemessene Ausnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Bauweisen (um bspw. angemessen zu berücksichtigen, daß Rasengittersteine keine Vollversiegelung bewirken).Tx-25 schrieb:
Wenn ich mir andere Häuser in unserer Straße anschaue gerade auch Mehrparteienhäuser zur Vermietung, muss es hier gültige Ausnahmen geben. Da dort definitiv mehr als 50% dieser Grundstücke überbaut worden ist.Das steht ja da auch, daß Überschreitungen im genannten Maß zugelassen werden können.Überlege Dir, wie Du solcherlei Wiederentsiegelungen vornehmen könntest !
Für die neuen Wege würde ich von vornherein über Alternativen (wassergebundene Wegedecke o.ä.) nachdenken. Man muß nicht jede Auftrittsfläche betonieren oder pflastern.
Tx-25 12.09.25 20:11
11ant schrieb:
Daß die für Zufahrten & Co. verbrauchten Flächen den eigentlichen für sie verfügbaren Rest "um 50 % überschreiten dürfen" ist etwas völligst anderes, als daß sie nur zu 50% angerechnet würden oder werden sollten.Du hast recht. Aber für mich kommt es durch den Satz in der Bauordnung auf das Gleiche hinaus.
Tx-25 schrieb:
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen dieser Anlagen bis zu 50 % überschritten werdenSagen wir ich habe ohne Garage und Hof z.B 0,35 der Fläche bebaut und rechne zum Schluss nur den Hof und die Garage dazu. So kann ich doch auf eine Geschossflächenzahl von z.B 0,5 kommen, ohne dass es Probleme gibt oder? So rechne ich also nicht nur die Flächen halb dazu, sondern packe die Flächen erst am Ende hinzu, um dann genehmigungsgerecht über die Fläche von 0,4 zu kommen?
ypg 12.09.25 20:37
Tx-25 schrieb:
In dem Plan sind keine weiteren Vermerke zur Grundflächenzahl gemacht.Das meinte ich auch nicht. Du berufst Dich aber auf Mehrfamilienhaus und deren Bebauung und die sind hier gar nicht erlaubt (außer ggf. Doppelhäuser mit je zwei Wohneinheiten). Also gilt dort wohl ein anderer Bebauungsplan. Darauf kannst Du Dich nicht berufen. Aber egal.Tx-25 schrieb:
Aus der BauverordnungNochmal: die Bauordnung ist fix! Es kommt darauf an, was in denen Bebauungsplan steht. Im Bebauungsplan wird sich in der textlichen Festsetzung auf die Bauordnung berufen, aber das eben in jedem Bebauungsplan anders. Ansonsten bräuchte es ja keinen Bebauungsplan geben.Schau mal hier, den Text musst Du lesen, und das genau.
Tx-25 schrieb:
habe auch extra mit der Gemeinde gesprochenSorry, dass die telefonisch oder so adhoc keinen Überblick über jede einzelne Zeile eines Bebauungsplans haben, noch sofort alles überprüfen können.Tx-25 schrieb:
um alles regelkonformDafür braucht es auch Dein Grundstück, wie es bebaut ist. Wie schon gesagt!Das kann man nicht mal so eben schnell raushauen, worauf Du Dich dann berufen willst und wirst.
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