Preiserhöhung GU nach Unterschrift aufgrund Rohstoffmangels rechtens?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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Tolentino

Tolentino

Die Branche hast du doch ins Spiel gebracht?
Und ich behaupte, doch - die Hausbaubranche tickt anders.
Den VW-Dieselskandal kannst du nicht mit dem Fall von Mehrkosten bei einem Hausbau vergleichen. Da gab's nen Whistleblower der an die Massenmedien ging und die Zielgruppe des Skandals war viel größer.

Es interessiert sich niemand für nen Bauherren der bei nem Projekt von 350 TEUR 5 TEUR mehr zahlen musste.
 
N

nordanney

Glaub mir, wenn es ein großer GU ist, der 10 Häuser im Monat baut und dann bei 10/50 Bauherren Probleme bekommt, nimmt er die schlechtere Marge einfach mit... Wird sowieso alles mischkalkuliert, solange der Jahres-DB passt ist es völlig in Ordnung. Die Beträge schlägt er bei den laufenden/kommenden Angeboten drauf (wird doch sowieso weiterhin gebaut).
Für den GU ist es deutlich stressfreier einfach das Haus für ne geringere Marge zu bauen, als sich den Stress im Nachgang zu geben!
Man merkt, dass Du nicht aus der Baubranche kommst. Was meinst Du eigentlich, wie sehr es an der Tagesordnung ist, dass ein Unternehmen von heute auf morgen nicht mehr auf der Baustelle erscheint? Das ist kein Kindergeburtstag oder wetteifern, wer am Ende den größeren hat. Da wird einfach die Arbeit eingestellt und an der Baustelle weitergearbeitet, an der es mehr zu verdienen gibt. Da wird nicht lange diskutiert, sondern einfach gehandelt - der Sub gegenüber dem GU und der GU gegenüber dem Bauherren.
 
Musketier

Musketier

Die werden dann oft, weder geprueft ob berechtigt und oder der Hoehe nach richtig sind. Naechstes Lehrgeld vom Bauherr.
Selbst wenn ein fremder Handwerker das für die Hälfte machen könnte, ist der meist nicht so kurzfristig verfügbar. Also käme es zum Verzug, den der Bauherr zu verantworten hat. Dazu hast du eine Bruchstelle für das Haftungsrisiko.
Was bleibt dem Bauherrn da anderes übrig, als das überteuerte Angebot des GU zu akzeptieren. Friss oder Stirb.
 
E

exto1791

Man merkt, dass Du nicht aus der Baubranche kommst. Was meinst Du eigentlich, wie sehr es an der Tagesordnung ist, dass ein Unternehmen von heute auf morgen nicht mehr auf der Baustelle erscheint? Das ist kein Kindergeburtstag oder wetteifern, wer am Ende den größeren hat. Da wird einfach die Arbeit eingestellt und an der Baustelle weitergearbeitet, an der es mehr zu verdienen gibt. Da wird nicht lange diskutiert, sondern einfach gehandelt - der Sub gegenüber dem GU und der GU gegenüber dem Bauherren.
Wie gesagt... Im Hintergrund stecken Verträge mit Festpreisgarantie - mit garantierter Bauzeit etc. (zumindest meistens).

Da kann ein GU nicht einfach sagen, ich komme ab heute nicht mehr und lass den Bau für 1 Jahr stehen? Das ist totaler Quatsch... Das macht auch kein Mensch? Dass aufgrund der aktuellen Phase es zu deutlich mehr Problemen kommt auch im Bezug auf Lieferketten o.ä. ist völlig klar. Das ändert aber immer noch nichts am Grundsatz.

Ich nenne mal keinen Namen gewisser Fertighausanbieter, da gibt es aber sicherlich den ein oder anderen Anbieter, wo ich mir tatsächlich viel "Schlimmes" vorstellen könnte.
Deshalb aber auch immer auf meine Aussage gestützt: Augen auf bei der GU-Auswahl :)

Wenn du rechtlich gegen den GU vorgehen würdest aufgrund von 10.000€ die du nicht bezahlen wollen würdest, dann würdest du gewinnen. Das ist schlichtweg die Aussage.

Aufgrund des Baubooms werden auch selbst die kleinsten Bauunternehmen nicht pleite gehen, da die nächsten Projekte bereits geplant wurden und die Auftragsbücher bis Mitte 2022 bereits voll sind.

Dann steht eventuell mal der Bau still, da kein Material mehr vorhanden ist - völlig klar, das kann passieren - hat wiederrum aber auch nichts mit der Grundsatzfrage zu tun.


Hier artet auch alles wieder ins total Extreme aus :D
Kein Mensch will, dass sein Bau still steht oder das Projekt in Verfall gerät. Das passiert auch nur wenn es wirklich ganz ganz schlimm "ausartet".
Allerdings würde ich niemals einfach 5k bezahlen, weil man meint: Ach, der GU kann ja auch nichts dafür - ich bezahle halt mal, der wird es mir bestimmt danken". Meiner Meinung nach ist dies einfach nur dämlich :D

Die einzige Diskussion belief sich darauf, dass man nicht blauäugig einfach den Kugelschreiber zückt und alles unterschreibt, weil man denkt, dass einem nichts anderes übrig bleibt... Das ist einfach schlichtweg nicht korrekt.

Mal ehrlich: Ich unterschreibe doch keinen Vertrag - 100x überprüft, zick Klauseln aufgenommen und mit dem GU ordentlich durchgearbeitet und wenn es dann tatsächlich später zu solch einem Vorfall kommt, der vertraglich geregelt ist, dann einfach zu sagen: Ach, scheiß drauf, ich übernehm die Hälfte?
 
Tolentino

Tolentino

Die Praxis ist anders. Hast du für die einzelnen Bauabschnitte vertraglich Termine definiert?
Klar, wenn deine Festpreisgarantie keine zeitliche Begrenzung hat, dann gilt die, aber der GU schuldet im Normalfall auch erst die Fertigstellung zum Zeitpunkt x. Davor kannst du nichts einklagen. Da die Termine normalerweise sehr großzügig für den GU gerechnet sind, läufst du oft (nicht immer, aber oft) aus der bereitstellungszinsfreien Zeit. D.h. dich kostet jeder Monat länger ohne Baufortschritt ein paar hundert EUR.
Wenn es zum Rechtsfall kommt, wird hinausgezögert bis zum geht nicht mehr. Termine werden geschwänzt, dann wird kurz mal weiter gebaut um zu zeigen, wieso es geht doch weiter um danach wieder Pause zu machen. In der Zeit sucht sich der GU einen Sub, der es zu dem nötigen Preis macht, aber natürlich wird es qualitativ eine Wundertüte.
etc. pp. Selbst wenn du gewinnst. Der kleine geht insolvent und gründet neu. Der große schickt dir ne Rumänische Kolonne, die innerhalb weniger Wochen alles fertig macht, kurz vor Fertigstellungstermin (Mängelausbesserungszeit geht immer extra). Du hast praktisch keine Chance ohne Blessuren rauszukommen.
Besser wäre entgegen zu kommen, unter der Maßgabe dass dann keine weiteren Nachforderungen gestellt werden und ein schneller Baufortschritt garantiert wird. Die derzeitige Marktlage macht's möglich.
In Zukunft würde ich nur noch mit Einzelvergabe oder Ausstiegsklauseln arbeiten. Man weiß ja nicht an was für einen GU man gerät.
 
N

nordanney

Da kann ein GU nicht einfach sagen, ich komme ab heute nicht mehr und lass den Bau für 1 Jahr stehen? Das ist totaler Quatsch... Das macht auch kein Mensch?
Doch. Das passiert. Habe z.B. seit 1,5 Jahren eine Bauträgermaßnahme in der Betreuung. Der Rohbauer als auch der GaLa Bauer sind einfach nicht mehr gekommen. Wir reden hierbei über ein Projekt mit fast 300 Wohnungen. Inzwischen gibt es einen Verzug von fast einem Jahr.
So ist tatsächlich das Leben auf dem Bau. Sogar auf den großen Baustellen.
Wenn du rechtlich gegen den GU vorgehen würdest aufgrund von 10.000€ die du nicht bezahlen wollen würdest, dann würdest du gewinnen. Das ist schlichtweg die Aussage.
Das bestreitet auch keiner. Aber was hast Du dann davon? Urteil fällt in 2023, nächste Instanz in 2024. Wartest Du auf das Ende eines Prozesses?
Aufgrund des Baubooms werden auch selbst die kleinsten Bauunternehmen nicht pleite gehen, da die nächsten Projekte bereits geplant wurden und die Auftragsbücher bis Mitte 2022 bereits voll sind.
Nein. Das stimmt nicht. Gerade die kleinen Anbieter haben Probleme. Verkaufen jetzt ihre Leistung oder das Haus und decken sich erst in 2022 mit den Handwerkern und dem Material ein. Bis dahin sind ihnen die Kosten weggelaufen. Auch das ist normal und schon seit ein paar Jahren so.
Mal ehrlich: Ich unterschreibe doch keinen Vertrag - 100x überprüft, zick Klauseln aufgenommen und mit dem GU ordentlich durchgearbeitet und wenn es dann tatsächlich später zu solch einem Vorfall kommt, der vertraglich geregelt ist, dann einfach zu sagen: Ach, scheiß drauf, ich übernehm die Hälfte?
Nein, Du bist dann der harte Mann, der seiner Familie sagt "Ich bin im Recht - ihr müsst halt noch mit dem neuen Haus warten. Die doppelte Belastung mit Miete und Zinsen aus dem Kredit halten wir aus. Auch den Umzug in die Ferienwohnung, da wir unser jetziges Haus / die Wohnung gekündigt / verkauft haben". Ja ne, is klar.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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