Preiserhöhung GU nach Unterschrift aufgrund Rohstoffmangels rechtens?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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hanghaus2000

hanghaus2000

Falls die Holzpreise nachweislich wirklich 50% teurer werden, dann ist der Anteil Material zwichen 30 und 50%. Bei einem Dachstuhl z.B fuer 15000 Euro sind die Meterialkosten dann 4500-7500 Euro. davon 50%.
Wir reden hier von 2250 - 3750 Euro. Das wuerde den kalkulierten Gewinn schmaelern. Fuer den GU verschmerzbar, fuer den Zimmermann eher dumm gelaufen. Ein Zimmerer der wissend die zu erwartenden Preissteigerungen nicht kalkuliert ist selber Schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
hanghaus2000

hanghaus2000

Wieso akzeptiert man diese Mehrkosten überhaupt,
Das sagt doch der TE nicht. Er will doch nur wissen ob das rechtens ist. Wie bereits ausgefuehrt koennte es den AG treffen, wenn Er fuer die Verzoegerung verantwortlich ist. Zum Beispiel Freigabe von Plaenen nicht rechtzeitig erledigt. Aenderungswuensche usw. Da nutzt dann auch die Festpreisvereinbahrung nix.
 
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exto1791

Falls die Holzpreise nachweislich wirklich 50% teurer werden, dann ist der Anteil Material zwichen 30 und 50%. Bei einem Dachstuhl z.B fuer 15000 Euro sind die Meterialkosten dann 4500-7500 Euro. davon 50%.
Wir reden hier von 2250 - 3750 Euro. Das wuerde den kalkulierten Gewinn schmaelern. Fuer den GU verschmerzbar, fuer den Zimmermann eher dumm gelaufen.
Letztendlich vereinbart der GU aber keine Festpreise mit dem einzelnen Gewerk. Die Preiserhöhung wird letztlich einfach vom Zimmermann an den GU weiter gereicht. Da die beiden Firmen auch in Zukunft noch zusammen arbeiten möchten, wird das meist 50/50 o.ä. geteilt, je nach dem wie "kulant" der GU, bzw. der Zimmermann in dem Fall ist.

Letztlich hat der GU aktuell an den ganzen Häusern weniger Marge - fertig aus. Wie gesagt, sofern keine Klausel im Vertrag enthalten ist, würde ich auch keine 2.500€ o.ä. mehr bezahlen - wieso auch? Dann verdient der GU an meinem Haus eben weniger. Seine zukünftigen Angebote muss er dann eben schärfer kalkulieren um den schwächeren Gewinn der aktuellen Bauvorhaben wieder rein zu holen.

Unternehmerisches Risiko....
 
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exto1791

Das sagt doch der TE nicht. Er will doch nur wissen ob das rechtens ist. WIe bereits ausgefuehrt koennte es den AG treffen, wenn Er fuer die Verzoegerung verantwortlich ist. Zum Beispiel Freigabe von Plaenen nicht rechtzeitig erledigt. Aenderungswuensche usw.
Sorry, habe tatsächlich wohl den Eingangspost nicht 100% aufmerksam gelesen :D


--> Meine Antwort passt dann eher zu der aktuellen Lage im Festpreis_Bereich. Denke, dass sich da einige Bauherren aktuell befinden. Die GU's versuchen sicherlich sich auch den ein oder anderen Euro vom Bauherren zu holen.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Sorry, habe tatsächlich wohl den Eingangspost nicht 100% aufmerksam gelesen :D


--> Meine Antwort passt dann eher zu der aktuellen Lage im Festpreis_Bereich. Denke, dass sich da einige Bauherren aktuell befinden. Die GU's versuchen sicherlich sich auch den ein oder anderen Euro vom Bauherren zu holen.
Du hast vermutlich Beitrag #5 gelesen.

Das sind dann die Bauherren die sich ein GU wuenscht. Die denken: Tut mir doch nicht weh wenn ich mich an so einem Dilemma beteilige. Das ist auch OK. Aber unsinnig. Der Unternehmer wuerde Dir keinen Cent geben, wenn der sich am Beton 10 Euronen pro m3 einspart durch eine gute Vergabe oder Preissenkung.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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