Preiserhöhung GU nach Unterschrift aufgrund Rohstoffmangels rechtens?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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A

Acof1978

Letztendlich vereinbart der GU aber keine Festpreise mit dem einzelnen Gewerk. Die Preiserhöhung wird letztlich einfach vom Zimmermann an den GU weiter gereicht. Da die beiden Firmen auch in Zukunft noch zusammen arbeiten möchten, wird das meist 50/50 o.ä. geteilt, je nach dem wie "kulant" der GU, bzw. der Zimmermann in dem Fall ist.

Letztlich hat der GU aktuell an den ganzen Häusern weniger Marge - fertig aus. Wie gesagt, sofern keine Klausel im Vertrag enthalten ist, würde ich auch keine 2.500€ o.ä. mehr bezahlen - wieso auch? Dann verdient der GU an meinem Haus eben weniger. Seine zukünftigen Angebote muss er dann eben schärfer kalkulieren um den schwächeren Gewinn der aktuellen Bauvorhaben wieder rein zu holen.

Unternehmerisches Risiko....
Nicht immer. Unser GU macht die Preise nach Zusage des Bauherren mit seinen Stammlieferanten fest. Wir haben z.B. im Oktober 2020 zugesagt. Dezember wurde der Bauantrag gestellt. Durch Umwandlung des Grundstücks und die "schnelle" Abarbeitung der Forstbehörde wird der Bau erst Ende Juli bzw. August 2021 starten. Der GU hat letzte Woche wieder bestätigt, dass die Preise bis zu Fertigstellung des Hauses bestehen bleiben.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Letztlich wird es in der aktuellen Phase so ziemlich jeder GU versuchen das maximale aus dem Bauherr herauszuquetschen.
Das ist Lektion 1 von erfolgreichen Unternehmen. Das war uebrigens schon immer so. Wobei
es hier nicht um den Bauherren geht sondern um Projektabwicklung mit Gewinn.
 
S

SamSamSam

Sehe ich auch so das ich bei diesen Summen mich jetzt nicht mit dem GU anlegen will. Ich aber auch keine Bereitschaft zeigen will diese Kosten komplett zu tragen!
Es ist wie eingangs erwähnt keine Unternehmen was zich Häuser im Jahr Baut.
Und sich vor Baubeginn schon in den Haaren zu liegen trägt sicher nicht dazu bei das mein Haus mit Liebe zum Detail errichtet wird :D
Danke aber vielmals für diese ganzen guten Antworten!
 
H

Hausbauer2021

Sehe ich auch so das ich bei diesen Summen mich jetzt nicht mit dem GU anlegen will. Ich aber auch keine Bereitschaft zeigen will diese Kosten komplett zu tragen!
Es ist wie eingangs erwähnt keine Unternehmen was zich Häuser im Jahr Baut.
Und sich vor Baubeginn schon in den Haaren zu liegen trägt sicher nicht dazu bei das mein Haus mit Liebe zum Detail errichtet wird :D
Danke aber vielmals für diese ganzen guten Antworten!
Sollten wir in solch eine Situation kommen würde ich z.B. von der Summer die der GU nennt vorschlagen das man sich in der Mitte trifft. 50/50 weil er eig. keinen Anspruch darauf hat, man aber damit einen guten Willen zeigt und im besten Fall alle zufrieden sind.
 
N

nordanney

Nein ist es nicht. Der Vertrag ist rechtens gebunden. Der GU MUSS dir das Haus zu diesem Preis bauen. Sollte es zu einer Insolvenz kommen sind wir wieder bei einem ganz anderen Fall - keine Frage. Außerdem MUSS er mir auch mein Haus bauen, dafür wurde der Vertag geschlossen. Einzig eine Insolvenz zieht ihn aus diesem Vertrag heraus. Man muss viel "härter" bleiben als Bauherr. Letztlich wird es in der aktuellen Phase so ziemlich jeder GU versuchen das maximale aus dem Bauherr herauszuquetschen.
Wie heißt es so schön: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe"

Ich sehe seit über 20 Jahren als Finanzierer die Entwicklung. Und ich kann Dir sagen, dass Du als Verbraucher nur verlieren kannst, wenn Du ausschließlich den "starken Mann" machst.

Mal direkt gefragt. Was machst Du denn, wenn der GU einfach nicht baut oder nur sporadisch auf der Baustelle erscheint? Dann bist Du der harte Mann und meckerst?! Und? Was passiert tatsächlich? Du wartest weiter auf Dein Haus. Du holst Dir Hilfe vom Anwalt - wartest aber immer noch aufs Haus. Der Anwalt schreibt auch zum 37 Mal den GU an. Und? Er liefert einfach nicht. Und Du wartest noch immer in Deinem Haus.
Denn es ist nicht nur der GU, es sind auch seine SUBs, die einfach nicht mehr kommen, weil auch der GU die erhöhten Preise von denen nicht akzeptieren kann. Er hat ja auch Verträge - und wie Du sagst, muss man ja hart bleiben.
Der Dumme ist am Ende aber immer der Kunde.

Wir sehen bei uns solche Dinge nicht täglich, aber sehr regelmäßig. Was da so alles passiert...
 
H

hampshire

Die vertraglichen Ausschlusskriterien greifen nicht. Mit dem Festpreis übernimmt der Lieferant das Preisrisiko. Preissteigerungen sind keine höhere Gewalt. Diese würde eine Unabwendbarkeit beinhalten. Etwa durch Lagerthaltung zur Risikominimierung hätte der Lieferant eine Möglichkeit zum Abwenden gehabt. Auf Basis der Textauszüge aus dem Vertrag kann der GU keine berechtigte Forderung aufstellen. Im Vertrag kann aber an anderer Stelle etwas dazu stehen.
Den Rat von @nordanney , das pragmatisch zu sehen finde ich sehr gut. Löst man zu Beginn gemeinsam ein Problem, steigt die Wahrscheinlichkeit, am Ende die bessere Leistung bekommen zu haben. Bleibt man beim ersten Problem unversöhnlich auf einem Standpunkt und unterstellt latent dem Gegenüber gierige Absichten, wird das Projekt einen anderen Verlauf nehmen - das Risiko für Stress uns mangelnde Qualität steigt.
Und sich vor Baubeginn schon in den Haaren zu liegen trägt sicher nicht dazu bei das mein Haus mit Liebe zum Detail errichtet wird :D
finde ich pragmatisch! Viel Erfolg.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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