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ᐅ Planung Anbau für Haus der 60er


Erstellt am: 12.06.2019 14:37

Reudnitzer 03.12.2019 12:30
Rein optisch gefällt mir ja Variante 1 am besten, aber wenn es bei dem Anbau nicht in erster Linie um Raum-, sondern eher um Lichtgewinn geht: warum nicht den alten "Wintergarten" durch einen echten, also mit Glasdach, ersetzen? Vergrößert das Wohnzimmer ohne es zu verdunkeln und vielleicht gibt es die ja auch in schön.

LordNibbler 03.12.2019 15:31
Tobibi schrieb:

Genehmigungsfähigkeit geklärt?
Welche Hürden mag es geben (Niedersachsen)? In diesem Wohngebiet wurde in den letzten Jahren viel umgebaut oder abgerissen und neu gebaut. Dabei sind Objekte entstanden, die weder Vollgeschosszahl noch Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl gemäß der Bebauungspläne einhalten. Es muss also einen guten Einzelgenehmigungsspielraum geben.

Der original Bebauungsplan gibt folgendes Bild:

Lageplan eines Baugrundstücks mit Gebäuden, pink markiertes Baugrundstück.

  • Grundstücksgröße: 787m²
  • Grundflächenzahl: 0,2 = 157,4m²
  • Geschossflächenzahl: 0,3 = 236,1m²
  • I WR (Reines Wohngebiet, maximal 1 Vollgeschoss)
  • Rot= Baulinie, Blau=Baugrenze
Die 1. Änderung hat folgende Ergänzung:
Ausnahmen
Gemäß §31 Abs. 1 BBauG können eingeschossige Vorbauten für Nebenräume (Wohnfläche, WC, Dusche, Garderobe) außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche bis zu einer Bautiefe von 2,20m ausnahmsweise an der Gebäudeseite des Haupteinganges zugelassen werden. Für die Vorbauten gilt die offene Bauweise oder die abweichende Bauweise bei Grenzbebauung auf der Seite des Hauseinganges.

Aufgenommene Festsetzung:
Als besondere Anforderung an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (örtliche Bauvorschrift über Gestaltung) gemäß der Verordnung über Gestaltungsvorschriften und Kennzeichnung von Denkmälern in Bebauungsplänen vom 14.6.1974 (Nds. GVBl. S. 333):
1. Anbauten sind nur mit Flachdach vor einem Vollgeschoss zulässig.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Festlegungen der 2. Änderung.
Reudnitzer schrieb:

wenn es bei dem Anbau nicht in erster Linie um Raum-, sondern eher um Lichtgewinn geht
Es geht auch um Raumgewinn, das Wohnzimmer ist nicht optimal und im OG fehlt mittelfristig ein Raum.

11ant 03.12.2019 15:40
Zeichne ´mal die Variante "Vorbesitzer" ein, die finde ich am besten, gefolgt von Variante 2. Dein Baufenster siehst Du in der Zeichnung zur Baugenehmigung des Vorbesitzer-Umbauplanes, da wird die Baulinie an der Eingangsseite vom WDVS überschritten, ebenso die Baugrenze an der Vorderseite des Carports.

LordNibbler 03.12.2019 16:13
Ich habe mal die Vorbesitzer-Variante als ordentlichen Scan und für alle Geschosse anbei.

Architekturplan: Hausgrundriss mit Garage, zwei Autos und Gartenbereich.

Grundriss eines Hauses mit Treppen, Küche, Bad, Wohnzimmer und Außenwänden.

Grundriss eines Hauses mit Innenräumen, Außenmaßen, roter Umrandung und gelben Markierungen.

Ich benötige halt nicht das riesige Elternparadies im OG. Der Treppenhausumbau und ein Dach, bei dem ich ggf. Schnee schippen muss, damit nichts zwischen beiden Giebeln reinläuft ist auch nicht mein Traum.

Leider limitiert die Position der Treppe an der Baulinie die Zimmer<->Flur-Anordnung, dass immer von einem Bestandszimmer was geopfert werden muss, um die neuen Zimmer zu erreichen.

11ant 03.12.2019 16:26
LordNibbler schrieb:

Der Treppenhausumbau und ein Dach, bei dem ich ggf. Schnee schippen muss, damit nichts zwischen beiden Giebeln reinläuft ist auch nicht mein Traum.
Ich meinte auch eher, daß man mal den Vergleich sieht, um dann aus den Varianten "Vorbesitzer" und "2" eine Synthese zu destillieren.

LordNibbler 03.12.2019 16:39
Also zusätzlich beide Planungen übereinander?

Grundriss eines Hauses: Wohnzimmer, Küche, Wintergarten, Terrasse und Doppelgarage mit zwei Autos.
vorbesitzerbauliniewohnzimmerwohngebietgrundflächenzahlgeschossflächenzahlbaugrenze