Planerin erstellt keinerlei Berechnungen nach DIN 276

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A

Antjeaergert

Sie hat keinerlei Dokument oder Bericht darüber abgegeben, was der Bau jetzt gekostet hat und das kann doch nicht sein?
 
C

chand1986

Sie hat keinerlei Dokument oder Bericht darüber abgegeben, was der Bau jetzt gekostet hat und das kann doch nicht sein?
Natürlich sollte das nicht so sein.

Ich habe aber nicht verstanden, was euch diese Aufstellung bringt, wenn ihr doch genau wisst, was wie viel gekostet hat?

Wäre ich an deiner/eurer Stelle, wäre die Frage nach einer Aufstellung seitens der Architektin nebensächlich. Hauptsächlich wäre die Frage, ob ihr rechtliche Ansprüche auf Ersatz habt. Diese kann nur ein spezialisierter(!) Anwalt klären. Hauptsächlich wäre ebenfalls die Frage, wie viel Arbeit man investieren will um welches Ergebnis genau zu erreichen. Mir fehlt deinerseits noch Klarheit, was genau das Ziel ist. Nur diese Aufstellung zu erhalten ist ja kein Endziel, oder sehe ich das falsch?
 
N

nordanney

Hauptsächlich wäre die Frage, ob ihr rechtliche Ansprüche auf Ersatz habt.
Ich habe schon mal ein paar Seiten vorher empfohlen, mal die Grundleistungen der HOAI zu Rate zu ziehen...
planerin-erstellt-keinerlei-berechnungen-nach-din-276-682776-1.png


Also ja, wenn die Leistungsphase 8 beauftragt wird, muss auch die Kostenfeststellung erfolgen - sie wird ja auch vom Auftraggeber bezahlt (oder zumindest will die Architekt die Kohle bekommen - unabhängig davon, was sie geleistet hat).
 
A

Antjeaergert

Ich habe schon mal ein paar Seiten vorher empfohlen, mal die Grundleistungen der HOAI zu Rate zu ziehen...
Anhang anzeigen 90463

Also ja, wenn die Leistungsphase 8 beauftragt wird, muss auch die Kostenfeststellung erfolgen - sie wird ja auch vom Auftraggeber bezahlt (oder zumindest will die Architekt die Kohle bekommen - unabhängig davon, was sie geleistet hat).
Und daraus würde sich ja dann ggf eine bausummenüberschreitung etc. erklären

Wie weit das dann geht weiß ich nicht/ jedoch ist gerade meine einige Handhabe gegen diese Frau eben die Leistungen zu fordern, da sie ja bereits die schlussrechbung anmahnt - und mit Bezahlung dieser wären ja auch die Architektenleistungen abgenommen
 
Musketier

Musketier

Ich hab nicht mit Architekt gebaut, bin also bezüglich der HOAI komplett unbewandert.

Das erste was mir aufgefallen ist, wenn ich die Prozentangaben im Vertrag zusammenrechne, dann komme ich auf 87%. Sind doch nicht alle Leistungsstufen vereinbart?

Außerdem wäre vermutlich zu prüfen, welcher Stand der DIN 276 überhaupt anzuwenden ist. Der Vertrag ist ja sicherlich schon einige Jahre alt.
Hierzu mal danach suchen:
"Muss man Kosten ab sofort nach der neuen DIN 276 ermitteln?"

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es größere Unterschiede zwischen alter und neuer DIN 276. Sofern hier noch die alte anzuwenden wäre muss bei der alten DIN die Kostenschätzung in Leistungsphase 2 nach DIN 276 gemacht werden. (Das ist laut #7 vermutlich passiert.)
Für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten könnte das zwar auch zur Anwendung kommen, aber scheinbar wurde abweichend wie im Vertrag angegeben die anrechenbaren Kosten nach der Bautabelle Winden ermittelt, also nicht nach denn tatsächlichen Kosten.


Und nochmal zur Kostenexplosion, dein Vater hat wie von dir behauptet eine Kostenschätzung nach der einzelnen Werke mit Minimum und Maximum bekommen. Wenn das Angebot des Mauerers so viel teurer als das Maximum ist, als dort geschätzt wurde, dann hätte man doch damals schon einschreiten können und die Notbremse ziehen können. Es ist ja durch sämtliche Medien gegangen, dass die Baupreise explodieren und die Handwerker Abwehrangebote schreiben.
Wenn jetzt nach 4 Jahren die Tochter (welche nicht Vertragspartner ist) mit lautem Hinweis kommt und alles der letzten 4 Jahre anzweifelt, was vom Vertragspartner vorher durchgewunken und unterschrieben wurde, dann würde ich die auch abtreten lassen.
Ich habe ursprünglich nur wissen wollen, ob die Behauptung der Architektin richtig ist, dass sie keinerlei Berechnungen nach DIN 275 erstellen muss
Gegebenenfalls halt auch mit der Pauschalaussage, dass diese DIN ihr unbekannt ist.
 
C

chand1986

Und daraus würde sich ja dann ggf eine bausummenüberschreitung etc. erklären
Aber ihr wisst doch schon, dass die Bausumme überschritten wurde? Selbst wenn jetzt eine Schätzung "auftaucht", die auf 650k läuft, kannte dein Vater die ja nicht.

Und da ich offensichtlich zu wenig wie ein Jurist denke, da ich immer noch nicht verstehe, welchen Nutzen das Dokument hat (außer den, dass ihr seine Erstellung bezahlen sollt), bleibt meine Meinung, eben einen Juristen zu beauftragen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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