Nach der Beschreibung könnte ich mir vorstellen, daß der Graben auch einen Innenbereich abgrenzt, ein Stellplatz außerhalb der Baugrenze in diesen entwässern würde und so weiter.Der Abstand zur Straße spielt allerdings auch oft eine Rolle.
Das sehe ich in der Theorie ebenso. Aber in der Praxis gibt es heutzutage sehr viele Unter-400qm-Baugrundstücke, bei denen man dann entsprechend von drei Metern weniger Hausbreite redet, ob der Hund mit ins Bett darf oder nicht.Abschlag für die Rasengittersteine hin oder her, sie zählen als versiegelte Fläche. Wer sich deswegen mit seinem Bauamt streiten möchte... bitte.
Man kann seine Zeit sinnvoller nutzen.
Es geht hier nicht um Dich und Dein Grundstück.Ja. Allerdings sind bei uns Garagen und Carports auch nur innerhalb des Bebauungsfensters erlaubt.
Ah, ja. Ich wüsste auf Anhieb nix, was dagegen spräche, Deinen "Hof" zu pflastern und dort irgend was abzustellen, solange die Geschossflächenzahl nicht überschritten wird.Es geht wohl nur um einen Stellplatz bzw Pflasterung, nicht um einen Carport
Ich möchte den Thread mit einer eigenen Frage ungerne kapern, da sich das Thema für den TE jedoch bereits erledigt hat, bin ich mal so frei :)Üblich sind in B-Plänen für privilegierte Gebäude (wie z.B. Garagen, Gerätehaus) maximal 9m Grenzbebauung an einer Grenze und bis max. 15m insgesamt. Darunter würde auch ein Carport fallen.
Ich würde erstmal davon ausgehen ja. Man kann sowas u.U. realisieren, indem man das Einverständnis des Nachbarn beibringt.Müsste man hierbei davon ausgehen, dass die 9m Grenzbebauungs-Regel gerissen wird oder gibt es ggf. Ausnahmen für solchen Fall?
Danke für den Tipp. Das Einverständnis des Nachbarn dürfte überhaupt kein Problem sein, wenns nach ihm ginge, so können wir da auch 5m überdachen :)Ich würde erstmal davon ausgehen ja. Man kann sowas u.U. realisieren, indem man das Einverständnis des Nachbarn beibringt.