Neue Regelungen ab 21.3.16 für Kreditvergabe

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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86bibo

Hier will und muss in intervenieren.

Eine Prolongation (oder auch Umschuldung) schützt nicht vor Kreditaufnahme. Denn das Kind ist schon vor Jahren in den Brunnen gefallen, nicht erst heute. Und zum Zweiten, woher soll denn das höhere Risiko für die Bank entstehen? Mit einem höheren Zinssatz aus diesem Grund ist bei einem bisherigen Annuitätendarlehen mit üblicher Tilgung Definitiv nicht zu rechnen.
Sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass man diesen Personen nun keinen Anschlusskredit mehr geben sollte, sondern das diese mit der neuen Gesetzgebung erst gar nicht ihre ursprüngliche Finanzierung hätten abschließen sollen. Es ist doch so, dass die Leute die vor 10, 15 oder 20 Jahren ihre Kredite aufgenommen haben, idR schon wussten, das bis in die Rente herein abbezahlen müssen. Jetzt sind in dieser Zeit die Zinsen auch noch deutlich gefallen und bei den meisten dürfte sich parallel dazu das Gehalt noch etwas erhöht haben. Brauchen die jetzt tatsächlich erst die Bank, die ihnen sagt, dass die Rente nicht ausreichen wird zum abbezahlen des Kredites? Es gibt natürlich immer unglückliche Einzelschicksale, aber wenn ich sehe, was trotz neuer Gesetzgebung noch an Kreditrahmen problemlos möglich sind, dann frage ich mich schon woher dieser Aufschrei jetzt kommt. Zudem möchte ich mal die Masse sehen, die tatsächlich absolut keine Anschlusskredite bekommt. Die dürfte sehr sehr überschaubar sein.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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