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ᐅ Neue Förderung für Familien-Wohneigentum


Erstellt am: 01.06.23 16:47

-LotteS-26.09.23 07:11
Laut KfW Homepage gelten die Änderungen der Kreditsummen und Einkommensgrenzen für den 300er ab dem 16.10.2023 🙂
BananaJoe8626.09.23 07:27
Ist diese Förderung für euch wegen der hohen Zinsdifferenz eigentlich ein no-brainer, oder kalkuliert ihr ggf. auch mit Unterschiedlichen Kreditsummen ? Die Zinsbindung sind ja nur 10 Jahre, bei einem regulären Kredit ist man zwar im Zinsloch, stürzt aber in 10 Jahren nicht noch weiter ab
WilderSueden26.09.23 08:17
ReXel83 schrieb:

Gibt es nähere Infos zu den gestern beschlossenen Steuervorteilen? Hab nichts brauchbares dazu gefunden.
Gelten die Abschreibungsmöglichkeiten auch für selbstgenutzte Immobilien oder nur für vermietete Häuser/Wohnungen?
Abschreibung für Selbstnutzer wäre ein Paradigmenwechsel und von welchem Gewinn will man die Abschreibung abziehen? Insofern wird das sicherlich nur für Vermietung gelten
ypg26.09.23 08:52
Dorfkind91 schrieb:

Dass diese Personen dann bei den Förderungen KOMPLETT leer ausgehen, finde ich schade.
Es gibt andere Förderungen, die nicht auf Familie „abzielen“. Ich finde es ok - habe selbst zur Zeit des Hausbaus keine Kinder gehabt und dennoch zwei KfW-Förderungen gehabt. Ob die jetzt im Nachhinein so toll waren, sei mal dahin gestellt.

Es sollen eben unter anderem speziell Kinderhaushalte gefördert werden. Nicht die Option zum Kinderkriegen, sondern wird hier ganz klar die finanzielle Last von Familien mit Kindern berücksichtigt.
markusla26.09.23 09:20
Ich habe gerade auch noch mit der KFW telefoniert.
eine Möglichkeit aktuelles Einkommen zu berücksichtigen, gibt es nicht.

dh auch wenn wir jetzt und wahrscheinlich noch die nächsten 5-6 Jahre unter den neuen Grenzen liegen, können wir aktuell nicht beantragen, weil 2020 und 2021 berücksichtigt werden, wo wir noch dinks waren. Ist ja genauso „unfair“.
xMisterDx27.09.23 08:49
markusla schrieb:

Ich habe gerade auch noch mit der KFW telefoniert.
eine Möglichkeit aktuelles Einkommen zu berücksichtigen, gibt es nicht.

dh auch wenn wir jetzt und wahrscheinlich noch die nächsten 5-6 Jahre unter den neuen Grenzen liegen, können wir aktuell nicht beantragen, weil 2020 und 2021 berücksichtigt werden, wo wir noch dinks waren. Ist ja genauso „unfair“.

Naja, "unfair"... es soll halt vermieden werden, dass ein Verdiener im Antragsjahr kündigt oder ne Auszeit nimmt, das Einkommen von 140.000 auf 70.000 einbricht, man die Förderung kriegt und dann im nächsten Jahr wieder 140.000 pro Jahr einsammelt...

Das verhindert man nun mal am wirksamsten, indem man Jahre berücksichtigt, in denen es die Förderung noch nicht gab, also niemand auf die Idee kommen konnte zu tricksen...
förderungenkfwkreditsummenabschreibungeinkommen