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ᐅ Neue Förderung für Familien-Wohneigentum


Erstellt am: 01.06.23 16:47

-LotteS-02.06.23 19:29
Also wir haben letzten Sommer die Zusage für das Grundstück bekommen, im Oktober war die Erschliessung durch und danach konnte endlich beurkundet werden - war bei uns Dezember. Da wir ohne GU bauen und uns erst sicher sein wollten, dass alles klappt, haben wir nen halbes Jahr verdüddelt, bis wir nun in den nächsten Wochen die Verträge unterschreiben. Montag erfahren wir, ob und wenn ja in welcher Höhe wir KfW 297/298/300 beantragen könnten... Die Phase von Dezember bis jetzt könnte man sicher um die Hälfte verkürzen - aber ohne konkrete Detailplanung unterschreibt Dir kein Energieberater, dass Du die Anforderungen erfüllst. Also meiner Kenntnis nach musst Du schon bauantragsfähig sein mit der Planung, bis der Energieberater was sagen kann. Und auch erst mit seinem Stempel kannst Du über Deinen Finanzierer die Kreditanfrage stellen.

Stimme also zu: November wird eher nichts, wenn Du nicht schon ein Grundstück fix hast... 🙁
Jean-Marc02.06.23 20:22
xMisterDx schrieb:

Find ich zunächst mal interessant, wo man mittlerweile einen wohlhabenden Menschen verortet. Beim Baukindergeld war die Grenze noch 90.000 EUR mit einem Kind, da konnte man durchaus schon davon ausgehen, dass man es nicht braucht, wenn man drüber liegt.
Aber 60.000 EUR zvE mit einem Kind? Da liegt definitiv nicht jeden Abend Lachs und Bratenaufschnitt auf dem Teller...

Lohnt sich eigentlich nur für kinderreiche Familien in der 50 EUR/qm-Pampa. In urbanen Lagen ist einem mit 140.000 Euro zu 1,25 % nur geringfügig geholfen. Und was da nach den 10 Jahren Zinsbindung kommt, weiss auch keiner.
thangorodrim14.06.23 22:56
Wenn sich den Wikipedia-Eintrag für zvE anschaut, macht es den Anschein, dass vom Bruttoeinkommen einiges herausgerechnet wird, uA Kinderfreibeträge (so weit anwendbar, ca. 9k Eur). Des Weiteren steigt die Grenze mit jedem weiteren Kind um 10k Eur. Effektiv würde das bedeuten, dass jedes Kind die Differenz des Bruttolohns zur Einkommensgrenze um19k eur reduziert. Oder liegt hier ein Denkfehler vor?

Etwas irritierend finde ich, dass meine Steuererklärung ein "zu versteuerndes Einkommen" und ein "zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge" aufführt.
Mangolicious23.07.23 18:01
thangorodrim schrieb:

Wenn sich den Wikipedia-Eintrag für zvE anschaut, macht es den Anschein, dass vom Bruttoeinkommen einiges herausgerechnet wird, uA Kinderfreibeträge (so weit anwendbar, ca. 9k Eur). Des Weiteren steigt die Grenze mit jedem weiteren Kind um 10k Eur. Effektiv würde das bedeuten, dass jedes Kind die Differenz des Bruttolohns zur Einkommensgrenze um19k eur reduziert. Oder liegt hier ein Denkfehler vor?

Etwas irritierend finde ich, dass meine Steuererklärung ein "zu versteuerndes Einkommen" und ein "zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge" aufführt.


ich finde das auch ganz spannend, hätten wir 28€ mehr verdient, wäre der Kinderfreibetrag zur Geltung gekommen und dadurch wäre unser zu versteuerndes Einkommen auf unter. 70k gefallen. Allerdings mit in 2022 noch einem Kind.. mittlerweile sind es 2 Kinder..ist ausschließlich der Steuerbescheid ausschlaggebend? Und falls ja, wie alt darf er maximal sein?
-LotteS-23.07.23 19:25
Mangolicious schrieb:

ich finde das auch ganz spannend, hätten wir 28€ mehr verdient, wäre der Kinderfreibetrag zur Geltung gekommen und dadurch wäre unser zu versteuerndes Einkommen auf unter. 70k gefallen. Allerdings mit in 2022 noch einem Kind.. mittlerweile sind es 2 Kinder..ist ausschließlich der Steuerbescheid ausschlaggebend? Und falls ja, wie alt darf er maximal sein?

Wenn Du 2023 finanzieren willst, zählt das Mittel des zvE aus den EStB 2020 + 2021. In 2024 wären es dann entsprechend diejenigen aus 2021 + 2022. Es gelten nur bereits geborene Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung...
Aspirant24.07.23 07:04
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen den beiden Förderstufen beim KFW 300? Ich muss ja in beiden Fällen EH40 erreichen. Ist diese Zertifizierung so teuer? Einen Energieexperten, der das bestätigt, braucht man ja in beiden Fällen.
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