ᐅ Neue Förderung für Familien-Wohneigentum
Erstellt am: 01.06.23 16:47
nordanney07.03.24 14:24
paddi schrieb:
Hallo alle zusammen,
wie läuft das eigentlich wenn in dem KFW300 der QNG Plus Wert von 24 bei abgeschlossenem Bau nicht erreicht wurde warum auch immer? Damals wurde einfach weniger Zuschuss gewährt wenn man anstatt KFW40 nur 55 erreicht hat, aber jetzt gibt es keine Abstufung mehr. Bekommt man den Kredit dann doch nicht oder wie soll das laufen ?
Danke.Eigentlich relativ einfach. Ziel nicht erreicht - Belohnung fällt weg. ==> Kredit muss zurückgezahlt werden. VE ist zu diskutieren.
Wäre nicht der erste Fall, wo die KfW ihre Gelder zurückbekommen möchte. Ob es Einzelfalllösung in Absprache mit der KfW gibt, muss man halt im Einzelfall diskutieren (z.B. Rückfall auf nicht QNG = teilweise Rückführung).
paddi07.03.24 14:30
nordanney schrieb:
Eigentlich relativ einfach. Ziel nicht erreicht - Belohnung fällt weg.
==> Kredit muss zurückgezahlt werden. VE ist zu diskutieren.
Wäre nicht der erste Fall, wo die KfW ihre Gelder zurückbekommen möchte. Ob es Einzelfalllösung in Absprache mit der KfW gibt, muss man halt im Einzelfall diskutieren (z.B. Rückfall auf nicht QNG = teilweise Rückführung).Und die Bude kann ich dann auch direkt verkaufen? Das kann doch nicht die Lösung sein.Rückfall auf nicht QNG kann doch nicht sein da es nichts unter QNG Plus gibt ?
nordanney07.03.24 14:35
paddi schrieb:
Und die Bude kann ich dann auch direkt verkaufen? Das kann doch nicht die Lösung sein.Warum willst Du denn den schwarzen Peter jemand anderem zuschieben. Du bestellst ein Haus mit den Rahmendaten XY. Wenn dieses Haus nicht geliefert wird, hast Du einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Den musst Du durchsetzen.Ich wüsste jetzt in jeder normalen Konstellation, bei der ein Einfamilienhaus vernünftig geplant wird und die Umsetzung professionell (extern) begleitet wird, wo die Ziele nicht erreicht werden können. Änderst Du während der Bauphase Dinge, musst DU auch die Konsequenzen tragen - nicht andere.
Das Thema ist im Normalfall gar keins.
Spannender wird es bei KfW und Profi-Entwicklern, die nach Beantragung der KfW Mittel feststellen, dass die Planung geändert werden muss (zu wenig kleine Wohnungen oder umgekehrt usw.).
Nida35a07.03.24 14:35
Wen willst du denn haftbar machen, steht im Hausvertrag die Firma garantiert QNG, oder hast du nur einen Aufpreis dafür.
Wenn du das reklamierst, gibt es sicher einen Kundenwunsch von euch der Schuld hat
Wenn du das reklamierst, gibt es sicher einen Kundenwunsch von euch der Schuld hat
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