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ᐅ Neue Förderung für Familien-Wohneigentum


Erstellt am: 01.06.23 16:47

dimba23418.08.23 22:56
-LotteS- schrieb:

Du sprichst jetzt aber von dem NRW Darlehen und nicht von KfW 297/298/300 - oder?
korrekt

KfW300 geht fix durch. Dafür musst du bei der finanzierenden Bank nur die Bestätigung deines Energieberaters vorlegen.
-LotteS-18.08.23 23:05
dimba234 schrieb:

korrekt

KfW300 geht fix durch. Dafür musst du bei der finanzierenden Bank nur die Bestätigung deines Energieberaters vorlegen.

Ja das hatten wir gemacht - ich hatte gerade bloss kurz Panik, weil wir die Erdarbeiten schon gemacht haben und Mittwoch der Betonbauer kommt 🤨

Sind wir dann bei KfW300 Antrag Nummer... 125 oder so? :p

Im Übrigen macht unsere Bank, mit der wir das Grundstück finanziert hatten, die KfW Programme immer noch nicht - und wir mussten mit Zinsaufschlag tatsächlich eine andere Bank nehmen... (Ja ich weiss, macht man nicht - aber die Umstände haben uns keine andere Wahl gelassen...)
dimba23418.08.23 23:13
So steht es bei der KfW geschrieben.


Dokument mit der Überschrift Vorhabenbeginn und Text zu Kredit- und Bauvorhaben.
HungrigerHugo18.08.23 23:52
dimba234 schrieb:

Ich weiss es nicht und gebe nur das weiter, was mir erzählt wurde. Mein Finanzberater hatte das auch erwähnt.

Bei uns im Kreis sind es zwei Damen, die die Anträge bearbeiten. Angeblich erfolgt die Aufteilung der Anträge untereinander nicht mehr nach Anzahl, sondern nach Gewicht...

Und das beste kommt noch: Um die Förderfähigkeit nicht zu verlieren, darfst du nach Antragstellung nicht anfangen zu bauen, solange nicht geprüft wurde, ob ein prüffähiger Antrag vorliegt. Bei uns hat es bis zur ersten Rückmeldung über 8 Wochen gedauert und wir wissen immer noch nicht, ob wir die Förderung bekommen. Wenn die Konditionen bloß nicht so extrem gut wären, hätte ich diesen Nervenkitzel schon längst sein gelassen. Allein das Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen hat mich einige Tage am Schreibtisch gekostet...
Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Dann hake ich dort mal nach.
Mangolicious19.08.23 19:06
dimba234 schrieb:




Bruttoeinkommen für die Förderfähigkeit. Nettoeinkommen für die Ermittlung der Tragbarkeit der Belastung. In der Regel werden die letzten 12 Monate betrachtet. Sollten sich jedoch Veränderungen beim Einkommen in nächsten 12 Monaten ergeben, müssen auch die beziffert werden.

Danke dir. Wie läuft es denn bei Elterngeld oder Selbstständigkeit? Gerade ich als Freiberufler habe mehr "Brutto", aber durch hohe Vorsorgeaufwendungen auch viel höhere Kosten (zahle Arbeitgeberanteil mit)
Richard-MD05.09.23 15:00
Gibt es hier schon Neuigkeiten zur Genehmigung des kfw 300 Darlehen bei den Antragstellern?

Was ist, wenn das Haus dann doch nicht die Anforderungen erfüllt? Klar, kann das Bauunternehmen vertraglich an die Erfüllung des EH40 Standards gebunden werden, doch ist das auch praktisch umsetzbar. Steht der erwartbare Regress im Verhältnis zu den anfallenden Mehraufwendungen für die Finanzierung?

Hinweis: Der Zinssatz für die Tilgungszeitraum > 10 Jahre wurde deutlich nach unten korrigiert.

Viel Glück

Richard
kfw300