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ᐅ Neue Förderung für Familien-Wohneigentum


Erstellt am: 01.06.23 16:47

Konsument425.09.23 18:48
Araknis schrieb:

Weiß jemand, welcher Bemessungszeitraum für das zu versteuernde Jahreseinkommen gilt?

auf der KFW-300 Seite steht aktuell:
"das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durchschnitt von 2021 und 2020)"
BananaJoe8625.09.23 18:50
Maschi33 schrieb:

Ich habe das aber aus einem Artikel auch so herausgelesen, dass es die Förderung auch für KFW55 geben wird.
Dazu habe ich absolut gar nichts gelesen. Es gilt das auf dem Bild
Infografik: KfW-WEF-Förderprogramm für Familien, Hausdiagramm und neue Regeln, Beispielrechnungen.
BananaJoe8625.09.23 20:10
Ab dem 16.10.2023: Verbesserungen in der Förderung „Wohneigentum für Familien“

Die KfW verbessert die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.

Änderungen zum 16.10.2023:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euroangehoben.
markusla25.09.23 21:47
Weiß irgendwer, auch von vorher schon, ob es möglich ist die einkommenssituation von aktuellen Zahlen zu nehmen?
-LotteS-26.09.23 06:46
markusla schrieb:

Weiß irgendwer, auch von vorher schon, ob es möglich ist die einkommenssituation von aktuellen Zahlen zu nehmen?

Das ist nicht möglich. Im Antragsjahr 2023 zählt immer die EStE beider Antragstellenden aus 2020/2021. Im Jahr 2024 wäre es dann 2021/2022 und so weiter... Ferner gelten auch nur bereits geborene Kinder (Du musst eine Geburtsurkunde vorlegen).
ReXel8326.09.23 07:03
Gibt es nähere Infos zu den gestern beschlossenen Steuervorteilen? Hab nichts brauchbares dazu gefunden.
Gelten die Abschreibungsmöglichkeiten auch für selbstgenutzte Immobilien oder nur für vermietete Häuser/Wohnungen?
kfwwohneigentum