Neubau im Außenbereich gekoppelt mit Landwirtschaft

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J

jefflorberg

Hallo liebe Community,

Ich schließe nun bald mein duales Bachelor Studium als Maschinenbauer ab. Habe für den Anschluss auch eine Arbeitsstelle sicher, bei einem Unternehme in Hessen. Somit wird mein zukünftiges (Wohn-)Bundesland auch Hessen sein.

Meine Freundin und ich planen seit längerem ein Haus zu bauen, gekoppelt mit einer kleinen Landwirtschaft.
Genauen Zahlen haben wir da noch nicht... deshalb werfe ich mal in den Raum, dass wir uns 10 Milchkühe, 20 Hühner und 2 Pferde zulegen wollen. Dazu einen recht großen Garten für den Gemüse-/Obstanbau, um somit in gewissen Zügen autark zu leben.

Wir beide sind daran interessiert eher "abgeschieden" von der großen Masse zu leben, daher ist bei uns eine Frage aufgekommen, die wir uns nicht beantworten können.
Meine Eltern besitzten ein Grundstück im Außenbereich... Es wurde mehrmals versucht/nachgefragt, dass Gebiet in ein Bebauungsgebiet umzuwandeln, damit wir es verkaufen können. Momentan dient es nur als Weide für Pferde.

Nun ist es ja grundsätzlich nicht möglich ein Wohnhaus im Außenbereich neuzubauen. Es dürfen lediglich Gebäude für den Land- und forstwirtschaftlichen Bereich errichtet werden. Nun haben wir ja vor uns eine Landwirtschaft zuzulegen, daher meine Frage:

Ist es möglich, unter der Auflage, dass wir auch tatsächlich in der Landwirtschaft tätig werden, dort im Außenbereich ein Haus neu zu errichten(inkl. Scheune/Stall für die Tiere)? Oder dürfte man dort trotzdem nur eine Scheune für die Tiere errichten und kein Wohnhaus für Menschen?
 
11ant

11ant

Ich schließe nun bald mein duales Bachelor Studium als Maschinenbauer ab. [...] Meine Freundin und ich planen seit längerem ein Haus zu bauen, gekoppelt mit einer kleinen Landwirtschaft. Genauen Zahlen haben wir da noch nicht... deshalb werfe ich mal in den Raum, dass wir uns 10 Milchkühe, 20 Hühner und 2 Pferde zulegen wollen.
Nach diesen Eckwerten zu urteilen, hat auch Deine Freundin nicht Landwirtschaft studiert

Ist es möglich, unter der Auflage, dass wir auch tatsächlich in der Landwirtschaft tätig werden, dort im Außenbereich ein Haus neu zu errichten(inkl. Scheune/Stall für die Tiere)?
Es üblich, daß der Bauer bei seinem Vieh wohnt. Aber es ist ebenso fraglich, ob ein Bauamt jemanden als Bauern gelten läßt, der im Grunde nur sein eigenes Frühstücksei erzeugen und sein Sporttier auf eigenem Grund unterbringen will.

Ich würde sagen, für ein grünes Nummernschild langt das nicht.
 
M

Maria16

Ich meine mich zu erinnern, dass hier in Bayern das jeweilige Ant für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich der Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Betriebs/ ob es sich überhaupt um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, beteiligt wird.
Vermutlich muss bei einer Neuanlage auch der Immissionsschutz ein Wörtchen mitreden, wenn neben einem Wohngebiet Tierhaltung begonnen werden soll. Das kann böse Auflagen zu Abstandsflächen oder Belüftung des Stalles geben.

Bei einem entfernten Bekannten von mir wurde gemunkelt, dass er sein Betriebsleiterhaus erst genehmigt bekam, nachdem er seine Stallungen fertig hatte.

Übrigens: jedes Stück Vieh ist (anteilig) eine Großvieheinheit (GV). Abhängig von der Zahl der GV ist im Regelfall eine bestimmte Grundstücksgröße nachzuweisen. Du müsstest also auch schauen, dass du genügend bewirtschaftbaren Grund hast, um deine Tiere auch ernähren zu können.

So ganz einfach ist das alles also nicht. Letztendlich wirst du nur Klarheit bekommen, wenn du mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufnimmst.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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