Stimmt, Spekulationssteuer ist in dem Zusammenhang ein Thema. Es scheint eine Ausnahme zu geben, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbstgenutzt wurde. Ist aber tatsächlich ein Thema für den Fachmann.Ganz schlechte Idee, da Spekulationssteuer anfällt!!! Die Überlegung vorher anstellen und dann final entscheiden, bevor Du Dich übers FA ärgerst.
Ob verkaufen oder weiterhin vermieten kannst Du dann noch entscheiden oder der Mieter kauft Dir die Wohnung zu einem guten Preis ab.
Ganz schlechte Idee, da Spekulationssteuer anfällt!!! Die Überlegung vorher anstellen und dann final entscheiden, bevor Du Dich übers FA ärgerst.
Verstehe ich Eure Worte in Kombination recht, daß der TE jetzt da vor Verkauf selbstgenutzt ohne Spekulationssteuer verkaufen würde, bei zwischenzeitlicher Vermietung aber vor einem Verkauf entweder wieder ein Jahr selbstnutzen oder aber abwarten müßte, bis er die Wohnung zehn Jahre besessen hat ?das ist doch eine bislang selbst genutzte Immobilie- da fällt keine Spekusteuer an!
Fast. Er müsste nach einer Vermietung im Jahr des Verkaufs und zwei Jahre davor die Immo wieder selbst genutzt haben.Verstehe ich Eure Worte in Kombination recht, daß der TE jetzt da vor Verkauf selbstgenutzt ohne Spekulationssteuer verkaufen würde, bei zwischenzeitlicher Vermietung aber vor einem Verkauf entweder wieder ein Jahr selbstnutzen oder aber abwarten müßte, bis er die Wohnung zehn Jahre besessen hat ?