ᐅ Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag
Erstellt am: 05.08.18 10:25
NicoleS.7906.08.18 13:32
kaho674 schrieb:
Ist der Nachbar von der Ausnahmeregelung, die Ihr erwirkt habt, direkt betroffen? Sind Abstände zu ihm kleiner, als gesetzlich vorgeschrieben?Nein, dass tangiert ihr null.haydee schrieb:
Ist er von den Ausnahmeregelungen betroffen?
Wenn ja welche Nachteile entstehen ihn?Nein und keine Nachteile für ihn. Ich wüsste zumindest nicht welche.haydee schrieb:
Kinder im Garten bedeutet Krach. Das will er nicht.kaho674 schrieb:
Das wird vermutlich der Grund sein. Ich würde an Eurer Stelle gleich mal versuchen, heute ein 4. zu machen. Sozusagen als kleine Rache und zur Entspannung. gut möglich!später mehr.
Danke fürs´mutmachen
LG
Nicole
haydee06.08.18 13:37
Was soll er dann viel machen - außer Ärger.
Wird schon.
Wird so ein Grandler sein, wie der Nachbar meiner Eltern. Wenn der die Anwälte nicht beschäftigen kann ist er krank. Wollte meine Mutter anzeigen, weil sie Ameisen nicht vergiftet.
Wird schon.
Wird so ein Grandler sein, wie der Nachbar meiner Eltern. Wenn der die Anwälte nicht beschäftigen kann ist er krank. Wollte meine Mutter anzeigen, weil sie Ameisen nicht vergiftet.
haydee06.08.18 13:40
Wünsche dir gute Nerven.
Wenn du einen Austausch möchtest, wegen behindertem gerechtem Bauen oder ähnliches Anitra baut ebenfalls mit schwerbehinderten Kind
Wenn du einen Austausch möchtest, wegen behindertem gerechtem Bauen oder ähnliches Anitra baut ebenfalls mit schwerbehinderten Kind
kaho67406.08.18 13:46
EinMarc schrieb:
Wollte meine Mutter anzeigen, weil sie Ameisen nicht vergiftet.Die Welt ist voll mit Irren. 11ant06.08.18 13:54
Mir ist die ganze Situation ohne Bilder ehrlich gesagt etwas zum kompliziert zu verstehen.
So weit ich verstanden habe, hat der Nachbar eine Grenzbebauung vorgenommen (wohl damals des Hauses, denn um seine Garage geht es ja jetzt erst). Dazu müßte es nach meinem Verständnis auf Eurem Grundstück eine Abstandsflächenübernahme geben - also mit der Konsequenz, daß Euer Baufenster dadurch schmaler sein müßte.
Nun will er eine Garage bauen. Die wäre was Grenzbebauung anbelangt ja privilegiert und bräuchte so einen Goodwill eurerseits nicht.
Dennoch ist das wohl das, worum es ihm eigentlich geht - und den Querschuß gegen Euer Bauvorhaben schätze ich dabei als Verhandlungsobjekt ein (im Sinne: Ihr habt nichts gegen seinen Wunsch, dann zieht er seinen Widerspruch zurück).
So würde es zumindest einen "Sinn" ergeben (?)
Habt Ihr auch seine Bauakte angefordert ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
So weit ich verstanden habe, hat der Nachbar eine Grenzbebauung vorgenommen (wohl damals des Hauses, denn um seine Garage geht es ja jetzt erst). Dazu müßte es nach meinem Verständnis auf Eurem Grundstück eine Abstandsflächenübernahme geben - also mit der Konsequenz, daß Euer Baufenster dadurch schmaler sein müßte.
Nun will er eine Garage bauen. Die wäre was Grenzbebauung anbelangt ja privilegiert und bräuchte so einen Goodwill eurerseits nicht.
Dennoch ist das wohl das, worum es ihm eigentlich geht - und den Querschuß gegen Euer Bauvorhaben schätze ich dabei als Verhandlungsobjekt ein (im Sinne: Ihr habt nichts gegen seinen Wunsch, dann zieht er seinen Widerspruch zurück).
So würde es zumindest einen "Sinn" ergeben (?)
Habt Ihr auch seine Bauakte angefordert ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Caspar202006.08.18 15:53
NicoleS.79 schrieb:
Er hat tatsächlich AUF die Grenze gebaut, steht auch so im Vertrag."Auf"? Also, ist eurer Grundstück überbaut? Oder hat er quasi an die Grenze gebaut (mit 0mm)?
NicoleS.79 schrieb:
Haus steht gute 4m entfernt von der Grundstücksgrenze.Mal doch mal ein Bild auf Papier oder so.
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