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ᐅ Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag


Erstellt am: 05.08.18 10:25

kaho67405.08.18 15:46
Ich sehe jetzt gar keine Grund, warum Ihr irgendwas verzögern solltet. Im Gegenteil, ich würde die Hütte so schnell es geht hinstellen. Punkt.
Schließlich habt Ihr die Baugenehmigung - also geht' s jetzt los. Ob der Nachbar dabei im Kreis springt, ist erst mal Nebensache. Und wenn die Hütte steht, ist ein Rückbau derart unwahrscheinlich - mit 3 Kindern und eins davon auch noch pflegebedürftig - welcher Richter sollte denn da gegen Euch entscheiden? Da würde ich mich relativ entspannt zurück lehnen.
Tina mit K05.08.18 16:05
kaho674 schrieb:
Ich sehe jetzt gar keine Grund, warum Ihr irgendwas verzögern solltet. Im Gegenteil, ich würde die Hütte so schnell es geht hinstellen. Punkt.
Schließlich habt Ihr die Baugenehmigung - also geht' s jetzt los. Ob der Nachbar dabei im Kreis springt, ist erst mal Nebensache. Und wenn die Hütte steht, ist ein Rückbau derart unwahrscheinlich - mit 3 Kindern und eins davon auch noch pflegebedürftig - welcher Richter sollte denn da gegen Euch entscheiden? Da würde ich mich relativ entspannt zurück lehnen.

Ich würde das genauso machen. Es ist alles genehmigt und deswegen so schnell wie möglich bauen. Ich denke nicht das es bei solchen Menschen Sinn macht noch was mit einem Mediator zu versuchen. Baut und haltet die Vorschriften ein, setzt ne hohe Hecke oder Zaun auf seine Seite sodass er euch nicht aufs Grundstück glotzen kann und lasst Rumpelstielzchen allein vor sich hin grummeln.
Nordlys05.08.18 16:15
Der Nachbar widerspricht nicht Euch, sondern dem Amt. Und falls er klagt, verklagt er das Amt.
Solange nichts anderes geurteilt ist, gilt die erteilte Genehmigung. Von der ist kein Jota abzuweichen. Und dann bauen. So rasch es geht bauen.
NicoleS.7905.08.18 16:26
Danke euch. Wir warten auf die Entwürfe (Elektroplanung) und dann geht es Anfang September los, vielleicht auch schon eher *hoffe*

Das macht gerade Mut, was ihr schreibt. DANKE!
Fuchur05.08.18 16:32
Nordlys schrieb:
Solange nichts anderes geurteilt ist, gilt die erteilte Genehmigung.
Das ist richtig. Aber der Beschreibung nach ist das ja einer von besonderer Sorte. Wenn er mit Gewalt quer schießen will und merkt, dass der Bagger anrückt, dann gäbe es immer noch die Möglichkeit eines einstweiligen Rechtschutzes.

Mir ist noch nicht ganz klar, welche Rolle das Amt da spielt. Außerdem, welche Fristen ggf. für den Nachbar schon abgelaufen sind oder ob er vorher nicht beteiligt wurde.
NicoleS.7905.08.18 16:46
Fuchur schrieb:
Mir ist noch nicht ganz klar, welche Rolle das Amt da spielt. Außerdem, welche Fristen ggf. für den Nachbar schon abgelaufen sind oder ob er vorher nicht beteiligt wurde.
Das Amt hat jetzt mehrere Tage lang versucht ruhig mit dem Nachbarn zu kommunizieren und ihm zu schildern, warum wir wie bauen. Er hat sich unsere Bauunterlagen angefordert und ist in den Widerspruch gegangen laut Bauamt. Wir wissen davon auch wirklich nur, weil wir mit dem Bauamt telefoniert haben. Schriftlich haben wir nichts. Ach doch halt, der Sachbearbeiter vom Bauamt hat uns Mitte Juli einen Brief geschrieben(3 Monate nach dem er alles genehmigt hatte), dass wir XY so nicht bauen können und wenn wir bis Tag X keine Änderung einreichen, entzieht er uns die Baugenehmigung. *unglaublich* - Der Bearbeiter hat quasi einen Fehler gemacht, diesen beim Widerspruch bemerkt und uns unter Druck gesetzt. Wir vermuten auch, dass der SB und besagter Nachbar sich kennen und mauscheln. Der SB rief nämlich bei uns an und meinte, er bräuchte von uns eine Unterschrift, damit besagter Nachbar seine Garage bauen kann. Das haben wir nicht sofort gemacht und daraufhin kam der böse Brief mit Entzug der Baugenehmigung, wenn wir nicht …
Dieser Fehler wurde innerhalb weniger Tage von uns und unserem Architekten ausgebessert (Stützmauer) und eingereicht. Mittlerweile kümmert sich die Bauamtsleitung selbst um unseren Antrag, denn mit dem Sachbearbeiter hatten wir bisher auch nur Ärger.
Tja und der Nachbar: Er weiß seit Herbst 2017 das wir bauen und eben seit dem 10.07. von der Baugenehmigung durch uns (mündlich). Ich dachte ja, dass das Bauamt den Nachbarn informiert. Baugenehmigung war Ende März durch.
Da der Nachbar AUF die Grundstücksgrenze gebaut hat, war er irgendwie mit involviert zumindest hat er regelmäßig mit unserem SB telefoniert, so unsere Info, da er ja seine Garage JETZT bauen muss. Es ist leider alles sehr verworren und undurchsichtig und für uns null nachvollziehbar. Wir können nur leider wirklich nicht erkennen, wo evtl wir sogar einen Fehler gemacht haben.
Wir werden uns morgen unsere eigene Bauakte einfordern und sind dann vielleicht ein wenig schlauer?
bauamtbaugenehmigunggarage