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ᐅ Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag


Erstellt am: 05.08.18 10:25

ypg05.08.18 16:51
NicoleS.79 schrieb:
Können wir trotzdem im September mit dem Bau starten?

Ja, unbedingt. Und freut Euch dennoch auf Euer Haus!
NicoleS.79 schrieb:
Wir kennen die Nachbarn nicht, nur vom kurz vorstellen, die wissen warum wir bauen und das wir das echt nicht tun, weil wir Lust, zu viel Geld und Spaß daran haben.

Und ab jetzt habt Ihr Spaß und Lust am Hausbau. Ignoriert die Sorgen weitgehend und denkt an Eure Familie. Wär ja noch schöner, wenn Ihr Euch rechtfertigen müsst, dass Ihr bauen wollt oder das Grundstück gekauft habt.
NicoleS.79 schrieb:
Der wird uns doch nie in Ruhe lassen.

Oft ist das so, ja. Lasst Euch nicht unterkriegen und immer Lächeln!!! Vielleicht nützt auch die direkte Ansprache auf seinen Einwand. Eventuell wird er dadurch kleinlaut. Allerdings, wenn er anscheinend schon beim Amt bekannt ist, dann ist das ein Querulant: die bekommen aber nicht automatisch recht, eher gegenteilig.
NicoleS.79 schrieb:
Nutzen Gespräche mit Streitschlichtern/Mediatoren?

Bei solchen nicht. Lasst Euch nicht angreifbar machen. Ladet ihn zum Richtfest ein, seid freundlich übern Gartenzaun. Wenn Ihr eingezogen seid, und er immer noch rummault, dann würde ich ihn mal so richtig herunterputzen, was er eigentlich für ein Problem hat.
NicoleS.79 schrieb:
Wir haben schon so viel durch, die Pflege in unserer jetzigen Wohnung ist einfach nur noch eine Qual (wohnen am Hang, haben Treppen im Haus, vor dem Haus, alles zu klein, kein Pflegebett möglich etc.)

Das tut mir Leid. Kopf hoch - freut Euch auf die Verbesserungen. Versucht es. Konzentriert Euch auf Euch.
NicoleS.79 schrieb:
Änderung liegt dem Bauamt vor (wurde aber ursprünglich so genehmigt). Dann hat er Angst, dass wir unser Regenwasser auf seinem Grundstück ableiten. So ein Quatsch, dass ist alles ordnungsgemäß geplant und wird auch so ausgeführt. Den dritten Punkt habe ich vergessen, aber der war so an den Haaren herbeigezogen.

Ist doch alles lächerliche Quirlekacke...

Berichte mal weiter über diesen Miesepeter und benutz diesen Thread als Ventil
NicoleS.7905.08.18 16:55
ypg: Danke für deinen Mut machenden Post. Ich musste paar Mal lächeln. Hat gut getan. Kopf hoch und weiter geht´s. Und ich berichte gern weiter von unserem Traum, unserem Sohn ein Leben zu schenken, in dem er so selbstständig werden und sein darf, wie er es schafft.
ypg05.08.18 17:18
Gern

Im Übrigen: ist in der Hinsicht vom Fach. Also noch mal seinen Post lesen, verschnaufen und Tränchen trocken
aero201605.08.18 17:59
Ich habe neulich von einem Fall gelesen, wo ein Nachbar innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt hat. Der Bauherr hat trotz des Widerspruchs mit dem (An-) Bau begonnen. Das ganze ging vor Gericht. Raus kam,
dass die Baugenehmigung widerrechtlich erteilt wurde. Der Anbau müsste zurück gebaut werden, da halfen die vollendeten Tatsachen nichts.

Ich kenne mich nicht aus in der Materie und weiß nicht, was der Widerspruch tatsächlich für Folgen hat (aufschiebende Wirkung?). Ich rate euch aber euch auf euren Anwalt zu verlassen und nicht auf einen Rat aus dem Internet. Nicht, dass ihr am Ende
diejenigen seid, die in die Röhre schauen.
Nordlys05.08.18 18:48
Das ist korrekt. Der eigene Anwalt ist der Beste, um den Sachstand zu beurteilen. Wenn der Widerspruch aufschiebende Wirkung hätte, müsste das Amt einen einstweilige Anordnung erlassen, die Baugenehmigung solle zunächst ruhen. Dann darf nicht angefangen werden. Dem scheint nach dem, was wir wissen, nicht so zu sein.
Übrigens, in vielen Bundesländern kriegt der Nachbar durchs Bauamt nicht automatisch die Pläne bzw. Genehmigung der Neubauer zur Kenntnis, erst recht nicht, wenn nach B Plan vorgegangen wird. Karsten
ypg05.08.18 20:48
...das nennt sich dann Baustopp und ist eine behördliche Maßnahme.
amtbaugenehmigunganwalt