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ᐅ Zustimmung zur Grenzbebauung auf Zeit, Widerrufsrecht nötig?


Erstellt am: 20.04.16 07:56

Payday20.04.16 17:28
um mal zusammenzufassen:

Nachbar baut ohne Genehmigung dinge auf seinen Grundstück aus und möchte diese nun genehmigen lassen, braucht dafür aber eure Zustimmung, da er Bestimmungen zur Grenzbebauung nicht eingehalten hat.
mal außen vor gelassen, das es der Nachbarschaft nicht zuträglich wäre: wieso solltet ihr dem zustimmen ? was habt ihr davon, außer ggf. später mal Probleme beim verkauf.

wenn ihr dem zustimmen "sollt", könnte man doch vereinbaren, das ihr auch irgendeinen Vorteil bekommt. zb mehr Meter Grenzbebauung oder das die dafür die grenzhecke allein bezahlen oder irgendwie sowas. für low deren eigenen dummheit (die Bestimmungen zur Grenzbebauung kann man im Bauamt erfragen oder im Internet lesen) ausbaden ist deutlich mehr als nachbarschaftsfreundlichkeit. bedenkt auch, das die bereits fertig gebaut haben und die einen gewissen druck haben, das sie eure Erlaubnis bekommen.
Bauexperte20.04.16 21:51
Deine Annahme ist imho nicht richtig nordanney. Diese Vereinbarung, so sie denn getroffen wird, läuft privatrechtlich. Ein neuer Eigentümer muss sich daran nicht halten.

Vlt. äußert sich noch Otus zum Sachverhalt; er wird es genau wissen.


Bauexperte
nordanney20.04.16 22:38
Bauexperte schrieb:
Deine Annahme ist imho nicht richtig nordanney. Diese Vereinbarung, so sie denn getroffen wird, läuft privatrechtlich. Ein neuer Eigentümer muss sich daran nicht halten.

Vlt. äußert sich noch Otus zum Sachverhalt; er wird es genau wissen.


Bauexperte
Wenn etwas privatrechtlich vereinbart wird und nicht als richtige Baulast vereinbart wird, ist das ja sinnlos für den TE bzw. den Nachbarn. Eine eingetragene Baulast kann in NRW tatsächlich mit einem Widerruf vereinbart werden. Hab heute einmal kurz mit unseren Juristen gesprochen - den Sachverhalt um den es ging allerdings nicht wirklich verstanden.

De facto hat der TE allerdings nur zwei Möglichkeiten. Zustimmen und einen Ausgleich erhalten oder nicht zustimmen.
Peanuts7421.04.16 05:36
Dirk Grafe schrieb:


Dann ist der ganze Thread sinnlos. Es kann selbstverständlich nur um rechtlich mögliche Betrachtungen gehen.

MfG
Dirk Grafe

Ich meinte damit, es besteht NULL Interesse eine Garage beim Nachbarn anzubauen...
Peanuts7421.04.16 05:42
Payday schrieb:
um mal zusammenzufassen:

Nachbar baut ohne Genehmigung dinge auf seinen Grundstück aus und möchte diese nun genehmigen lassen, braucht dafür aber eure Zustimmung, da er Bestimmungen zur Grenzbebauung nicht eingehalten hat.
mal außen vor gelassen, das es der Nachbarschaft nicht zuträglich wäre: wieso solltet ihr dem zustimmen ? was habt ihr davon, außer ggf. später mal Probleme beim verkauf.

wenn ihr dem zustimmen "sollt", könnte man doch vereinbaren, das ihr auch irgendeinen Vorteil bekommt. zb mehr Meter Grenzbebauung oder das die dafür die grenzhecke allein bezahlen oder irgendwie sowas. für low deren eigenen dummheit (die Bestimmungen zur Grenzbebauung kann man im Bauamt erfragen oder im Internet lesen) ausbaden ist deutlich mehr als nachbarschaftsfreundlichkeit. bedenkt auch, das die bereits fertig gebaut haben und die einen gewissen druck haben, das sie eure Erlaubnis bekommen.


Sie hatten uns ja vor Baubeginn "formlos" gefragt (allerdings ohne die Pläne vorzulegen).
Aber noch mal, wegen uns können sie die Terrasse gern da bauen, wir haben nichts dagegen und werden auch nichts dagegen haben, da wir auf der Seite eh am meisten Platz auf dem Grundstück zwischen Grenze und Haus haben. Sprich, hier kommt von unserer Seite her maximal der Kinderspielkram oder ein kleiner Pool hin, mit dem Lärm und der Spritzerei hätten dann eher die Nachbarn zu kämpfen
Es geht einzig darum, dass ein Käufer zumindest das Recht hätte, einen Rückbau zu veranlassen...
Peanuts7421.04.16 05:44
nordanney schrieb:
Wenn etwas privatrechtlich vereinbart wird und nicht als richtige Baulast vereinbart wird, ist das ja sinnlos für den TE bzw. den Nachbarn. Eine eingetragene Baulast kann in NRW tatsächlich mit einem Widerruf vereinbart werden. Hab heute einmal kurz mit unseren Juristen gesprochen - den Sachverhalt um den es ging allerdings nicht wirklich verstanden.

De facto hat der TE allerdings nur zwei Möglichkeiten. Zustimmen und einen Ausgleich erhalten oder nicht zustimmen.


Verstehe ich jetzt nicht, wenn man einen Widerruf vereinbaren kann wäre doch alles so wie gewünscht?
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