Langsam doch Zweifle an Finanzierung

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Elina

Elina

Naja - es ist zwar einerseits Realität, dass eine zukünftige Pflege von Eltern "die beste Finanzierung" zerhauen kann
Eine Immobilien-Finanzierung kann durch Pflegekosten nicht zerschossen werden!!

Vom Nettoeinkommen gehen erst mal einige Posten ab, wie auch die Kosten einer Immobilien-Finanzierung und Fahrtkosten sowie sonstige Kreditraten und DANN erst hat man das bereinigte Einkommen.
Davon wird noch der Selbstbehalt abgezogen, 1800 Euro für einen Single + 1440 für den Ehepartner, also das sind schon mal 3240 Euro! Hinzu kommen dann auch noch Freibeträge für Kinder!
Wenn man also 1000 Euro an Rate und 0 Euro für andere Kredite und Fahrtkosten und keine Kinder hat, dann muß man über 4240 Euro NETTO verdienen, um überhaupt einen Euro Elternunterhalt zahlen zu müssen.
Und selbst dann zahlt man vom übersteigenden Betrag nur 50% an Unterhalt.
Bei 4241 Euro wären das also gigantische 50 ct!
 
f-pNo

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PS: Mit den Einkommensgrenzen hierzu habe ich mich bisher nicht beschäftigt - vielleicht wird es also doch nicht so heiß gegessen.
Eine Immobilien-Finanzierung kann durch Pflegekosten nicht zerschossen werden!!

Vom Nettoeinkommen gehen erst mal einige Posten ab, wie auch die Kosten einer Immobilien-Finanzierung und Fahrtkosten sowie sonstige Kreditraten und DANN erst hat man das bereinigte Einkommen.
Davon wird noch der Selbstbehalt abgezogen, 1800 Euro für einen Single + 1440 für den Ehepartner, also das sind schon mal 3240 Euro! Hinzu kommen dann auch noch Freibeträge für Kinder!
Wenn man also 1000 Euro an Rate und 0 Euro für andere Kredite und Fahrtkosten und keine Kinder hat, dann muß man über 4240 Euro NETTO verdienen, um überhaupt einen Euro Elternunterhalt zahlen zu müssen.
Und selbst dann zahlt man vom übersteigenden Betrag nur 50% an Unterhalt.
Bei 4241 Euro wären das also gigantische 50 ct!
Ah - OK. Beruhigt ein wenig. Vielen Dank.
Wie geschrieben - ich hatte mich noch nicht wirklich mit diesem Thema auseinander gesetzt. Da sollten wir ja vorerst gut geschützt sein.

Btw. wünsche ich unseren Eltern (meine und Schwiegereltern) einen noch langen, aktiven und erfüllten Lebensabend (wobei die Schwiegereltern diesen erst einmal noch erreichen müssen).
 
Elina

Elina

Hab selbst irgendwann mal rein aus Interesse danach gesucht und mußte jetzt die genauen Zahlen auch noch mal nachlesen. Aber ich erinnerte mich dran, daß ich absolut beruhigt war
 
P

Payday

Davon wird noch der Selbstbehalt abgezogen, 1800 Euro für einen Single + 1440 für den Ehepartner, also das sind schon mal 3240 Euro! Hinzu kommen dann auch noch Freibeträge für Kinder!
Wenn man also 1000 Euro an Rate und 0 Euro für andere Kredite und Fahrtkosten und keine Kinder hat, dann muß man über 4240 Euro NETTO verdienen, um überhaupt einen Euro Elternunterhalt zahlen zu müssen.
Und selbst dann zahlt man vom übersteigenden Betrag nur 50% an Unterhalt.
Bei 4241 Euro wären das also gigantische 50 ct!
im selbstbehalt ist natürlich die "miete" mit drin, welche bei der Baufinanzierung gegen gerechnet wird. so ganz einfach lassen die sich auch nicht veräppeln, indem man vorher die abtragsrate erhöht oder ähnliche scherze.



Kann ich nur bestätigen , zumal Wohneigentum eh geschützt ist
nicht, wenn das Wohneigentum von den zu pflegenden Personen verschenkt wurde und zeit x (glaube 10jahre?!) noch nicht verstrichen ist.

richtig ist natürlich, das die pflegekasse einen nicht in den Ruin stürzt. richtig ist aber auch, das man nicht ganz so billig da rauskommt wie einige sich das vorstellen (mal eben 2monate vorher nen porsche finanzieren... ). erst mal ist aber eh alles aufzubrauchen, was den pflegenden gehört. ein verschenktes Haus gehört zb noch einige Jahre mit dazu.
 
Elina

Elina

Da steht eindeutig mit bei, daß die Zins- und Tilgungsrate einer Baufinanzierung vor dem Selbstbehalt abgezogen wird.
Da wird dann auch nichts mit Miete gegengerechnet, die im Selbstbehalt mit drin ist.
Für Mieter ist das ganze dann wohl ungünstiger, aber hier gehts ja um die Baufinanzierung und die ist ausdrücklich noch abzuziehen vom Nettogehalt, bevor der Selbstbehalt in voller Höhe berücksichtigt wird.

Also Netto - Baufinanzierung (etc.)= bereinigtes Netto
bereinigtes Netto - Selbstbehalt = überschießender Betrag
überschießender Betrag / 2 = Unterhaltsbetrag.

Klar kann man sich da keinen Porsche finanzieren, da die "Bemessung des Unterhalts nach angemessener Lebenslage" berechnet wird. Aber es ging hier ja auch weniger darum, wie man sich möglichst effektiv vorm Elternunterhalt drücken kann, sondern mehr darum, ob die eigene Baufinanzierung in Gefahr kommen könnte durch Pflegekosten. Und das kann sie nicht. Wer tatsächlich soviel verdient, daß er Elternunterhalt zahlen müßte, der hat die Baufinanzierung aber 2-3 mal im Sack.

Dass die Eltern ihr eigenes Haus für die Pflegekosten verwerten müssen, hat doch auch keinen Einfluß auf die Baufinanzierung der Kinder. Sollte das Haus der Eltern aber vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verkauft worden sein (nicht verschenkt) wäre der Zug fürs Sozialamt dann auch abgefahren, es sei denn, der Verkaufspreis liegt noch irgendwo auf einem Festgeldkonto herum.
 
P

Payday

Dass die Eltern ihr eigenes Haus für die Pflegekosten verwerten müssen, hat doch auch keinen Einfluß auf die Baufinanzierung der Kinder. Sollte das Haus der Eltern aber vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verkauft worden sein (nicht verschenkt) wäre der Zug fürs Sozialamt dann auch abgefahren, es sei denn, der Verkaufspreis liegt noch irgendwo auf einem Festgeldkonto herum.
es geht hier um den threadersteller, wo das schon einen Einfluss darauf hat. er möchte heute total überfinanzieren, damit er irgendwann mit den erbe die Finanzierung retten kann. er hat das Haus seiner Eltern bereits geschenkt bekommen, welches aber noch einige Jahre für elternunterhalt herangezogen werden könnte.
niemand muss elternunterhalt zahlen, solange die Eltern die kosten selber stemmen können. vernünftige Eltern sparen dafür auch einiges, weshalb gerade die plötzlich verschiedenen immer satte summen vererben.
wenn das Haus vor der bedürftigkeit verkauft wurde, wird das Geld ja irgendwo geblieben sein. notfalls muss das Geld auch wieder herangeschaft werden, wenn dieses zb verschenkt wurde. die Eltern sind ggf. verpflichtet nachzuweisen, wo das Geld zb geblieben ist. dies ist zb dann der fall, wenn dem Amt die Sache komisch vorkommt. vor 2jahren nen Haus für 400.000€ verkauft, jetzt plötzlich pleite und hilfsbedürftig. da braucht man schon ne gute ausrede, wo das Geld denn geblieben ist. an Enkel verschenkt ist zb ne Blödsinn Idee
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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