L-Steine direkt an Nachbarzaun?

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Henrik0817123

Hallo!

Wir haben ein Grundstück wo zu beiden Seiten die Nachbarn schon fertig sind, alles steht, Zaun usw. Da unser Grundstück abfällt, das Haus etwas erhöht ist kommen wir mit der Terrasse deutlich höher als das vorhandene Gelände und von der Gestaltung her wäre es am schönsten wenn es insgesamt angehoben und mit l-Steinen abgefangen wird.

Können diese auf unserem Grundstück denn direkt an den Zaun des Nachbarn gesetzt werden oder welche Regelungen greifen da? Wir sind in NRW - das ist ja von Bundesland zu Bundesland auch mal verschieden.

Der eine Nachbar könnte eher ein schwieriger Typ sein, daher würde vor einem Gespräch über unser Vorhaben gerne wissen was erlaubt ist.

Muss z.B. Auf unsere Kosten dann sein Zaun anders/ neu Gesetz werden / können wir wie oben beschrieben einfach ran an den Zaun usw...

Danke vorab!
 
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Henrik0817123

Leider kam da gar keine Lösung raus. Daher noch mal hier anders formuliert. Ich will wissen, was man rechtlich darf. Wie hier formuliert. Dürfen L-Steine direkt an den Zaun usw. Das muss ja irgendwo definiert sein. Jedenfalls nicht in unserem Bebauungsplan.

Und - was ist möglich wenn man das nicht macht. Auf welche Fläche kann man wie viel Höhenunterschied durch eine Böschung gewinnen ohne das man etwas befestigen muss. Solche Aussagen fehlen mir und die gab es da auch nicht im anderen Beitrag.
 
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ypg

Nun ja, da kann auch nur etwas "rauskommen", wenn man die Rahmenbedingungen kennt.
Beim Überfliegen habe ich gelesen, dass man Dir diesbezüglich geraten hat, sich entsprechend Deines Grundstückes zu informieren, was zB der Bebauungsplan zum Problem Böschung und Abfangen aussagt. Diese Frage gilt immer noch [emoji23]

Die "Rechte" sind nicht überall gleich, sondern in Deiner Landesbauordnung bzw im Bebauungsplan geregelt.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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